Frankreich plant ein Gesetz gegen die Verbreitung von Falschmeldungen

Kein Pardon für Fake News

Auch in Frankreich soll der Kampf gegen Falschmeldungen eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Ob das geplante Gesetz die Meinungsfreiheit schützt oder gefährdet, ist umstritten.

In seinen traditionellen Neujahrsglückwünschen an die Presse stellte der französische Präsident Emmanuel Macron eine Gesetzesinitiative im Medienrecht in Aussicht. Ein ­Entwurf solle dem Kabinett bis März dieses Jahres vorgelegt werden. ­

Kulturministerin François Nyssen sagte, in ihrem Haus werde bereits seit Oktober vorigen Jahres daran gearbeitet.

Macron meinte, die Verbreitung falscher Nachrichten vor allem in Wahlkampfzeiten zu bekämpfen, verlange eine bessere gesetzliche Grundlage. Dabei sprach er von fake news. Die Gerichte sollten auch in Wahlkampfzeiten leichter Unterlassungsverfügungen gegen die Verbreitung bestimmter Nachrichten erlassen oder auch Websites sperren können.

Macron war bereits selbst Gegenstand von Falschnachrichten: Wenige Tage vor der französischen Präsidentschaftswahl waren im Internet Informationen über angebliche ­»Macron Leaks« aufgetaucht, in denen behauptet wurde, er verfüge über ein illegales Auslandskonto. Gerüchte über Verwicklungen in Waffen- und Drogenhandel machten kurzzeitig die Runde. Dabei handelte es sich um Falschinformationen, die nach ­ähnlichem Muster gestreut worden waren wie jene über die demo­kratische US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton, die die Wahl Trumps begünstigt hatten. Im Fall Macrons waren die fake news offenbar wirkungslos.

Konkret geht es Macron um die Befugnisse des Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA), zu Deutsch: Oberster Rat für das Audiovisuelle, der vor allem die Einhaltung von Gesetzen überwachen sowie den Medienpluralismus in Fernsehen und Rundfunk sicherstellen soll. Ein reformierter CSA soll demnach auch ausländische Fernsehsender verwarnen oder ihnen die Sendelizenz entziehen können, wenn eine Auswertung ­ihrer Aktivitäten »einschließlich derer im Internet« ergibt, dass sie gegen ethische oder rechtliche Grundsätze verstoßen.

Damit zielt das Gesetz auf die beiden umstrittenen russischen Sender Russia Today (RT) und Sputnik ab. Der französische RT-Ableger ging am 18. Dezember 2017 auf Sendung, zuvor verbreitete der Stammsender bereits französischsprachige Informationen über das Internet. Schon beim Staatsbesuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin im Mai vergan­genen Jahres, wenige Tage nach ­Macrons Amtsantritt, hatte der neue französische Präsident zu diesem Thema Stellung bezogen. Bei der ­gemeinsamen Pressekonferenz sagte er in Anwesenheit seines russischen Amtskollegen, RT und Sputnik agierten in Frankreich wie staatliche ­Propagandaanstalten, weshalb sie auch weiterhin nicht zu offiziellen Pressekonferenzen eingeladen würden. Putin kommentierte die Aus­sagen mit keinem Wort. Im französischen Präsidentschaftswahlkampf hatten beide Sender Marine Le Pen unterstützt. Immer wieder verbreiten sie demagogische Reportagen über die muslimische Bevölkerung in Frankreich. Beobachter vermuten, dass diese und andere russische ­Medien auch mit den Falschbehauptungen über Macron im Wahlkampf zu tun haben könnten.

Vor allem rechtsextreme sowie die ebenfalls zahlreichen prorussischen Websites in Frankreich ereifern sich nun über Emmanuel Macrons ­Ankündigung. So giftete der häufig auf der rechtsextremen antimus­limischen Website »Riposte Laïque« schreibende Autor Olivier Renault in einem Gastbeitrag in der französischsprachigen Ausgabe von ­»Novorossia Today« gegen die Pläne Macrons.

Querfrontmedien mit prorussischer Tendenz übernahmen seinen Beitrag. Renault behauptete, ­Macron eifere »den Goebbels-Gesetzen zur Presse« nach, denn »auch im Dritten Reich waren russische, das heißt sowjetische Medien die Hauptzielscheibe«. Die rechtsextreme und nationalistische Website ndf.fr, die bisweilen mit Putin sympathisiert, bezeichnete Macrons Vorhaben als ­kritikwürdiges »Prawda-Gesetz«, das eine staatsoffizielle Wahrheit etablieren solle.