Falscher Zungenschlag

Da hatte Michael Böckenhauer gedacht, der Fall Safwan Eid sei für ihn endgültig ausgestanden. Doch jetzt gibt's wieder Ärger für den Staatsanwalt, der im ersten Lübecker Brandprozeß den Ankläger machte. Um herauszufinden, weshalb der Dolmetscher Azez Yachouoa während Eids Gefängnisaufenthalts aufgezeichnete Gespräche fehlerhaft übersetzte, hat das Kieler Landgericht nun von Böckenhauer sowie zwei zuständigen Kripo-Beamten "dienstliche Erklärungen" eingefordert. An verschiedenen Stellen der Übersetzung, die beweisen sollte, daß der Libanese für den Lübecker Brandanschlag am 18. Januar 1996 verantwortlich war, hatte der Sprachexperte falsch oder eindeutig tendenziös übersetzt. So interpretierte Yachouoa einen Satz, der naheliegender als "ich habe alle beruhigt" verstanden werden kann, mit den Worten: "Ich habe alle zum Schweigen gebracht".

In einem anderen Fall übersetzte er, die Hausbewohner hätten ihre Aussagen abgeglichen - eine Angabe, mit der die Strafverfolger damals gern hausieren gegangen waren. Beim zweiten Prozeß gegen Eid räumte Yachouoa nun vergangene Woche in Kiel ein, es könne auch heißen, die Bewohner hätten ihre Ansichten "dargelegt". Bei einem weiteren Satz, den die Ankläger als Schuldgeständnis interpretiert hatten, hörte der zweite Dolmetscher im jetzigen Verfahren, Mohammad Wannous, nur unverständliche Geräusche. Trotz der Ungereimtheiten in Yachouoas Arbeit wird der Sprachexperte weiterhin dem Gericht erhalten bleiben. Denn einem Befangenheitsantrag der Verteidigung wollten die Kieler Richter nicht zustimmen.