Im Mai beginnt der Zensus 2011

Die Vermessung deiner Welt

Am 9. Mai beginnt der Zensus 2011, für den alle Hausbesitzer der Republik und zehn Prozent der Privathaushalte vom Staat befragt werden. Eine Boykottbewegung wie in den achtziger Jahren ist nicht in Sicht, aber alternative Wohnungsgenossenschaften haben sich entschieden, gegen die Befragung zu klagen.

»Deutschland braucht aktuelle Daten, um die Zukunft unserer Gesellschaft zu planen«, sagte der Präsident des Statistischen Bundesamts, Roderich Egeler, am Montag voriger Woche. Es war der Auftakt zu einer großen PR-Kampagne, mit der um Akzeptanz für den Zensus 2011 geworben wird. Gegen die letzte Volkszählung in der BRD hatte es soviel Widerstand gegeben, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schließlich einige Fragen für verfassungswidrig erklärte. Mit dem »Volkszählungsurteil« von 1983 formulierte es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. 1987 fand die letzte Volkszählung dann statt, begleitet von einer starken Boykottbewegung.

»Deutschland braucht die moderne Volkszählung«, mit diesem Slogan werben derzeit Plakate, Anzeigen und ein TV-Spot. Eine Boykottbewegung gegen den Zensus, wie sie sich in den achtziger Jahren formierte, ist nicht in Sicht. Im vorigen Jahr hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, die von 13 000 Menschen unterstützt wurde (Jungle World 26/2010), aus formalen Gründen nicht angenommen. Anders als bei der Volkszählung 1983 setzt der Staat weniger auf Konfrontation: Es gibt beim Zensus weder Zwangsverpflichtungen für die Interviewer, noch sollen alle Bundesbürger befragt werden. Dank der modernen Computertechnik werden viele Auskünfte elektronisch gesammelt. Für alle Bürger werden Datenbanken angelegt, nicht nur für diejenigen, die persönlich befragt werden. »Der Zensus ist eine Kombination aus einer Auswertung vorhandener Verwaltungsdaten und einer direkten Befragung bei Teilen der Bevölkerung«, sagte Frank Hennig vom Statistischen Bundesamt. Die Zusammenführung aller bisher auf verschiedene Behörden verteilten und eigentlich auch nur für deren Verwaltungsvorgänge gespeicherten Daten unter einer zentralen Ordnungsnummer für jeden Bürger als »Auswertung vorhandener Verwaltungsdaten« zu bagatellisieren, grenzt schon an gezielte Desinformation.
Für den Zensus 2011 werden 25 Millionen in Deutschland lebende Menschen von 80 000 Erhebungsbeauftragten aufgesucht. Am 9. Mai beginnt die Befragung von zehn Prozent aller Privathaushalte der Republik. Die Fragebögen, die für den Zensus erstellt werden, sind umfangreich und umfassen sämtliche Lebensbereiche der Bewohner. Die Befragten müssen Auskunft über ihre berufliche Ausbildung geben und ihre derzeitige berufliche Stellung nennen. Man muss Angaben darüber machen, ob man Hartz IV bezieht, Arbeitslose sind verpflichtet, ihre Anstrengungen bei der Jobsuche offenzulegen. Ein möglicher Migra­tionshintergrund wird ebenso abgefragt wie die Religionszugehörigkeit. Der Befragte soll Auskunft geben, ob er Jude, Christ, Muslim oder Buddhist sei. Zur Kontrolle müssen die Befragten »Erkundungen« im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld hinnehmen, denn die Richtigkeit ihrer Angaben soll überprüft werden.

