Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht

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Mit seinem Gesetzentwurf zum Urheberrecht macht Justizminister Heiko Maas (SPD) sich zum Lakaien der Konzerne.

Der Streit um das Urheberrecht wird von der Kulturindustrie seit Jahren mit Verve größtenteils gegen die Interessen der Urheber geführt. Nun, da es um ein neues Urhebervertragsrecht geht, nimmt die Auseinandersetzung noch einmal an Fahrt auf. Kein Wunder: auf der einen Seite geht es Künstlern um ihre Existenz, auf der anderen Seite den Verwertern um ihre Besitzrechte.
Im Mai 2012 habe ich unter dem Titel »Schneiden wir den Kuchen neu an!« einen Fünf-Punkte-Plan zur Verbesserung des bestehenden Urheberrechts veröffentlicht, der ausnahmsweise einmal nicht aus der Sicht der Verwerter, sondern aus der Perspektive der Künstler, also Urheber, sowie der Nutzer die Möglichkeiten einer »Ad-hoc-Reform« des bestehenden Rechts beschrieben hat. Dieser Plan wurde in den vergangenen Jahren von Künstlern, Wissenschaftlern und Juristen diskutiert und im Wesentlichen einhellig begrüßt – nur die Verwertungsindustrie war, wen wundert es, dagegen.
Zwei zentrale Punkte meiner Forderungen finden sich im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum neuen Urhebervertragsrecht wieder: Zum einen sah der im vergangenen Herbst veröffentlichte Reformvorschlag endlich eine Art »Anti-Buyout«-Regelung vor, die vorschreiben soll, dass Urheber am Erlös aus jeder einzelnen Nutzung ihrer Werke beteiligt werden müssen; die bei Presseverlagen und in der Musikindustrie beliebten »Total-Buy-out«-Deals, wonach die Urheber alle Rechte an ihrem Werk für alle Zeiten gegen eine meist skandalös niedrige Einmalzahlung aus der Hand geben, wären so nicht mehr möglich gewesen.
Zum anderen wollte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Urhebern das Recht einräumen, nach einer Frist von fünf Jahren ihr vertragliches Nutzungsrecht zurückzurufen und auf einen anderen Verwerter zu übertragen. Dies blieb zwar hinter meinen Vorstellungen zurück, dass das Urheberrecht grundsätzlich und automatisch zum Ende einer festzulegenden Schutzfrist von beispielsweise fünf Jahren an den Urheber zurückfällt (der es dann jedoch erneuern und auch erneut an den unselben Verwerter verkaufen kann), die Intention des Gesetzesentwurfs von Maas ist jedoch ähnlich: Die Rechte der Urheber sollen gestärkt werden, sie sollen endlich gleichberechtigt mit den Verwertern verhandeln können.
Doch nun hat Bundesjustizminister Maas doch vor der Lobby der Kulturindustrie gekuscht: Mitte März hat der Sozialdemokrat einen neuen Entwurf ins Bundeskabinett eingebracht, der dort auch prompt verabschiedet wurde – einen Entwurf, der die wichtigsten Reformvorhaben zurücknimmt und stattdessen praktisch alle Forderungen der Verwertungsindustrie berücksichtigt. Der Kommentar der Urheber ist eindeutig: Der neue Entwurf lasse die Urheber im Stich, kritisierte etwa die »Initiative Urheberrecht« und konstatierte, nun erhielten Urheber nur noch »Steine statt Brot«. Die Gewerkschaft Verdi kritisierte, dass außerdem die juristischen Möglichkeiten von Urheberverbänden untergraben würden, die Interessen von Urhebern gegenüber der Verwertungsindustrie sinnvoll zu vertreten. Und die Deutsche Akademie für Fernsehen wendet sich in einer Petition mit 18 weiteren Kreativverbänden gegen den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf, weil dieser nicht mehr dem Schutz der Urheber diene, sondern ganz im Gegenteil »ihre bisherige Rechtsstellung sogar verschlechtern« würde. Wie konnte es passieren, dass nach jahrelanger Diskussion nun die zentralen Punkte des Reformentwurfs zugunsten der Verwerterkonzerne abgeschwächt oder gestrichen wurden?
