Deutsches Haus

In den frühen Morgenstunden des 21. November haben in Aystetten bei Augsburg (Bayern) vermutlich drei junge Rechtsextreme einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim verübt. Die Täter schlugen die Glastür des Wohnheims ein und warfen eine Flasche mit brennbarer Flüssigkeit in den Hauseingang. Eine Hausbewohnerin und ein Nachbar konnten das Feuer löschen, bevor jemand verletzt wurde. In dem Wohnheim wohnen 46 AsylbewerberInnen. Bei einer Fahrzeugkontrolle in einem Nachbarort nahm die Polizei kurze Zeit später drei Jugendliche im Alter von 15, 17 und 18 Jahren fest. Die aus der Umgebung stammenden jungen Männer sind der Polizei bekannt und werden dem rechten Spektrum zugeordnet. Vor dem Landgericht in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) müssen sich im letzten Prozess um das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen vor neun Jahren seit dem 20. November nur noch drei der ursprünglich vier angeklagten jungen Männer verantworten. Das Verfahren gegen einen 28jährigen, der des schweren Landfriedensbruchs in zwei Fällen beschuldigt wurde, ist nach Angaben des Landgerichts eingestellt worden. Als Grund wurde die Verjährung der Tat angegeben. Die drei Angeklagten im Alter von 26, 27 und 28 Jahren können ebenfalls damit rechnen, nicht mehr wegen Landfriedensbruch zur Verantwortung gezogen zu werden. Auch die Anklagepunkte Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen Polizeibeamte sind vermutlich seit dem Herbst 2000 verjährt. Wie am 19. November bekannt wurde, ist ein 15jähriger Schüler aus Schwedt (Brandenburg) monatelang von Mitschülern drangsaliert worden. Die Polizei ermittelt nach der Anzeige des Jugendlichen nun wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der gefährlichen Körperverletzung gegen drei deutsche Schüler. Sie sollen den polnischen Mitschüler mehrfach getreten, geschlagen und mit dem Ausdruck »Polenschwein« beschimpft haben. In einer Presseinformation vom 17. November gab Claus Metz, ein Mitglied der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs, Ärzte in sozialer Verantwortung, in Frankfurt (Hessen) seine Ergebnisse der Analyse der Todesursache eines Abschiebehäftlings bekannt. Der 30jährige Sudanese Aamir Ageeb starb am 28. Mai 1999, als er sich seiner Abschiebung während des Starts des Lufthansa-Flugs LH 558 widersetzte. Metz kommt zu dem Ergebnis: »Durch die Fesselungstechnik wurde der untere Brustkorb rundum so eingeengt, dass es bereits in aufrechter Haltung zu einer massiven Atemeinschränkung kam. Zusätzlich legen die Verletzungen von Ageeb nahe, dass der behelmte Kopf des Abschiebehäftlings mit besonders starkem Druck nach unten gepresst wurde und dabei der Helmverschluss die Halsorgane eingezwängt hat. Insgesamt ergab sich ein bedrückendes Bild einer mehrfachen Overkill-Option. Jedes einzelne Zwangsmittel hätte zum Tode führen können.« Die Staatsanwaltschaft in München (Bayern) hat am 16. November Anklage gegen einen Wirt erhoben, der der Enkelin des ermordeten israelischen Ministerpräsidenten Jitzhak Rabin den Zutritt zu seinem Lokal verwehrt haben soll. Der Wirt habe unter anderem mit den Worten »Euch Juden mache ich nicht auf« eine Veranstaltung in seinem Club abgelehnt. Der Wirt bestreitet die Aussagen, die von mehreren Zeugen bestätigt wurden.