Französische Intellektuelle rufen zum Widerstand gegen den radikalen Islam auf

Juristisch hochgerüstet

Französische Intellektuelle rufen zum Widerstand gegen den radikalen Islam auf.

Sie ist eine streitbare Publizistin in der französischsprachigen Welt. 1972 in der damals sowjetischen Ukraine als Tochter eines algerischen Vaters und einer griechisch-zyprischen Mutter geboren, wuchs Djemila Benhabib in Oran auf, im Westen Algeriens. Nach Ausbruch des Bürgerkriegs wurde ihre Familie, die für ihre kommunistischen Auffassungen bekannt war, 1994 von einer der zahlreichen islamistischen Untergrundorganisationen – dem Front islamique du djihad armé (FIDA; »Islamische Front des bewaffneten Jihad«) – mit dem Tode bedroht.
Benhabib ging ins Exil, zunächst nach Saint-Denis bei Paris, dann in die französischsprachige Provinz Québec in Kanada. Sie schrieb Reportagen für die algerische Tageszeitung el-Watan und bewarb sich später als Kandidatin für die separatistische Partei Québecs. Der Parti Québécois (PQ) setzt sich für die Förderung der französischen Sprache und die Abspaltung von Kanada ein. Bei den Parlamentswahlen unterlag Benhabib nur knapp einer liberalen Bewerberin.
Benhabibs Kritik gilt vor allem dem Einfluss Saudi-Arabiens in Nordamerika, der über religiöse Einrichtungen sowie das Bündnis des sau­dischen Regimes mit den USA und Kanada ausgeübt werde. Die 44jährige, die sich für die Einführung einer »Charte de la laïcité« – einer Charta für die Trennung von Staat und Religion – ausspricht, hat nicht nur Freunde in Kanada. Anfang des Jahres geriet sie in einen Konflikt mit dem kanadischen Presserat. Sie hatte Zitate nicht ausgewiesen und fünf Artikel auf ihrem Blog veröffentlicht, ohne zu kennzeichnen, dass sie von anderen Autoren stammten. Der Presserat sprach eine »verschärfte Abmahnung« aus, Benhabib erkannte einen »Fehler« an und redete zugleich von einer »unverhältnismäßigen Kampagne« sowie dem »Versuch einer journalistischen Hinrichtung«.
2012 fand ein Strafprozess gegen sie statt. Die Mutter zweier minderjähriger Kinder hatte gegen sie geklagt und ihr vorgeworfen, das Privatleben ihrer Familie verletzt zu haben. Benhabib hatte Fotografien der Kinder veröffentlicht, die sie bei der Teilnahme an einem Koran-Rezitierwettbewerb zeigen. Die Mutter sah das Persönlichkeitsrecht missachtet, die Bilder hätten nicht ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Allerdings waren sie zuvor bereits auf der Website der Montrealer Moschee al-Rawdah publiziert worden, die den Muslimbrüdern nahesteht und in deren Räumlichkeiten der Wettbewerb stattgefunden hatte. Die Bilder gehörten somit nicht mehr ihrer Privatspäre an, sondern waren öffentlich. Die Mutter verlor den Prozess.
Am 26. September wird Benhabib voraussichtlich erneut vor einem kanadischen Gericht stehen. In ihrer Anklage vermengt eine schulische Einrichtung namens Ecoles musulmanes de Montréal einen Vorwurf, der in Deutschland etwa dem der »Volksverhetzung« entspricht mit dem der Blasphemie: Es geht um die Aufstachelung zum Hass gegen oder zur Diskriminierung von Minderheiten. Die Kläger halten Benhabibs Äußerungen auch für koranfeindlich.
Benhabib hatte die Schule öffentlich kritisiert, da Mädchen dort ab der dritten Klasse gezwungen würden, ein Kopftuch zu tragen. Die Vorschriften der Einrichtung seien damit strenger als die Gesetze des iranischen Regimes. Der staatliche Verhüllungszwang gilt dort unter Androhung der Prügelstrafe – jedoch erst ab der Pubertät.
Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Einrichtung den Prozess gewinnt. Dass er überhaupt stattfindet, kann jedoch als Einschüchterungsmaßnahme gewertet werden. Die Parteien verfügen über sehr unterschied­liche finanzielle Mittel, die schulische Einrichtung wird vom kanadischen Kultusministerium finanziert. Die Anwaltskosten und die Drohung, ein Verfahren könnte sich – Berufungswege eingeschlossen – ­jahrelang hinschleppen und ebenso viel Zeit wie Geld kosten, lasten auf der Autorin.