»Juristisch gesehen haben die Rechteinhaber, insbesondere die industriellen Vermittler der urheberrechtlich geschützten Werke, sehr viele Rechte, und die Nutzer haben sehr wenige«, erklärt der Rechtswissenschaftler Karl-Nikolaus Peifer. Und zwischen den Urhebern, also den Künstlern, und den »industriellen Vermittlern der Werke«, also der Verwertungsindustrie, besteht ein starkes Ungleichgewicht, was ihre Rechte, vor allem aber auch deren wirtschaftliche Durchsetzungsmöglichkeit angeht. Vornehm gesagt: Das bestehende Urheberrecht ist de facto ein Verwerterrecht. Kein Wunder also, dass die Verwertungsindustrie Sturm lief, seit die Reformpläne des Bundesjustizministeriums öffentlich wurden. Neben den einschlägigen Lobbyorganisationen der Musikindustrie, der Zeitungsverleger und des Buchhandels sowie beispielsweise der Fernsehsendergruppe ProsiebenSat.1 und all der anderen Profiteure eines urheberfeindlichen Gesetzes haben sich in der Kritik an der Urheberrechtsreform auch einzelne Verleger hervorgetan. Sie tun so, als drohe mit der Novelle des Urheberrechts der berüchtigte Untergang des Abendlandes und als gäbe es bald keine Bücher mehr, wenn die ursprüngliche Urheberrechtsreform beschlossen würde. Diese Schreihals-Kampagnen haben System, auch die Musikindustrie warnte vor ein paar Jahren noch vor ihrem sofortigen Ende, sollten Urheber und Nutzer mehr Rechte erhalten und liebgewonnene Möglichkeiten eingeschränkt werden, auf Kosten von Künstlern und Nutzern gewaltige Profite zu machen.
Das Getöse erinnert an die Mindestlohndebatte vor knapp zwei Jahren. Auch da verkündeten die Lobbyisten der Unternehmen den Untergang der deutschen Wirtschaft, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine gesetzliche Mindestentlohnung erfahren. Der Mindestlohn kam, die Unternehmen mussten nicht massenhaft Konkurs anmelden – so what?
Offensichtlich ist es heutzutage Mode, sogar die grundlegendsten Regelungen von Fairness zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu geißeln und vom Ende bestehender Ordnungen zu schwatzen. Die Chuzpe, mit der die Verwerter den Dienst an ihren Besitzrechten zuungunsten der schlechtergestellten Kreativen einfordern, zeigt lediglich, wie es um die innere Verfasstheit der postkapitalistischen Gesellschaft steht, in der die Rechte der Verwerter grundsätzlich einen höheren Schutz genießen als die der Arbeiter und Angestellten.
Exponiert im Kampf der Verleger gegen die Urheberrechtsreform hat sich auch Andreas Rötzer vom Verlag Matthes & Seitz. Zuletzt hat Rötzer in einem Essay in der FAZ seine Thesen wiederholt. Vereinfacht gesagt behauptet er, dass es durch eine bessere juristische Regelung im Urheberrecht, die ein gleichberechtigtes Verhandeln zwischen Autoren und Verlegern ermöglichen würde, zu einer »Entsolidarisierung von Autoren und Verlegern« kommen werde. Lassen wir einmal die Frage außer Acht, ob es zwischen Vertragspartnern auf Solidarität ankommt oder ob es nicht eher um eine wirtschaftliche, gleichberechtigte Beziehung gehen sollte, die vertraglich eindeutig zu regeln ist. Rötzer behauptet, das Verhältnis zwischen Schriftsteller und »literarischem Publikumsverlag« sei »eine ganz spezielle, auf Symbiose angelegte Partnerschaft«, die ein einziges, gemeinsames Ziel habe, nämlich »die Durchsetzung von Autoren und ihren Büchern bei den Lesern«. Keine Frage: Dieses eine Ziel teilen alle Verlage und Autoren (und alle Musiker und ihre Plattenfirmen). Gleichzeitig gibt es aber eine Menge unterschiedlicher Interessen von Verlagen und Autoren, nicht zuletzt die Bezahlung ihrer Werke und ihre ­Beteiligung an der sogenannten Verwertungskette. Das Bild einer »Symbiose« zwischen unterschiedlichen Parteien überdeckt diese Tatsache.
Nun ist Andreas Rötzer ein engagierter und sympathischer Verleger und es gibt überhaupt keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass sein Anliegen wie auch seine Geschäftspraxis ehrenhaft sind. Trotzdem begeht er zwei Denkfehler: Erstens geht er fälschlicherweise davon aus, dass alle Verleger und Verwerter so ehrenhafte Menschen sind wie er. Das Urheberrecht gilt bekanntlich nicht nur für Buchverlage, sondern auch für den Filmbereich – der dem Regisseur, Produzenten und Grimme-Preisträger Stephan Wagner zufolge bei der Urheberrechtsnovelle 2002 »massiv unter die Räder geriet« – oder für die zahlreichen freien Autoren, deren Verhandlungsposition gegenüber den Presseverlagen angesichts starker Kürzungen immer schlechter wird, und nicht zuletzt auch für die Musikindustrie.
