Über die Kürzung des Elterngeldes

Stresstest für Arme

Bei den geplanten Kürzungen des Elterngeldes werden Besserverdienende geschont, gespart werden soll bei Geringverdienern und Transferbeziehern.

Der sogenannte Stresstest für europäische Banken hat ergeben, dass die Finanzhäuser für die nächste Krise gerüstet sind. In Deutschland lotete die Bundesregierung zugleich die Belastbarkeit der Armutsbevölkerung aus, und die Bezieher von Hartz-IV bestanden ihren Stresstest mit Bravour. Auf die Ankündigung, ihnen das Elterngeld zu streichen, folgten kaum mehr als tagespolitische Reaktionen der zuständigen Zeitungsressorts und die erwartete Kritik von Vertretern der Sozialverbände. Von den Betroffenen selbst war wenig zu hören.
Mehr Unruhe verursachten hingegen die Pläne, dass auch Minijobber und Geringverdiener, die auf Transferleistungen angewiesen sind, künftig kein Elterngeld erhalten sollen. Etliche Zeitungen schrieben, dass Geringverdiener die falsche Zielgruppe seien, denn, so die Mitteldeutsche Zeitung: »Der, der arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet.« Dieser Einschätzung schloss sich auch Miriam Gruß, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, an. »Ausgerechnet die zu bestrafen, die sich anstrengen und für wenig Geld arbeiten gehen, ist Unsinn.«

Mit ihrem »Sparpaket« möchte die Bundesregierung im kommenden Jahr 11,2 Millionen Euro einsparen. Der größte Posten ist die »Neujustierung von Sozialgesetzen« mit 7,9 Milliarden Euro. Das Elterngeld wird insgesamt kaum gekürzt. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II soll es jedoch vollständig entfallen, die Einsparungen belaufen sich auf eine Summe von 400 Millionen. Weitere 200 Millionen Euro sollen Senkungen des Elterngeldes bei Einkommen von über 1 240 Euro netto bewirken. Der Spitzensatz von monatlich 1 800 Euro Elterngeld bleibt hingegen unangetastet. Über die konkreten Einsparungen wird in den nächsten Wochen entschieden. Derzeit werden die geplanten Kürzungen noch im Zusammenhang mit der anstehenden Neuregelung der Hartz-IV-Sätze und den Erwerbstätigenfreibeträgen überprüft. Angesichts der massiven Kritik könnte die angekündigte Streichung des Elterngelds bei Geringverdienern wieder zurückgenommen werden.
Gleichzeitig steht nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar noch in diesem Jahr eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder, deren Eltern ALG II beziehen, an. In ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2011 hat die Bundesregierung dafür eine bescheidene Summe von 480 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Streichung des Elterngeldes für die Empfänger von ALG II setzt die schwarz-gelbe Regierung auf ein Nullsummenspiel.

