Die Urteile im NSU-Prozess sind gesprochen. Von umfassender Aufklärung kann nicht die Rede sein

Wie ein Schlag ins Gesicht

Die milden Strafen für die Mitangeklagten von Beate Zschäpe sind als Tiefpunkt in der Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu betrachten.

Die Erwartungen an das Urteil im NSU-Mammutverfahren waren nicht allzu groß. Die Bundesanwaltschaft sieht im NSU ein »isoliertes Trio«, das selbst von der thüringischen und sächsischen Neonaziszene abgekapselt gewesen sei.
Dass der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München jedoch diese kontrafaktische Interpretation des NSU-Falles seitens des Generalbundesanwaltes noch um einiges übertreffen würde, kam dann am Mittwoch voriger Woche doch recht unerwartet.

Dabei ging es den meisten wohl weniger um die tatsächliche Höhe der Urteile. Den Betroffenen des NSU-Terrors, ihren Anwältinnen und Anwälten und kritischen Beobachtern ging es in erster Linie stets um die gesellschaftliche und politische Bedeutung dessen, was sich im Betonbunker des Saales A 101 im Strafjustizzentrum in der Münchener Nymphenburger Straße unter der strengen Leitung des patriarchalen Vorsitzenden Richters Manfred Götzl abspielte.

Der langersehnte Tag der Urteilsverkündung war ein sinnfälliger Tiefpunkt in der Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Bereits in der Nacht davor hatten sich zahlreiche Sensationshungrige vor dem Gerichtsgebäude angestellt, um nur ja einen Platz im Saal zu ergattern. Unter diesen Frühaufstehern waren auch über ein Dutzend einschlägig bekannte und namhafte Nazis. Die meisten schafften es – alle in Schwarz gekleidet, wie ihre »Märtyrer«, die auf der Anklagebank saßen, Ralf Wohlleben und André Eminger – in den Zuschauerbereich des Gerichtssaals.

Die Überraschung war nicht die ­lebenslange Haftstrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die wegen »besonderer Schwere der Schuld« zunächst nicht vorzeitig entlassen werden kann. Auch nicht die vergleichsweise geringen Haftstrafen für die zwei »Hinterbänkler« im Verfahren, Holger ­Gerlach und Carsten Schultze – beide wurden zu drei Jahren Haft beziehungsweise Jugendhaft verurteilt. Gerlach, weil er »nur« der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt war; Schultze, weil er als einziger Angeklagter geständig war, mit den Behörden kooperierte und tätige Reue zeigte; zudem war er zur Tatzeit noch Jugendlicher.

»Unser Mandant ist National­sozialist, der mit Haut und Haaren zu seinen Überzeugungen steht.«
Herbert Hedrich, Verteidiger von André Eminger

Dass der einstige Kameradschaftsführer und NPD-Funktionär Ralf Wohlleben für die Beihilfe zum Mord in neun Fällen nicht die beantragten zwölf, sondern nur zehn Jahre Haft erhielt, ließ schon aufhorchen. Wohlleben hat die »Signaturwaffe«, die Česká 83, mit der der NSU seine Opfer tötete, über Schultze beschafft und bezahlt.

Vollends fassungslos machte der Teilfreispruch des Angeklagten André Eminger: zweieinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Schließlich war Eminger nachweislich – gemeinsam mit seiner Frau Susann, gegen die eines der neun weiteren NSU-Ermittlungsverfahren läuft – seit 1998 engster Vertrauter des NSU-Kerntrios und hat Beate Zschäpe noch am Tag des Auffliegens des NSU fürsorglich betreut.

Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn als vermeintlich viertes Mitglied des NSU-Kerns ebenfalls zwölf Jahre Haft gefordert. Eminger soll nach Über­zeugung der BAW nicht nur die Untergetauchten im Sinne des Paragraphen 129a unterstützt, sondern auch Beihilfe zum versuchten Mord im Fall der Bombe in der Kölner Probsteigasse geleistet haben (siehe Interview). Weil ihm nicht nachzuweisen gewesen sei, dass er den Verwendungszweck des Fahrzeugs gekannt habe, sei er, so das Gericht, freizusprechen gewesen. Seine angebliche Ahnungslosigkeit jedoch ist durchaus zu bezweifeln: Nach der Beweisaufnahme kann ausgeschlossen werden, so die Einschätzung einiger Anwälte der Nebenklage, dass der Fanatiker Eminger nicht wusste, wen er da wobei unterstützte. Zudem stützte das Gericht seine entlastende Ein­schätzung ausgerechnet in diesem Punkt auf die »insoweit glaubwürdige« Aussage Beate Zschäpes, wonach Eminger erst später in das Treiben des Trios eingeweiht worden sei. Diese Aussage hatte Götzl erst kurz zuvor als »unglaubhaft« eingestuft. Insofern ist der Skandal des Teilfreispruchs Emingers nicht nur ein politischer, sondern auch ein juristischer.