Die Zahl von Künstlern, die von den Plattenfirmen um ihre Einnahmen oder Rechte betrogen werden, ist sehr groß und reicht bis hin zu einigen der prominentesten Vertreter des Genres. Harry Belafonte berichtet in seiner Autobiographie, dass Miriam Makeba »leider einen langfristigen Plattenvertrag unterschrieben hatte, in dem von Tantiemen offenbar keine Rede war«. Hans Söllner hat von seinen ersten drei Platten, die durchaus erfolgreich waren, »kein Geld gesehen« und damals »nicht eine einzige Abrechnung über Plattenverkäufe bekommen«. Die Anwälte von James Taylor hatten allein für den Zeitraum von 2004 bis 2007 fehlende Royalties in Höhe von 1,69 Millionen Dollar errechnet, die von der Plattenfirma Warner Bro­thers nicht bezahlt worden waren. Nach zähen Verhandlungen verglich man sich auf den Betrag von 764 056 Dollar. Bezahlt hat Warner an Taylor dann lediglich 97 857 Dollar.
In den USA klagten in den vergangenen Jahren zahlreiche Musiker und Bands erfolgreich gegen ihre Plattenfirmen, um die ihnen zustehenden Rechte und Beträge einzufordern: Nach Sony Music und Warner Music musste jüngst auch Universal Music eine Ausgleichssumme an Musiker wie Rick James, Chuck D, Dave Mason (Traffic) und Ron Tyson (The Temptations) bezahlen; statt der ihnen zustehenden 50 Prozent der Erlöse aus dem Downloadgeschäft erhielten die Künstler vom weltgrößten Musikkonzern nur etwa 15 Prozent, wurden also um den Großteil der ihnen zustehenden Gelder geprellt. Wer würde all diesen von der Musikindustrie betrogenen Künstlern erzählen, sie sollten bitte eine »Symbiose« mit den Plattenfirmen eingehen?
Der zweite Denkfehler, der Andreas Rötzer unterläuft: Er tut so, als könne Vertrauen nur wachsen, wo juristische Fragen aus dem Spiel gelassen werden; und als könnten Verlage und Schriftsteller, Verwerter und Urheber nur dann partnerschaftlich agieren, wenn Schutzfristen nicht eingeschränkt werden, also die Gesetzeslage offen bleibt. Der Verleger Rötzer sorgt sich, dass seine Autoren ihm vorzeitig, nämlich nach »nur« fünf Jahren, den Rücken kehren könnten, wodurch sich die Investition in ein Buch nicht lohnen würde. Dabei spielt ein Großteil der Bücher und Musikalben in den ersten zwei Jahren nach Erscheinen das meiste Geld ein – schon nach drei, spätestens aber nach sechs Monaten schicken Buchhändler und Plattenläden nicht verkaufte Produkte als Remittenden an die Hersteller zurück; die Kulturindustrie sucht seit Jahren nach dem long tail, ohne auch nur der Spitze dieses Schwanzes ansichtig zu werden.
Rötzer glaubt doch nicht ernsthaft, dass sein Autor Frank Witzel, um dessen großartigen Roman »Die Erfindung der Roten Armee Fraktion durch einen manisch-depressiven Teenager im Sommer 1969« er sich so ungeheuer verdient gemacht hat, bei erstbester Gelegenheit einen Vertrag mit einem anderen Verlag eingehen würde, bei dem er vielleicht ein paar Euro mehr verdienet? Nein, ich halte jede Wette: Nahezu jeder Autor und Künstler, der von seinem Verlag oder Label fair behandelt wird, der als Urheber transparente Abrechnungen erhält, regelmäßig bezahlt und von seinem Verwerter auf Augenhöhe behandelt wird, wird diesem auch die Treue halten. Weil gerade für Künstler das Stück gemeinsamen Weges, das man erfolgreich zurückgelegt hat, einen besonderen Wert hat.
