Der »Runde Tisch Heim¬erziehung« legt seinen Abschlussbericht vor

Reden statt zahlen

Der »Runde Tisch Heimerziehung« hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Ehemalige Heimkinder, die in den fünfziger und sechziger Jahren brutalen Erziehungsmethoden ausgesetzt waren, dürfen jedoch nur kümmerliche Entschädigungszahlungen erwarten.

Es sei besser, ein bisschen zu erreichen, als gar nichts zu erreichen, äußerte sich in der Presse eine Vertreterin der ehemaligen Heimkinder angesichts der Ergebnisse des Runden Tisches. Vor vier Jahren, im Dezember 2006, berichteten ehemalige Heimzöglinge im Petitionsausschuss des Bundestags über ihre Erfahrungen in den Erziehungsanstalten. Vor zwei Jahren empfahl der Ausschuss, einen »Runden Tisch« zur Aufarbeitung der Geschehnisse in den Heimen einzurichten, die Auftaktsitzung fand im Februar 2009 statt. In der vergangenen Woche legte der »Runde Tisch Heimerziehung in den fünfziger und sech­ziger Jahren« nun seinen Abschlussbericht vor.
In ihm werden die Zustände in westdeutschen Heimen erörtert. Neben den verbreiteten Erziehungsmethoden wie Essensentzug oder Einzelarrest geht es um Misshandlungen und Schläge ins Gesicht, um Prügel mit Hilfsmitteln wie Peitschen, Gürteln, Rohrstöcken, um sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und folterähnliche Szenarien, bei denen Kinder etwa gezwungen wurden, ihr Erbrochenes aufzuessen – schwere Straftatbestände, die nicht mehr verfolgt werden können, weil sie verjährt sind. Kinder und Jugendliche wurden gedemütigt, zu kaum oder gar nicht entlohnter Arbeit gezwungen und erhielten oftmals keine Schulausbildung.

Der Runde Tisch wurde nicht nur wegen der Schwere der Delikte und der Vielzahl der Fälle eingerichtet – in den zwei Jahrzehnten haben etwa 700 000 bis 800 000 Kinder die Heime durchlaufen –, sondern auch weil Institutionen wie die Caritas und die Diakonie weiterhin in der Heim­erziehung tätig sind. Die Vorgänge in ihren Einrichtungen können zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, zu dem moralischen Makel mussten sich die Institutionen aber schon aus Gründen der Reputation verhalten. Die »Anerkennung des Unrechts« zu betonen und »offene Gespräche« zu führen, war in der Öffentlichkeit von Vorteil.
Die finanzielle Entschädigung für ehemalige Heimkinder soll nach der Empfehlung des Abschlussberichts jedoch kümmerlich ausfallen. Die Betroffenen forderten eine monatliche Rente in Höhe von mindestens 300 Euro oder eine Einmalzahlung von 55 000 Euro. Dieser Betrag orientiert sich vage an der Regelung in Irland, dort erhielten über 10 000 Heimkinder eine Einmalzahlung von durchschnittlich 75 000 Euro.
Die Verantwortlichen hierzulande gaben jedoch von Anfang an zu verstehen, dass mit solchen Forderungen kein Durchkommen sei. So wurden die möglichen Entschädigungsbeträge kleingerechnet, was Rückschlüsse auf den allseits gelobten Willen zur Aufarbeitung zulässt. Zwar betonen ehemalige Heimkinder, dass es ihnen zuerst um Anerkennung und Genugtuung und nicht um Geld geht. Doch diese Äußerungen dürften Ausdruck der Tatsache sein, dass auch eine finanzielle Entschädigung das Leid und seine lebenslangen Folgen nicht ungeschehen machen kann.
Der Abschlussbericht empfiehlt nun, eine Stiftung einzurichten. Bund, Länder und Kirchen sollen zu gleichen Teilen insgesamt 120 Millionen Euro in zwei Fonds einzahlen. Die Summe soll aufgestockt werden können, wenn sie aufgebraucht ist, bevor alle Anträge bearbeitet wurden. Aus den Fonds sollen die Kosten für Therapien und Hilfeleistungen erstattet und ein Ersatz für entgangene Rentenansprüche gezahlt werden. Doch ob dieser Empfehlung Folge geleistet wird, entscheiden der Bundestag und die Länder erst im kommenden Jahr. Trifft die ziemlich willkürliche Schätzung zu, dass von allen Kindern, die im entsprechenden Zeitraum in Heimen untergebracht waren, 30 000 bis 50 000 »bleibende Schäden« davontrugen und deshalb Ansprüche geltend machen können, dann bleiben für jede Person nur etwa 3 000 Euro.

