Das Medium - Der Schriftverkehr des FBI

Gute Unterhaltung

Kolumne Von

Zu den unterhaltsameren Dingen, die man dieser Tage tun kann, gehört es, den Schriftverkehr zwischen dem US-Sonderermittler Robert Mueller beziehungsweise dem FBI und Donald Trumps Anwalt Michael Cohen zu lesen. Die Dokumente sind öffentlich zugänglich, bis auf die geschwärzten Stellen, in denen es möglicherweise um bislang noch nicht bekannt gewordene Ermittlungsergebnisse geht. Cohen hatte zuletzt damit argumentiert, dass praktisch alles, was bei den Durchsuchungen seines Hauses, seines Büros und seines Hotelzimmers von FBI-Agenten mitgenommmen wurde, unter das Anwaltgeheimnis falle, und gleichzeitig angeboten, dass die Dokumente gern seinem Rechtsanwalt übergeben werden könnten; der werde alles, was das FBI nichts angehe, aussortieren.

Die 23seitige Antwort des Sonderermittlers im Fall »Cohen vs. USA« ist selbst für Leute, die nicht wirklich viel Ahnung von Jura und schon gar nicht von US-Gesetzen haben, ein großer Quell der Freude. Denn wenn Buchstaben über die allgemeine Unverschämtheit eines Kontrahenten und vor lauter Genervtsein über dessen lückenhafte Rechtskenntnisse seufzen könnten – diese würden es ausgiebig tun.

Und: Die Nonchalance, mit der Cohens Lügen und Verdrehungen auseinandergenommen werden, hat schon richtig Stil. Am allerschönsten ist die Lektüre aber immer dann, wenn klar wird, dass das FBI sehr viel Fernsehen guckt und die Einlassungen von Trumps »Mann fürs Grobe« damit kontert, dass er (oder Trump) doch am soundsovielten um soundsoviel Uhr in der Sendung Sowieso dies und das gesagt habe, was aber nun gar nicht zu seiner Behauptung passe. Und zum Beweis auch noch ganz detailliert als Quellenangabe das Video der jeweiligen Show verlinkt. Doch, das ist wirklich unterhaltsam.