Judith Levine, Autorin, im Gespräch über Erfolge und Gefahren der »Me too«-Kampagne

»Wir beobachten eine Art zivilen Ungehorsam«

Judith Levine hat Bücher über Sexualität, Justiz, Emotionen im öffentlichen Leben und Politik ­veröffentlicht. Die 65jährige ist unter anderem Mitglied der Gruppe No More Nice Girls, die sich für das Recht auf ­Abtreibung einsetzt, und der Organisation National Center for Reason and Justice, die sich für eine gerechteres Strafrechtssystem und fälschlicherweise Beschuldigte einsetzt.
Interview Von
#metoo

Judith Levine, US-amerikanische Schriftstellerin, Journalistin und Autorin

Bild:
privat

Die Zeitschrift Time hat die feministische Kampagne »me too« zur »Person des Jahres 2017« gekürt. Wie beurteilen Sie als erfahrene Feministin diese Kampagne?
Ich bin 65 und habe schon drei Mal diese Art von Wut und Aktivismus erlebt. Aber es ist wirklich das erste Mal, dass das eine derartig einschneidende Wirkung zeigt. Es ist aufregend und wird Folgen haben. Was mich beunruhigt, ist, dass eine einzige Anschuldigung, sogar eine anonyme, das Leben einer Person vollständig zerstören kann.

Was sind die positiven Resultate der Kampagne?
Neu ist, dass zum ersten Mal in den USA Männer sexuelle Belästigung ernst nehmen. Sie machen sich nicht darüber lustig oder kaufen sich durch Schweigegeld frei. Wir beobachten außerdem eine Art zivilen Ungehorsam. Es gibt oft diese Verschwiegenheitsklauseln in Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die viele Frauen zurzeit ­ignorieren. Die Angelegenheit ist ihnen wichtiger als etwas, das sie einmal ­unterschrieben haben.

 

»Das US-Strafjustizsystem funktioniert extrem ungerecht. Die Masseninhaftierung trifft unverhältnismäßig Nichtweiße und Arme. Aber auch die Opfer werden ungleich behandelt.«

 

Sie haben neulich einen sehr kritischen Text geschrieben mit dem ­Titel »Werden die Fehler aus der Vergangenheit des Feminismus ­#metoo verfolgen?«. Welche Fehler meinen Sie?
Die Frauenbewegung gegen Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und Kindesmissbrauch begann als Graswurzelbewegung. Es ging darum, Frauen zu helfen, die vergewaltigt oder verletzt worden waren, während Polizei und Justiz wenig unternahmen. Die Bewegung wollte nicht law and ­order, ganz im Gegenteil, die Beteiligten waren links und geradezu antistaatlich. Man wollte keine härteren Strafen, sondern eine gerechtere, egalitäre und gewaltfreie Gesellschaft. Zugleich gab es aber einen enormen Zuwachs an polizeilichen und justitiellen Maßnahmen. Einige Frauen aus der Bewegung begannen, Allianzen mit der Polizei zu schließen. Sie fingen an, Polizei und Staatsanwaltschaften im Umgang mit Vergewaltigung und häuslicher Gewalt fortzubilden und sie als Partner zu betrachten. Die Regierung stellte mehr Geld für solche Dinge bereit und die Initiativen wurden abhängig von der staatlichen Unterstützung.

Aber was ist falsch daran, mit staat­lichen Stellen zu kooperieren, wenn man damit seine Anliegen weiterbringen kann?
Feministinnen sahen soziale und ökonomische Ungleichheit als die Ursache interpersoneller Gewalt. Für diese Forderungen der Bewegung hatte der Staat nichts übrig – Kinderbetreuung, gleicher Lohn, eben das, was Frauen gleichberechtigt machen würde in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz. Der Staat wollte strafen. Es entstand eine Art »Gefängnisfeminismus«, der Überwachung, Strafverfolgung und Inhaftierung als Antwort auf interper­sonelle Gewalt sieht.

Wo sehen Sie das Problem bei der staatlichen Sanktionierung von ­Sexualverbrechen?
Frauen, die für das umfassende Bundesgesetz Violence Against Women Act von 1994 gekämpft haben, haben beobachtet, was sich daraus in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat. Viele, die sich gegen häusliche Gewalt engagieren, haben sich gegen die erneute Verabschiedung des Gesetzes ausgesprochen, als diese anstand. Das US-Strafjustizsystem funktioniert extrem ungerecht. Inhaftiert werden unverhältnismäßig Nichtweiße und Arme. Aber auch die Opfer werden im Strafjustizsystem ungleich behandelt. So ist es etwa für eine Sexarbeiterin schwerer, Gehör zu finden, wenn sie angibt, vergewaltigt worden zu sein, oder auch für eine alleinstehende oder eine schwarze Frau.

Ein Resultat dieses Gesetzespakets ist unter anderem das von Ihnen so bezeichnete und scharf kritisierte »sex offender regime« (Sexualstraftätersystem, Anm. d. Red.). Was genau ist das?
Es geht um einen riesigen Gesetzeskorpus, in dessen Rahmen die Definition von Sexualstraftaten deutlich erweitert wurde. Darunter fällt heute alles von brutaler Vergewaltigung bis zu dem, was früher eher als grobes oder belästigendes Verhalten galt, etwa Exhibitionismus. Darunter fällt aber auch die Kriminalisierung von HIV-Positiven. In 32 von 50 Bundesstaaten kann mit Gefängnis bestraft werden, wer Sex hat und seine HIV-Erkrankung verschweigt, selbst wenn es nicht zur Ansteckung kommt. Dieses sex offender regime entwickelte sich über die Jahre, es begann nach einer Panikwelle wegen Kindesmissbrauch in den frühen achtziger Jahren. Viele gingen für Verbrechen ins Gefängnis, die sie nie begangen haben.