Allerdings ist davon auszugehen, dass sich nicht alle betreffenden ehemaligen Heimkinder melden werden. Statt der ursprünglich geforderten pauschalen Entschädigung soll es nun Einzelfallentscheidungen geben. Es bedarf also eines Verfahrens, in dem die Ansprüche geprüft werden. Zwar sollen keine Nachweise über die erlittene Gewalt gefordert werden. Dennoch dürften nicht wenige ehemalige Heimkinder wegen dieser Regelung davon absehen, einen Antrag zu stellen, um so zu vermeiden, Sachbearbeitern die Erfahrungen, die ihr Leben prägten, detailliert schildern zu müssen. Der »Verein ehemaliger Heimkinder« (VEH) zeigte sich enttäuscht von diesen Ergebnissen und sprach von einer »Demütigung« und der Fortsetzung der Traumatisierung.
Der Runde Tisch hat sich also als ein Gremium erwiesen, das die Auszahlung einer angemessenen Entschädigung verhindert. Als Vertreter des VEH nach der zweiten Sitzung darauf drängten, den drei in das Gremium berufenen ehemaligen Heimkindern Juristen ihres Vertrauens an die Seite zu stellen, wurde der Vorschlag abgeschmettert: Es müsse eine vertrauensvolle Atmosphäre herrschen, der Runde Tisch sei schließlich kein Tribunal. Dabei waren nicht wenige der von Staat und Kirche abgesandten Verwaltungsbeamten und Oberkirchenräte Juristen. Die Heimkinder sollten offensichtlich nicht als eine Partei teilnehmen, die auf die Durchsetzung ihrer Interessen drängt, sondern als Zeitzeugen und Opfer.
Dennoch haben die Betroffenen etwas Grundsätzliches erreicht: Das Thema Heimerziehung wurde nur deswegen publik, weil eine Reihe von ihnen das öffentliche Stigma »Heimkind« nicht mehr fürchtete und sich Gehör verschafft hatte. In der Folge ist es ihnen auch gelungen, die Behauptung zu widerlegen, es handele sich nur um Einzelfälle. Eine institutionelle Praxis, in der Menschenrechtsverletzungen zur Regel gehörten, wurde öffentlich gemacht.

Das hinderte die Vertreter der Wohlfahrtsverbände am Runden Tisch jedoch nicht daran, in einer paternalistischen Rolle aufzutreten, wie etwa das Protokoll der fünften Sitzung zeigt: Diakonie und Caritas bekundeten während des Treffens die Bereitschaft zur Entstigmatisierung und Rehabilitation der Heimkinder. Das Hilfs­angebot an die Betroffenen war perfide, die Ankläger sollten rasch wieder in die Rolle der Klienten gedrängt werden. Sich selbst als das Problem zu begreifen, lag den Heimträgern offensichtlich fern.
In einigen Formulierungen im Zwischenbericht vom Januar hatten sich Staat und Kirchen zwar zu ihrer Schuld an den damaligen Zuständen bekannt. Im Zuge eines ernstzunehmenden Schuldeingeständnisses hätten sich die Institutionen aber auch die Frage nach den Tätern stellen müssen. Das hätte aber wahrscheinlich an vielen Orten das Andenken häufig hoch angesehener Pä­dagogen und Diakone und den sogenannten Gemeindefrieden beschädigt. Auch die Frage nach der Berechtigung etlicher verliehener Verdienstkreuze und anderer Ehrungen wäre sicher aufgekommen. Die Arbeit gegen die Beharrlichkeit jahrzehntelang gefestigter sozialer Hierarchien blieb jedoch aus, weswegen sie die öffentliche Diskussion überstehen dürften.