In einer ersten Runde des Zensus wurden bereits im Herbst Daten aus den Melderegistern mit denen des Finanzamtes und der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt. Neben den Privathaushalten werden vom 9. Mai an 17,5 Millionen Wohnungs- oder Hausbesitzer befragt, dafür gab es schon Vorbefragungen. »Im Wesentlichen geht es um den Aufbau eines Wohnungs- und Gebäuderegisters«, sagt Frank John, der Vorstandsmitglied bei der Hamburger Genossenschaft »Alternativen am Elbufer« ist. Nicht nur über die Mietverhältnisse, das Alter des Gebäudes, die Größe der Wohnungen, die Anzahl der Räume und Bewohner soll Auskunft gegeben werden, es wird auch »die Weitergabe der Kontaktdaten von bis zu zwei Personen pro Wohnung angefordert«, sagt John. Dies stößt auf Widerstand bei einigen alternativen Wohnungsbaugenossenschaften wie den »Alternativen am Elbufer«. Die selbstverwaltete Genossenschaft der ehemals besetzten Häuser in der Hamburger Hafenstraße möchte sich nicht zum Erfüllungsgehilfen des Zensus machen lassen. »Wir haben sowohl als Besetzer wie auch als Genossenschaft für eine staatskritische und selbstverwaltende Haltung gestanden«, erzählt John. Die »Alternativen am Elbufer« klagen gegen den Zensus, weil »wir nicht einfach Auskunft über die Lebensverhältnisse unserer Mieter geben«, sagt John. Bei anderen alternativen Wohnungsbaugenossenschaften wird ebenfalls über diesen Schritt diskutiert, mittlerweile sind allen die Auskunftsbögen der Statistischen Landesämter zugestellt worden.
»Wir haben uns darauf verständigt, den Klageweg bis zum Ende, also vor das Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht zu gehen«, sagt John. Er rechnet mit bis zu 10 000 Euro Kosten. Eine Menge Geld, über die nicht viele Hausprojekte verfügen. Für John ist das ein weiterer Grund, sich juristisch zu wehren: »So bekommt diese Klage auch einen stellvertretenden Charakter.«
In Berlin hat sich die Wohnungsbaugenossenschaft »Bremer Höhe« ebenfalls dafür entschieden, gegen den Zensus zu klagen. »Besonders stört uns, dass die Daten grundsätzlich mit Namen, Geburtsdaten und Telefonnummern ver­sehen werden müssen«, sagt Barbara König vom Vorstand der »Bremer Höhe«. Sie erkenne zwar die Notwendigkeit statistischer Datensammlungen an, mit der Personalisierung sieht sie jedoch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt: »Aus der Kombination von Haushaltsgröße, Wohnfläche und Zimmerzahl lässt sich einiges über den sozialen Status des Haushalts ablesen – wen geht das etwas an? Die Frage nach dem Mietbeginn und der Haushaltsgröße lässt sich auf der Suche nach Transferleistungsmissbrauch prima nutzen – wir wollen uns aber nicht zu Denunzianten machen lassen.«

Vertreten werden die »Bremer Höhe« und die »Alternativen vom Elbufer« von der Anwältin Eva Dworschak. Sie beschäftigt sich seit einem Jahr mit dem Zensus 2011 und kritisiert ebenfalls die Personalisierung der im Rahmen des Zensus erhobenen Daten. Unter den jeweiligen persönlichen Ordnungsnummern werden alle generierten Datensätze miteinander verbunden, erst danach wird die Ordnungsnummer anonymisiert. Diese nachträgliche Anonymisierung ist jedoch keine Garantie dafür, gegenüber dem Staat nicht zum »gläserner Bürger« zu werden. »Als sogenannte Hilfsmerkmale werden sehr persönlichen Daten, wie Familienname, Vorname, Anschrift Lage der Wohnung oder des Gebäudes, Geburtsdatum, Telekommunikationsdaten und der Erwerbsstatus, festgehalten. Die Löschpflicht für diese Daten kann auf bis zu vier Jahre und weitere zwei Jahre hinausgezögert werden«, sagt Dworschak. Die Anwältin veranschaulicht, welche ­gespenstisch anmutende Menge von Informationen sich aus den im Rahmen des Zensus zusammengeführten Daten aus den Meldeämtern, Finanzämtern, der Bundesagentur für Arbeit und den persönlichen Befragungen ergibt.
Dworschak hofft, dass viele Bürger von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich juristisch gegen den Zensus zu wehren. Man kann Widerspruch einlegen oder einen Unterlassungsantrag stellen. Dass man bei dieser Sammelwut nicht mitmachen muss, wurde bereits in den achtziger Jahren eindrucksvoll demonstriert.

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