Sie spielen auf Fälle wie den des Ehepaars Keller an, das 2013 nach 21 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden musste und dessen Verfahren dieses Jahr eingestellt wurde. Das Paar war beschuldigt worden, Kinder der von ihm betriebenen Kindertagesstätte in satanischen Ritualen missbraucht zu haben. Die Beweislage stellte sich später als äußerst zweifelhaft heraus. Aber die Anschuldigungen, die im Rahmen von #metoo geäußert werden, kommen von erwachsenen Frauen. Ist das nicht eine ganz andere Ausgangssituation?
Frauen lügen selten, wenn es um Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung geht. Es stellt sich aber die Frage, wie mit sexueller Belästigung umzugehen, ohne auf ein System zurückzugreifen, dass lediglich staatliche Gewalt zur interpersonellen hinzufügt, ohne dass letztere dadurch merkbar zurückgegangen wäre.

Wie funktionieren diese repressiven staatlichen Maßnahmen?
Seit Mitte der neunziger Jahre haben wir eine Reihe von Gesetzen, die de­finieren, was eine Sexualstraftat ist. Das Strafmaß, auch das Mindeststrafmaß, ist gestiegen. Hinzu kommt ein von der Bundesregierung verfügtes Sexualstraftäterregister, in dem derzeit 850 000 Personen registriert sind. Die meisten darin sind verurteilt wegen »obszönem und unzüchtigen Verhalten« in Verbindung mit Kindern. Das kann so ziemlich alles sein, vom einmaligen Berühren eines Kindes in einem Schwimmbad bis zum erwachsenen Mann, der eine minderjährige Familienangehörige über Jahre missbraucht. In manchen Staaten bleibt der Sexualstraftäter sein Leben lang re­gistriert. Das geht einher mit einer Unzahl an Restriktionen, die Jahr für Jahr mehr werden und die keine Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder die von Kindern haben. Begrenzt wird, wo solche Person leben, arbeiten oder sich überhaupt aufhalten dürfen; sie dürfen nicht in die Nähe eines Parks oder einer Schule gehen, dürfen eine Schule nicht betreten, keine Süßigkeiten an Halloween verteilen, keinen Weihnachtsschmuck aufhängen oder sogar das Internet nur eingeschränkt nutzen. Es ist der soziale Tod. Viele Sexualstraftäter werden obdachlos oder – wegen der öffentlichen Registrierung – Opfer von Selbstjustiz und Schikanen.

Wenn es nicht um härtere Strafen gehen soll: In welche Richtung sollte sich der Feminismus orientieren?
Es gibt eine Anzahl an Praktiken, die sich Restorative Justice (opferorientierte oder wiedergutmachende Justiz, Anm. d. Red.) nennt. Das Prinzip ist, dass die Person, die Schaden angerichtet hat, die Gelegenheit bekommt, die Geschädigten von Angesicht zu Angesicht zu treffen. Das Opfer muss darauf nicht notwendigerweise eingehen, es wird nicht dazu gezwungen. Die Person, die Schaden angerichtet hat, soll die Gelegenheit bekommen zu verstehen, was sie angerichtet hat. Diese Möglichkeit gibt einem das Strafjustizsystem normalerweise in dieser Form nicht. Ab dem Zeitpunkt, an dem das Verbrechen passiert ist, ist es den beiden oft nicht einmal mehr erlaubt, sich zu treffen oder in Kontakt zu treten. Des weiteren kann die Person, die geschädigt wurde – und eventuell auch ihre Familie oder ihr Umfeld – an der Erörterung teil ­haben, wie der Schaden behoben, eine Art von Frieden oder Gerechtigkeit hergestellt werden kann. In einem Prozess wird ausgehandelt, wie diese Art von Wiederherstellung passieren kann. Neben einer Entschuldigung und Reue kann es auch um Wiedergutmachung in Form von Geld oder gemeinnütziger Arbeit gehen. Wichtig ist, dass die Person, die den Schaden angerichtet hat, die Chance bekommt, sich der eigenen Verantwortung zu stellen oder überhaupt erst ein Unrechtsbewusstsein zu erlangen. Die Strafjustiz erreicht das nicht.

Weshalb ist das so?
Das Strafjustizsystem der USA ist darauf ausgelegt, dass Angeklagte möglichst abstreiten, etwas getan zu haben, und ihre Verteidigung sie darin unterstützt. Falls die Beweislast dem entgegensteht, muss man möglichst viel Verantwortung von sich weisen. Selbst wenn man sich für ein Verbrechen bei seinem Opfer entschuldigen möchte, wird die Verteidigung dies verhindern wollen, weil es als Schuldeingeständnis aufgefasst werden kann.

Sie erwähnen auch eine weitere Methode, die sogenannte transformative Gerechtigkeit. Wie funktioniert die?
Transformative Gerechtigkeit nimmt die systemischen Ursachen eines Verbrechens in den Blick und die Mittel, diese zu beseitigen. Ein Beispiel auf gesellschaftlicher Ebene ist Restorative Justice, wie es sie in Form der Wahrheits- und Versöhnungskommissionen in Südafrika und vielen anderen Ländern gegeben hat. Dort gab es gewaltige Konflikte in der Gesellschaft und eine enorme Anzahl an Menschenrechtsverletzungen, in die vermutlich Millionen von Menschen verwickelt waren, als Verantwortliche, Betroffene und Tatbeteiligte. Diese Art von Justiz stellt kein perfektes Verfahren dar. Aber ich finde den Ansatz besser als das, was wir heute haben.