Nachdem in Kanada eine finanzielle Unterstützungskampagne für ihren Prozess ins Leben gerufen wurde, bezog man auch in Frankreich Stellung. »Mit aller republikanischen Strenge gegen den radikalen Islam« (Toute la rigueur républicaine contre l‘islam radical) ist der Titel eines in der Tageszeitung Libération veröffentlichten Aufrufs: »Es geht darum, auf die fraglichen Personen maßlosen Druck auszuüben, um sie psychologisch und finanziell zu erschöpfen, sie zu ächten und sie aus der öffentlichen Debatte zu entfernen«, schreiben die Unterzeichner und erinnern an vom radikalen Islam Verfolgte: Im Februar 1989 rief Ayatollah Ruhollah Khomenei zum Mord an Salman Rushdie auf – die Fatwa wurde nie aufgehoben; 1993 wurde zum Mord an der aus Bangladesh stammenden Schriftstellerin Tasleema Nasrin aufgerufen; 2004 wurde der niederländische Filmemacher Theo van Gogh ermordet; Mordpläne richten sich seit 2005 gegen den dänischen Karikaturisten Kurt Weestergard; die Redaktion von Charlie Hebdo wurde im Januar vergangenen Jahres massakriert.
Den Unterzeichnern zufolge würden laizistische Kritiker systematisch zum Schweigen gebracht, »indem man sie als Rassisten hinstellt.« Es handele sich um eine »verfälschte Sichtweise des Kampfs gegen den Rassismus, die die Kritik des Islam mit einer Form des Rassismus gleichsetzt, indem sie sie als ›Islamophobie‹ qualifiziert«, heißt es an anderer Stelle. In dem Zusammenhang bezieht sich der Appell auch auf eine Einschüchterungskampagne gegen Maryam Namazié, deren Auftritte an britischen Universitäten regelmäßig gestört würden. So geschehen etwa im Dezember 2015, als die islamistisch beeinflusste Islamic Society (ISOC) eine Veranstaltung von Namazié – in ihren Augen eine »berühmte Islamophobe« – an der Londoner Goldsmith University zunächst zu verhindern suchte und dann störte. Die Feminist Society und die LGBTQ+ Society der Universität solidarisierten sich – nicht mit Namazié, sondern mit der Islamic Society.
Namazié, die Sprecherin der Organisation One Law for All und Mitglied der Arbeiterkommunistischen Partei des Iran sowie des Council of Ex-Muslims in Großbritannien ist, kämpft insbesondere gegen die Anerkennung gesonderter Familien- und Zivilgerichte, die nach den Gesetzen der Sharia urteilen. Solche Tribunale können, sofern sie keinen Strafanspruch an Stelle des staatlichen Strafmonopols erheben und sich auf privat- sowie familienrechtliche Angelegenheiten beschränken – vor allem bei Ehen, die aufgrund der Staatsangehörigkeit der Betreffenden internationalen Regeln unterliegen – in Großbritannien anerkannt werden.
In anderen Staaten wie etwa Frankreich käme eine Anerkennung nicht in Frage, selbst wenn ausländische Rechtsordnungen zuständig wären: wie bei Ehen unter Leuten, die keine französischen Staatsangehörigen sind. Nach dortigem Rechtsverständnis verstoßen Regeln, die auf einer prinzipiellen Rechtsungleichheit von Frauen und Männern beruhen, gegen fundamentale Rechtsgrundsätze und werden dadurch blockiert. Auch dann, wenn das Internationale Privatrecht (IPR) die betreffende Rechtsordnung für grundsätzlich zuständig erklärt. Namazié, die die Regeln der Sharia im Familienrecht auch in Großbritannien gesperrt sehen möchte, hat den Appell selbst unterzeichnet.
Auch der Strafprozess gegen Charlie Hebdo vom Februar 2007 wird kurz im Appell thematisiert. Die Zeitung war damals von einem bis dahin als moderat geltenden Pariser Moscheeverein, aber auch von einer »Islamischen Weltliga« mit Hauptsitz in Saudi-Arabien verfolgt worden, weil sie dänische Mohammed-Karikaturen abgedruckt hatte. Offiziell wurde der Redaktion Volksverhetzung vorgeworfen, denn Blasphemie ist in Frankreich seit 1791 nicht mehr strafbar. Während des Prozesses warf trotzdem einer der Klägervertreter, Mitglied der »Islamischen Weltliga«, der Zeitung genau dies vor: Gotteslästerung. Folgerichtig erging ein Freispruch. Die Entscheidung konnte nach gültigem Recht nicht anders ausfallen. Dies hinderte zwei konservative Abgeordnete im französischen Parlament, Jean-Marc Roubaud und Eric Raoult, nicht daran, im selben Zeitraum die Wiedereinführung eines Blasphemie-Paragraphen im Strafrecht zu fordern – im Namen des Rechtsfriedens. Mit ihren Anträgen drangen sie jedoch nicht durch.