Ich bin nun seit gut 28 Jahren als Konzertagent tätig, habe hierzulande die Tourneen von Künstlern wie Lou Reed, Patti Smith, Townes Van Zandt, Bratsch und Bonnie »Prince« Billy organisiert und war von Anfang an Europaagent von Bands wie Calexico, Lambchop oder Tortoise. Ich habe also gewissermaßen deren europäische Karrieren im Live-Bereich aufgebaut. Und ich habe mit keiner dieser Bands jemals einen Vertrag geschlossen – nun, juristisch gilt natürlich auch ein Handschlag beziehungsweise eine in E-Mails besprochene Übereinkunft als Vertrag; aber es gab nie einen über eine einzelne Tournee hinausgehenden Vertrag. Keine Rechte an der nächsten Tour, keine für die nächsten fünf oder zehn Jahre festgeschriebene Zusammenarbeit. Ich hatte immer das Gefühl, dass ich einen Künstler nicht vertraglich zwingen sollte, mit mir zusammenarbeiten zu müssen, sondern ihn durch meine Arbeit davon überzeugen sollte, dass die Zusammenarbeit für ihn sinnvoll ist. Mag sein, dass das ein gewisses Risiko beinhaltet, und tatsächlich sind vereinzelt auch Künstler abgesprungen und dorthin gegangen, wo mehr Geld zu machen war. In aller Regel aber gab es eine langfristige Zusammenarbeit.
Zwischen Urhebern und Verwertern können also tatsächlich vertrauensvolle Beziehungen wachsen. Deren Basis allerdings sollten gesetzliche Regelungen sein, die explizit die Rolle der Urheber stärken. Schon der Dominikanermönch Henri Lacordaire wusste Mitte des 19. Jahrhunderts, in Nachfolge des Aufklärers Rousseau, dass es »zwischen dem Starken und dem Schwachen, zwischen dem Reichen und dem Armen, zwischen dem Herrn und dem Diener die Freiheit ist, die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit«. Und für Hegel ist erst das Recht »somit überhaupt die Freyheit, als Idee«.
Es muss ein Gesetz geben, dass es dem Urheber ermöglicht, das einmal an den Verwerter abgetretene Recht an seinem Werk nach einer bestimmten Frist zurückzurufen. Der ursprüngliche Entwurf des Bundesjustizministeriums sah dies in Paragraph 40a (Stichwort: Rückrufsrecht wegen anderweitiger Nutzung) ausdrücklich vor, und dies wäre ein großer Fortschritt für die faire Behandlung der Urheber.
Gleiches gilt erst recht für die Buy-out-Regelung: Der Bundesjustizminister sah hier die Gefahr, dass Künstler aus ihrer schwachen Verhandlungsposition heraus alle Rechte an ihrem Werk gegen eine unan­gemessen niedrige Einmalzahlung aus der Hand geben. Diese Art von Pauschalvergütungen hätte der im vergangenen Herbst veröffentlichte Entwurf zur Urheberrechtsreform verboten. Die Stars der Branche kennen derartige Probleme nicht, sie verhandeln aus einer gesicherten Position. Doch es geht eben auch um die zahlreichen kleinen und mittleren Künstler, die nicht wohlhabend sind und zum Teil prekär leben. Der Künstlersozialversicherung zufolge betrug das durchschnittliche Jahreseinkommen aller freien Künstler im Jahr 2014 ganze 15 425 Euro, das der Musiker 12 931 Euro, das der Musikerinnen 10 957 Euro. All diese freien Autoren und Musiker sollten endlich gesichertere und vor allem auf Langfristigkeit angelegte Bezahl­modelle für ihre Werke gewährleistet bekommen.
Andreas Rötzer behauptet, der Autor werde »finanziell etwa zur Hälfte« am erhofften Erfolg, also am Profit eines Buches beteiligt. Einzelne Verlage mögen so großzügig sein, auf die meisten dürfte diese Einschätzung nicht zutreffen. Zwar ist Transparenz auch in der Buchbranche heute ein Fremdwort, die Zeiten, da etwa der Wagenbach-Verlag jährlich in seinem Verlagsalmanach »Zwiebel« einen Überblick über seine Finanzen gab, sind längst vorbei. Doch Schätzungen zufolge verkaufen über 90 Prozent aller jährlich hierzulande erscheinenden rund 80 000 Neuerscheinungen ­insgesamt weniger als 1 000 Exem­plare.
