Spanien hebt die Europäischen Haftbefehle gegen katalanische Separatisten auf wissenschaft

Zurück nach Waterloo

Spanien verzichtet auf die Auslieferung des katalanischen Separatisten Carles Puigdemont, weil die deutsche Justiz diese nur gestattet, wenn er nicht wegen Rebellion angeklagt wird.

Carlos Llanera muss vor Wut geschäumt haben. Die deutsche Justiz habe durch ihre Entscheidung, Carles Puigdemont i Casamajó, den ehemaligen Regionalpräsidenten Kataloniens, nicht wegen Rebellion auszuliefern, »in der internationalen Kooperation einen Kurzschluss verursacht«, empörte sich der Ermittlungsrichter am Obersten Gericht Spaniens vergangene Woche. Er ist es nicht gewohnt, dass seine Europäischen Haftbefehle angefochten werden; der Auslieferung von mutmaßlichen Mitgliedern der baskischen Untergrundorganisation ETA im vorigen Jahr stand die deutsche Justiz nicht im Weg. So hatte Llarena es für eine günstige Gelegenheit gehalten, das Bundeskriminalamt um Amtshilfe zu bitten, als Puigdemont im März durch Deutschland reiste.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein entschied am 12. Juli aber, dem Antrag auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls nur sehr eingeschränkt stattzugeben: Ausgeliefert werden dürfe Puigdemont nur ­wegen »Veruntreuung öffentlicher Gelder«, nicht aber wegen »Rebellion«. Für schweren Landfriedensbruch oder Hochverrat, im deutschen Recht die nächsten juristischen Pendants zur »Rebellion«, gebe es keine stichhaltigen Beweise; Puigdemont sei kein »geistiger Anführer« bei Gewalttätigkeiten ge­wesen, für Hochverrat sei das Ausmaß an Gewalt nicht ausreichend gewesen. Llarena und die spanische Staatsanwaltschaft hatten Videos und Polizeiberichte nach Deutschland geschickt, welche die Gewaltanwendung belegen sollten. Allerdings konnten diese Materialien nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Gewalt beim Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober von der spanischen Polizei ausging, die die ­Abstimmung durch die Erstürmung und Blockade von Wahllokalen an ­vielen Orten recht brachial zu verhindern versuchte.