Der Prozess gegen Fabio V. in Hamburg ist geplatzt, doch es gibt noch viele weitere G20-Verfahren

G20 und kein Ende

In jedem der bisher abgeschlossenen Prozesse wegen der Proteste gegen den G20-Gipfel kam es zu einer Verurteilung. Doch nun ist der viel­beachtete Prozess gegen den jungen Italiener Fabio V. vorläufig geplatzt.

Etwa 150 Demonstrationen fanden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg statt. Keine einzige konnte ohne Einschränkungen die gewählte Route laufen, die meisten wurden von Polizeieinheiten unter Anwendung sogenannter unmittelbarer Zwangsmittel beendet. Einer von 75 verhafteten Teilnehmenden einer spontanen Protestdemonstration, die am 7. Juli frühmorgens von zwei Hundertschaften in der Straße Rondenbarg brachial auf­gelöst wurde, war der damals 18jährige Fabio V. aus Italien. Er war gemeinsam mit etwa 200 anderen Protestierenden auf dem Weg in die Innenstadt, um dort die Zufahrten zum Tagungsort des G20-Gipfels zu blockieren. Die Blockaden waren als ziviler Ungehorsam öffentlich angekündigt.

Fabio V. wurde als erster der am Rondenbarg Festgenommenen vor Gericht gestellt. Es hätte ein Musterprozess werden sollen. Wegen versuchter Körperverletzung, tätlicher Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und schweren Landfriedensbruchs wurde Fabio V. angeklagt und saß bis zum 27. November in Untersuchungshaft. Im gesamten Verfahren schaffte die ehrgeizige Staatsanwältin es nicht, auch nur von einem der Polizeizeugen eine gerichtsfeste belastende Aussage zu bekommen. Immer mehr geriet der Prozess zur Farce, immer deutlicher wurde: Es gibt keine konkreten, beweisbaren Tatvorwürfe gegen Fabio V.

 

»Zwei reaktionäre Rentner, die nicht einmal aus Hamburg kommen, haben irgendwas im Fernsehen gesehen und beliebig Anzeigen gegen uns gestellt.« Emily Laquer, »Interventionistische Linke«

 

Die Anklage berief sich darauf, dass der junge Italiener Teil einer Menschenmenge gewesen sei, die sich verabredet habe, gemeinschaftlich Gewalt auszuüben. Sie verwies dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Doch diese Sichtweise unterschlage, »dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu zwei gewalttätigen Hooligan-Gruppen ergangen ist und sich ausdrücklich nicht auf Demonstrationen bezieht«, sagte die Verteidigerin Gabriele Heinecke dem Neuen Deutschland. »Ein Teilnehmer einer Demons­tration muss sich nicht entfernen, wenn einzelne Personen Gegenstände werfen«, so die Rechtsanwältin. Die Verteidigung stellte auch die Rechtsmäßigkeit der Auflösung der Spontandemonstration in Frage.