Von den Erfolgsschriftstellern und wenigen Großverlagen abgesehen, bekommen die Autoren meist nicht einmal die lange als Richtzahl geltenden zehn Prozent der Nettoeinnahmen vom Ladenverkaufspreis ihrer Bücher – etliche Autoren haben mir von acht, manche sogar von ­sieben Prozent Honorar berichtet, die meisten sind froh, wenn ihre Bücher überhaupt erscheinen. Wenn ein Buch im Laden 15 Euro kostet, erhält der Autor bei zehn Prozent Honorar pro verkauftem Buch 1,40 Euro (bei acht Prozent Honorar sind es nur 1,12 Euro). Sollte sich ein Buch, an dem der Autor oft zwei oder drei Jahre, mitunter sogar noch länger gearbeitet hat, nur 1 000 Mal verkaufen – was heute meistens schon als Erfolg gesehen wird – entspricht dies einem Honorar von 1 400 (oder 1 120) Euro, vor Abzug von Steuern und Krankenversicherung. Davon kann keiner leben. Doch selbst wenn man als Autor, so wie ich, das Glück hat, mit einem honorigen Verleger zusammenarbeiten zu dürfen, der einem zehn Prozent bis zu 3 000 verkauften Exemplaren und dann 13 Prozent Honorar bezahlt, und zudem noch das Glück hat, dass ein Buch wie »Das Geschäft mit der Musik« in zweieinhalb Jahren sieben Auflagen erlebt, liegen die monatlichen Einkünfte aus dem Buchverkauf auf zwei Jahre gerechnet eher bei 500 Euro als darüber. Wer mag, kann sich den trostlosen Stundenlohn ausrechnen.
Allein diese Beispiele aus der Welt der freien Autoren, die ihre Texte für ein pauschales Honorar an die Verlage zu verkaufen gezwungen sind, oder aus der Welt der kleinen und mittleren Schriftsteller, die jahrelang an ihren Texten feilen und dann ihre Werke vertrauensvoll an einen Verlag übergeben, zeigen deutlich, dass die wirtschaftliche wie rechtliche Situation der meisten Urheberinnen und Urheber durchaus im Argen liegt. Deren Vertragssituation bedarf dringend einer Neugestaltung durch ein Urheberrecht, das seinen Namen verdient.
Die Verbände der Autoren oder der Deutsche Journalisten-Verband haben die ursprüngliche Novelle ausdrücklich begrüßt, weil gerade freie Autoren und freie Journalisten auf mehr Sicherheit bei der Bezahlung und auf eine bessere Verhandlungsposition gegenüber ihren ­Auftraggebern hätten bauen können. Es geht um Fairness in der Rechts­lage und diese Fairness ist gerade im Bereich der Kultur essentiell. Denn »wo nur Formen von Arbeit vergütet werden, die für irgendwen (traditionell: diejenigen, denen die Erzeugungs- und Kopiermittel gehören) profitabel sind, bleiben die inter­essantesten Arbeiten außerhalb der etablierten Tauschregeln«, sagt der Schriftsteller und Journalist Dietmar Dath. Einer Gesellschaft muss aber gerade an diesen interessanten Arbeiten gelegen sein, die nicht auf den ersten Blick profitabel sein mögen, die aber die Vielfalt der Kultur garantieren.
Die Realität zeigt ein gegenteiliges Bild: Die drei großen Plattenkonzerne, die etwa 80 Prozent des Weltmarkts an veröffentlichter Musik unter sich aufteilen, und die großen Verlagskonglomerate veröffentlichen praktisch nur noch Werke, die Auf­lage, also Quote, machen. Umso wichtiger wäre es, dass Kulturträger wie kleinere Plattenfirmen und Verlage sich ihrer Rolle jenseits des Massengeschäfts bewusst würden und ein Verhältnis zwischen Künstlern und Verwertern schmiedeten, das von Fairness auf der Basis sicherer Rechtskonstruktionen geprägt ist.
Einige Plattenfirmen und Musikverlage machen es längst vor. Simon Raymonde, seinerzeit Mitglied der Cocteau Twins und heute Chef seiner eigenen Plattenfirma Bella Union, sagt: »Wir hassten Plattenfirmen! Unsere Musik wird auf immer und ewig dem alten Plattenlabel gehören. Der Vertrag, den wir damals unterschrieben, war, sagen wir mal, unfreundlich. Aber so waren damals alle Verträge.« Raymonde hat daraus gelernt und bietet als Labelchef seinen Künstlern (von Fleet Foxes über Midlake und John Grant bis zu den Flaming Lips) korrekte Verträge an: »Ich will die Rechte an der Musik nicht besitzen, nur ausleihen. Ich lizenziere die Platten für eine bestimmte Zeit, und wenn die Band dann den Vertrag verlängern will, umso besser.« Das ist ein Erfolgsmodell geworden, ähnlich wie die Verträge, die der Musikverlag Kobalt anbietet und die von einer Transparenz geprägt sind, die den Künstlern gemeinhin von der Verwertungsindustrie vorenthalten wird.