Der Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld im Monat stockt beim Bezug von ALG II immerhin für ein Jahr den kargen Regelsatz auf. Bis 2007 gab es anstelle des Elterngeldes das sogenannte Erziehungsgeld. Dieses hatte die gleiche Höhe, allerdings wurde es allen Eltern als Sozialleistung für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. Während sich die Leistungen für die finanziell Schwachen schon mit der Reform im Jahr 2007 halbierten, stiegen die Zahlungen des Elterngelds insgesamt von 2,9 auf vier Milliarden Euro. Das Elterngeld gilt seitdem als Entgeltersatzleistung. Mit der Definition des Elterngelds als Lohnersatz werden die aktuellen Streichungspläne formal begründet. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erklärte, eine Sozialleistung als Lohnersatz sei »systemwidrig«.
Vor wenigen Wochen stellte sich die Situation noch anders dar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV wurde als Plädoyer für eine Anhebung der Kindersätze interpretiert. Es kam zu Debatten über die gestiegene Kinderarmut, mit der auch gesundheitliche Probleme wie Entwicklungsstörungen, Übergewicht oder chronischen Krankheiten einhergehen. Auch die im Juni veröffentlichte Kinderstudie von World Vision führte zu Diskus­sionen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich hierzulande wegen der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich ein Viertel der Kinder und Jugendlichen in ihrem Alltag stark benachteiligt fühlt und kaum Zukunftsperspektiven für sich sieht. Verbände, Kommunen und Parteien griffen das Thema auf. In einem Entwurf des Leitantrags für den nächsten CDU-Bundesparteitag ist die Rede von einem »Teufelskreis aus Armut, geringen Bildungschancen und infolgedessen schlechten Berufs- und Teilhabechancen«.
Mit dem beschlossenen »Sparpaket« dürfte sich das Problem weiter verschärfen. Die finanzielle Situation der Armen wird sich mit der Streichung des Übergangsgeldes von ALG I zu ALG II, der Abschaffung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger und der Einstellung von Einzahlungen in die Rentenkasse für die Bezieher von Hartz IV erheblich verschlechtern. Der gesellschaftliche Diskurs scheint sich darauf eingependelt zu haben, armen Kindern helfen zu wollen, aber nicht deren Eltern. Wie sich damit die Kinderarmut verringern soll, ist ein Rätsel.
Pointiert formuliert Thilo Sarrazin (SPD) die geringe Wertschätzung für Eltern armer Kinder: »Es gibt das Problem, dass 40 Prozent aller Geburten in der Unterschicht stattfinden.« Er forderte: »Wir müssen die Familienpolitik völlig umstellen: weg von Geldleistungen, vor allem bei der Unterschicht.«

Wie prekär die Situation für finanzschwache Eltern in Deutschland ist, zeigt der aktuelle Mikrozensus, den das Statistische Bundesamt vorige Woche präsentierte. Vor allem alleinerziehende Mütter sind von Armut betroffen, 31 Prozent von ihnen sind auf Transferleistungen angewiesen. Das Ergebnis des Hamburger Volksentscheids über die Einführung einer sechsjährigen Primarschule machte den Unterschied zwischen reichen und armen Kindern deutlich. In Billbrook, Hamburgs ärmstem Stadtteil, beteiligten sich nur zehn Prozent der Bewohner am Volksentscheid, im wohlhabenden Blankenese 58,8 Prozent. Diese Beteiligung erklärt sich nicht nur aus der größeren Gestaltungsmacht materiell Bessergestellter. Sie zeigt auch, dass sich niemand mit den Verlierern identifizieren möchte, selbst wenn es der eigenen Situation entspräche. Der Abwehrreflex gegen die Stigmatisierung durch Arbeitslosigkeit und Armut ist verständlich, diese Zurückhaltung verhindert aber auch politisches Engagement. Entsprechend gewannen die Bürgerlichen den Volksentscheid, die ihre Kinder von vermeintlichen Schmuddelkindern fernhalten wollen.
Auch bei der Entscheidung über das Elterngeld zeigt sich, dass finanziell Bessergestellte im Verteilungsstreit bevorzugt werden. Am »Sparpaket« der Bundesregierung wurde lediglich abstrakt kritisiert, es sei »sozial unausgewogen«, die Lebenssituation derjenigen, die von den Sparmaßnahmen betroffen sind, wurde hingegen kaum thematisiert.
Die schwarz-gelbe Koalition hat ihre Sparbemühungen unter das Motto gestellt, dass sie die »Anreize zur Annahme einer Arbeit erhöhen« sollen. Auch Bundesfamilienministerin Schröder sieht im Elterngeld eine Möglichkeit für politische Gestaltung. Mit dem Argument, dass Gutverdienende eben einen hohen Anreiz brauchen, um die Elternzeit mit den Neugeborenen zu verbringen, wehrte sie eine Kürzung beim Höchstsatz des Elterngeldes ab, nicht zuletzt, weil sonst »die Väter wegfallen«.
Fortschrittliche Gleichstellungs- und reaktionäre Bevölkerungspolitik sind hier zwei Seiten derselben Medaille. Schröders zweite Maßgabe bei der Neujustierung des Elterngelds ist, »dass An­reize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht verschüttet werden«. Das »Erwerbslosen-Forum Deutschland« kommentierte die Aussage der Familienministerin satirisch: »Endlich wird der ungeheure Bedarf der Wirtschaft an der Arbeitskraft vor allem von Müttern mit Säuglingen anerkannt!«