Die Unterzeichner des Aufrufs in Libération kommen aus unterschiedlichen Milieus. Über 15 eingetragene Vereinigungen, mehrheitlich Frauenverbände, unterschrieben mit ihren Verbandsnamen. Die »Frauen ohne Schleier« (Femmes sans voile) aus der Pariser Vorstadt Aubervilliers vertreten emanzipierte Frauen migrantischer Herkunft, die Femmes solidaires sind eine größere, linke und internationalistische Vereinigung. Ähnliches gilt für die Gruppe Marche mondiale des femmes, die weltweit Fußmärsche und Demonstra­tionen von Frauen für ihre Rechte organisiert. Die 2003 gegründete Vereinigung »Weder Nutten noch unterwürfig« (Ni putes ni soumises) wurde anfangs von Fraueninitiativen aus Pariser Vorstädten aufgebaut. Mittlerweile ist die Organisation von ihrer Basis abgeschnitten und steht sozialdemokratischen Parteistrukturen sowie neokonservativen Intellektuellen nahe. Von der Basisinitiative über arrivierte Vereinigungen bis zur Frauenzeitschrift Clara Magazine ist also breite Unterstützung vorhanden.
Ebenfalls heterogen ist die Zusammenstellung der Einzelpersonen, die den Aufruf unterschrieben haben. Mehrere Mitarbeiter von Charlie Hebdo befinden sich darunter, unter anderem der Chefredakteur Gérard Biard sowie die Personaldirektorin Marika Bret. Die Journalistin Caroline Fourest, deren religionskritische Artikel regelmäßig in der Zeitung erscheinen, gehört ebenfalls zu den Unterzeichnerinnen. Eine weitere prominente Einzelperson ist die Philosophin Elisabeth Badinter. Die Feministin ist mit einem ehemaligen sozialdemokratischen Justizminister verheiratet, der durch die Abschaffung der Todesstrafe 1981 bekannt wurde.
Aus Algerien unterzeichnete unter anderem der Schriftsteller Boualem Sansal, der vor allem durch seine scharfe Kritik am Islamismus bekannt wurde (Jungle World 25/2016), allerdings auch mit stärker umstrittenen Positionen auf sich aufmerksam machte. So beklagte er sich im Juni 2015 in Libération, die wirtschaftlichen Privatisierungen in Algerien kämen nicht in Gang. Im Rahmen der Frankfurter Buchmesse 2011, als er den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels erhielt, verglich er außerdem die »Nationale Befreiungsfront« Algeriens (FLN) mit dem Nationalsozialismus.
Ebenfalls aus Algerien stammt der Journalist Mohammed Sifaoui. Er gilt zwar nicht als Regimegegner, musste jedoch 1999 nach Frankreich flüchten, weil er von Militärangehö­rigen bedroht wurde. Ab 2000 trat er auch als Buchautor in Erscheinung und nahm an öffentlichen Debatten in Frankreich teil. So widersprach er etwa den auch linken Befürwortern der Kampagne »Wer tötet wen?« (Qui tue qui?), die behaupteten, islamistische Gewalt sei in Wirklichkeit weitgehend vom Regime inszeniert, um die Opposition zu diskreditieren. Später drehte er mehrere Filme und unterwanderte zu Recherchezwecken eine jihadistische Zelle in Frankreich. Dass er auf seinem Blog zunächst den umstrittenen Film »Fitna« des niederländischen Rechtspolitikers Geert Wilders veröffentlichte, rechtfertigte er damit, die Meinungsfreiheit gegen Islamisten verteidigen zu wollen. Einige Jahre später, 2010, publizierte er eine scharfe Kritik der rechtsorientierten Muslim- und Einwandererfeinde Wilders und Eric Zemmour, einem Franzosen. Als vor wenigen Wochen, im Zusammenhang mit dem Mord an einem Polizistenpaar in Magnanville, einem Ort westlich von Paris (Jungle World 25/2016), eine Liste potentieller Anschlagsopfer des »Islamischen Staates« in Frankreich publik wurde, fand sich auch Sifaouis Name darauf.
Ebenfalls zu den Unterzeichnerinnen zählen die im französischen Exil lebende Iranerin Chahla Chafiq, die mit scharfsinnigen Büchern über die Lage der Frauen und politischen Häftlinge im Iran bekannt wurde, sowie die Journalistin Fiamette Venner, die sich früher mit militanten Abtreibungsgegnern in Frankreich beschäftigte. Außerdem unterzeichneten mehrere weibliche Europaparlamentsabgeordnete wie ­Fatoumata Tathy Sidibé oder Viviane Teitelbaum und drei ehemalige ­Ministerinnen und Minister: die bekannte frühere Fauenministerin Yvette Roudy, ihr sozialdemokratischer ehemalige Ministerkollege Jean Glavany sowie Corinne Lepage, die kurzzeitig Umweltministerin war.
Eine Kontroverse hat die Veröffentlichung des Appells nicht ausgelöst: Zustimmung auf der einen Seite, höfliches Schweigen auf der anderen. Als längerfristige Absicht bekunden die Unterzeichnenden die Verteidigung »universell gültiger Menschen- und insbesondere Frauenrechte«, die »nicht unter dem Vorwand religiöser Vorschriften oder kultureller Besonderheiten in Frage gestellt oder eingeschränkt werden dürfen«.