Die alten Modelle sind im digitalen Zeitalter überlebt. Neue Modelle der Zusammenarbeit von Künstlern und Verlagen oder Plattenfirmen werden reüssieren – und diese Modelle werden von Transparenz und Fairness bestimmt sein. Wäre es nicht wunderbar, ein so fähiger Verleger wie Andreas Rötzer würde sich, statt wortreich ein veraltetes, patriarchalisch geprägtes Urheberrechtsmodell zu verteidigen, an die Spitze einer Bewegung setzen, die es für selbstverständlich erachtet, dass Urheber umfangreiche Rechte erhalten, weil nur so eine wirkliche Partnerschaft zwischen Urhebern und Verwertern entstehen kann? Und wäre es nicht eine Chance, ja geradezu eine edle Aufgabe, besonders für einen sozialdemokratischen Justizminister, die Rechte der Urheber zu verbessern und zu schützen und die Rechte der Verwertungsindustrie zu begrenzen?
Justizminister Maas hat die ursprüngliche Gesetzesinitiative seines Hauses in etlichen Interviews verteidigt, etwa in der Zeit: »Im Zentrum steht der Kreative. Im digitalen Zeitalter soll er eine Chance auf angemessene Vergütung haben.« Oder in der FAZ: »Entscheidend ist, dass Kreative faire Verträge abschließen können.« Dies alles gilt nun nicht mehr, der sozialdemokratische Minister hat sich plötzlich auf die Seite der Verwertungsindustrie geschlagen und beide Kernpunkte seiner Urheberrechtsreform still und heimlich beerdigt. Aus dem Rückrufrecht nach fünf Jahren ist ein Zweitverwertungsrecht nach zehn Jahren geworden, das nicht grundsätzlich für alle Urheber gilt, sondern nur für diejenigen, die in ihren Verträgen Pauschalvergütungen vereinbaren mussten.
Damit gilt dieses Recht für die meisten Branchen gar nicht, es kann zum Beispiel vom Großteil der Autoren und Musiker nicht ausgeübt werden. Das ursprünglich geplante »Total-Buy-out«-Verbot ist komplett unter den Tisch gefallen. Die Praxis, dass zum Beispiel Presseverlage durch Formularverträge alle Rechte an den Texten ihrer freien Autoren erwerben, ohne weitere Nutzungen bezahlen zu müssen, wird nicht beseitigt, sondern ausdrücklich legitimiert. Ein Schlag in die Magengrube aller freien Autorinnen und Autoren, die darauf angewiesen sind, ihre Texte gegen eher dürftige Pauschalhonorare zu verkaufen.
Statt endlich eine klare Rechtslage zugunsten der Urheber zu formulieren, ergeht sich das Justizministerium in seinem endgültigen Gesetzestext in schwammigen Formulierungen: »Angemessene Vergütungen« sollen gezahlt werden, Buy-outs seien »nicht per se abzulehnen«, müssten aber »fair« ausgestaltet sein. Als hätten Urheber zum Beispiel in Verhandlungen mit Zeitungsverlagen die Möglichkeit, Fairness anzumahnen oder gar durchzusetzen; dies hätte allein eine gesetzliche Neuregelung nach den oben beschriebenen Kriterien ermöglicht. Was bleibt, ist ein Trost, der sich fast schon zynisch ausnimmt: Die Urheber erhalten nun ein Auskunftsrecht, um zu erfahren, was mit ihren Werken so geschieht. Sie bekommen also künftig schwarz auf weiß, woran sie nichts verdienen.
Der Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer kommentierte: »Ich bin sehr enttäuscht, denn der Entwurf fährt den Anspruch der Kreativen auf eine angemessene Vergütung im Kleingedruckten erheblich zurück. Die nun drohende Mogelpackung sollte anders überschrieben werden: Statt ›Gesetz zur Verbesserung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung‹ ehrlicherweise: ›Gesetz zur Eindämmung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung‹.«
Justizminister Maas, der in Talkshows seinen eigenen Pressesprecher laut klatschen lässt und jüngst vom Männermagazin GQ zum best­angezogenen Minister des Jahres 2016 gekürt wurde, ist wieder einmal, wie schon bei der Vorratsdatenspeicherung, umgefallen. Man darf ihn fürderhin getrost als bestangezogenen Lakaien der Konzerne bezeichnen.