Die Regierung in Schleswig-Holstein diskutiert über ein Grundeinkommen

Bürgergeld statt Strandgut

In Schleswig-Holstein will die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP neue »Absicherungsmodelle« prüfen.

In früheren Zeiten galt an den Küsten Europas das Strandrecht: Was immer dort angespült wurde, gehörte demjenigen, der es fand. Die zumeist recht armen Fischer und Bauern an Nord- und Ostsee halfen dabei nicht selten selbst nach, indem sie Leuchtfeuer versetzten und dadurch Schiffe auf Grund laufen ließen. Man könnte sagen, dass die Kombination aus Winterstürmen und Eigeninitiative den Küstenbewohnern die historische Version eines bedingungslosen Grundeinkommens sicherte.

Das Strandrecht wurde in Deutschland 1990 endgültig abgeschafft (wer im Nordsee-Urlaub auf angeschwemmte Legosteine, Über­raschungseier oder Kokainpäckchen stößt, sollte also prüfen, ob das Mitnehmen vom allgemeinen Fundrecht gedeckt ist). In Schleswig-Holstein allerdings dürfen die Nachfahren der Strandgutsammler und -räuber von einst immerhin auf vorsichtige Schritte in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) hoffen. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP heißt es dazu: Man werde ein »Zukunftslabor« ins Leben rufen, in dessen »Rahmen die Umsetzbarkeit ­neuer Absicherungsmodelle, zum Beispiel ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme, diskutiert und bewertet werden sollen«. Der stellvertretende Ministerpräsident Robert Habeck von den Grünen wurde konkreter und sagte, die Regierung wolle das Grundeinkommen »in Schleswig-Holstein als Modellregion erproben«. Im Gespräch sind unabhängig vom individuellen Einkommen 1 000 Euro monatlich für alle erwachsenen Einwohner des Bundeslands, für Kinder sollen 500 Euro gezahlt werden. Wegfallen würden dafür Leistungen wie ALG II, aufgestocktes Hartz IV und Kindergeld.

Dass die FDP sich überhaupt zur Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag breitschlagen ließ, überrascht etwas. Von ihr stammt denn auch der Begriff des »Bürgergelds«, worunter die Partei der Besserverdienenden, vulgo: die Partei der ein Grundeinkommen nicht nötig Habenden, eine Aufstockungsleistung versteht, die an die Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung ­geknüpft ist. Das entspricht dem Hauptargument der Gegner eines BGE: Gäbe es ein solches, würde angeblich niemand mehr arbeiten gehen. Interessanterweise kommt das Argument aus der gleichen Ecke, in der man die Lohnarbeit als Mittelpunkt eines sinnerfüllten Lebens darstellt.

Kritik erntet das Konzept allerdings auch von links. So nahm Jan Tölva kürzlich einen Versuch in Finnland unter die Lupe, bei dem 2 000 Erwerbslose zwei Jahre lang monatlich 560 Euro erhalten. Der Autor sieht darin vor allem einen Vorstoß zum Abbau von Sozialleistungen, zumal der Betrag »zum Leben schlicht zu wenig« sei. Dessen ungeachtet kommt eine Begleit­studie ein halbes Jahr nach Beginn des finnischen Experiments zu dem Zwischenfazit, dass das alltägliche Stresslevel der Teilnehmenden deutlich gesunken sei. Auch der Hamburger Wirtschaftswissenschaftler Thomas Straubhaar, als Botschafter der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« linksradikaler Anwandlungen gänzlich unverdächtig, setzt sich neuerdings für das BGE ein und führt dafür vor allem Einspareffekte ins Feld – manchen mag das erst recht misstrauisch machen.
Die Diskussion pro und kontra BGE wird sich nicht entscheiden lassen, solange sie nur theoretisch stattfindet. Der geplante Versuch im hohen Norden könnte hier erstmals Daten liefern – falls er denn jemals über das Stadium der Expertengremien hinauskommt. Bis dahin müssen sich die Schleswig-Holsteiner eben weiter mit der Ladung des einen oder anderen Schiffscontainers begnügen, die ihren Weg an die Küste findet.