In Kassel verhandelten Gerichte über Antisemitismus und fällten fragwürdige Urteile

Fragen der Ehre

Zwei Gerichte entschieden in jüngster Zeit zu Ungunsten des Bündnisses gegen Antisemitismus Kassel. Die Urteile sind zumindest politisch fragwürdig.

»Keine Rücksicht vor dem Ansehen ­einer Person, einer Institution und Organisation« – diesen Grundsatz verfolgt das Bündnis gegen Antisemitismus Kassel (BgA Kassel) nach eigener Darstellung, wenn es darum geht, Antisemitismus zu denunzieren. Das Bündnis möchte »allen auf die Füße« treten, die den Judenhass, »die negative Leitidee der Moderne«, in mittelbarer oder unmittelbarer Weise verbreiten. Mit dieser Vorgehensweise macht sich das BgA nicht nur Freunde. Zu Unrecht auf die Füße getreten fühlten zwei Referenten der Bildungsgewerkschaft GEW und klagten gegen das Bündnis.

Werner Ruf, Emeritus für internationale Beziehungen der Universität Kassel und zuletzt im Dezember Referent bei der GEW Hamburg, störte sich an einer Stelle in einem Blogeintrag des BgA mit dem Titel »Im Namen des Erhabenen: Die GEW und die Einigkeit in Sachen Israel-Hass, Islam-Apologie und Geldkritik«. Darin zitierte das Bündnis aus einem Beitrag des Politikwissenschaftlers für eine Ausgabe der Zeitschrift Standpunkte der Rosa-Luxemburg-Stiftung aus dem Jahr 2007, in dem Ruf behauptet hatte, den Attentätern vom 11. September 2001 sei es gelungen, »das Symbol des globalisierten Kapitalismus, die Zwillingstürme des World Trade Center«, zu zerstören. »Gegenüber der aus diesem System resultierten ökologischen Bedrohung« sei solcher Terror »vergleichsweise geradezu irrelevant«, hatte der emeritierte Professor geschrieben. Das Bündnis kritisierte auf seinem Blog im November 2016, Ruf habe »den Mordanschlag gegen die Twin Towers als gelungene, wenn auch unzureichende Aktion gegen das Symbol des westlichen Kapitalismus« charakterisiert.

Mit der Frage, warum ein »Rechtspopulist« einen »Linken« kopiert und als eigenen Autor listet, befasste sich das Gericht nicht.

Das Amtsgericht Kassel wertete diese Aussage, die das BgA selbst nachträglich als »zuspitzende Bemerkung« bezeichnete, kürzlich als inhaltlich falsche Darstellung. Eine positive Bewertung des Anschlags oder eine wie auch immer geforderte zusätzliche Verstärkung terroristischer Anstrengungen seien der Äußerung nicht zu entnehmen; der Kläger werde durch die unzutreffende Wiedergabe in seiner Ehre verletzt, urteilte das Gericht.

Schaut man sich auf Rufs eigener Internetpräsenz um, stößt man auf mehrere Texte, in denen der frühere Hochschullehrer darüber sinniert, ob »die Aktionen gewaltbereiter Gruppierungen« wie etwa al-Qaida von »einer neuen Variante einer Befreiungsideologie getragen werden« oder ob es sich beim »politischen Islam« um eine »Widerstandsbewegung« und einen »allerdings stark religiös eingefärbten antiimperi­alistischen Widerstand« handele. Den Auslöser für den Jihad beschreibt Ruf so: »Und verkennen wir nicht: Die Art der Kriegführung der USA und Israels, die sich extremer und illegaler politischer Gewalt bedienen und sich dabei auf übergeordnete Werte der Moral und Kultur berufen, legitimiert die Spirale der Gewalt.« Doch bleibt für den Politikwissenschaftler fraglich, »ob die politische Gewalt gegen den unilateral und jenseits jeder Völkerrechtsnorm agierenden Hegemon ausreicht, um eine weltweite Solidarisierung der Entrechteten und Unterdrückten zu bewirken«. Ruf redet an diesen Stellen zwar nicht explizit von den Anschlägen des 11. September 2001. Angesichts solcher Äußerungen erscheinen seine Einlassungen zu den »Zwillingstürmen des World Trade Center« zumindest nicht wie Verurteilungen des jihadistischen Massenmords.

Im Fall von Jens Wernicke, einem weiteren Referenten der GEW, urteilte das Amtsgericht Mainz ebenfalls zu Ungunsten des BgA Kassel. Wernicke war mehrere Jahre lang für die Interviews der »Nachdenkseiten« zuständig, einer Website, die Verschwörungstheorien verbreitet und im Querfrontmilieu geschätzt wird (Jungle World 23/2016). Das Gericht bewertete es als ehrverletzend für Wernicke, dass das BgA in seinem Blogbeitrag »Wernicke oder die Connection eines Bildungsreferenten« fälschlicherweise behauptet hatte, ein von Wernicke geführtes Interview sei zunächst auf »KenFM«, der Website des Verschwörungstheoretikers Ken Jebsen, erschienen und später auf dem von Wernicke betreuten Interviewplatz der »Nachdenkseiten«. Es war jedoch anders herum: Das Interview war zuerst auf den »Nachdenkseiten«, dann erst auf »KenFM« veröffentlicht worden.

Dem Amtsgericht Mainz zufolge ­belegen eine frühere Mitgliedschaft Wernickes im Sprecherrat der Stipen­diaten der Rosa-Luxemburg-Stiftung und die zeitweilige Tätigkeit als Wahlkreismitarbeiter einer Bundestagsabgeordneten sowie seine Tätigkeit für die Fraktion der Linkspartei im hessischen Landtag, dass der Kläger dem linken politischen Milieu zuzuordnen sei. Somit sei es seiner sozialen Anerkennung abträglich, zu behaupten, ein von ihm geführtes Interview sei erstmals in einem »rechtspopulistischen Forum« erschienen, wie das Gericht »KenFM« charakterisierte. Mit der Frage, warum ein »Rechtspopulist« einen »Linken« kopiert und als eigenen Autor listet, befasste sich das Gericht nicht.

Mit Ablauf der Berufungsfrist sind beide Urteile mittlerweile rechtskräftig. Rechtsmittel gegen die als »haarsträubend« empfundenen Entscheidungen einzulegen, erschien dem BgA eigenen Angaben zufolge finanziell zu riskant. Das Bündnis hat angekündigt, die juristischen Niederlagen zukünftig zum Gegenstand einer verstärkten politischen Auseinandersetzung zu machen.