Der sächsische Verfassungsschutz bespitzelt »linksextremistische« Bands

Hardcore im Kriminalpräventiven Rat

Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz überwacht allein im Erzgebirgskreis mehr linke Bands als alle anderen Landesämter im restlichen Bundesgebiet zusammengenommen. Die Kunstfreiheit sieht das Amt dadurch nicht verletzt.

Mindestens zwölf sächsische Bands beziehungsweise Liedermacher ordnet das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) derzeit dem Beobachtungsobjekt »Linksextremistische Musikszene« zu. »Bei Bekanntwerden von Konzerten mit Beteiligung linksextremistischer Bands in Sachsen ­informiert das LfV Sachsen die zuständigen Behörden und die Polizei vorab über die geplanten Auftritte«, sagte Martin Döring, der Pressesprecher des LfV Sachsen, der Jungle World. Die ­zuständigen Polizeidirektionen und Stadtverwaltungen werden tätig, sobald sie derartige Informationen vom LfV erhalten. Das behördliche Proze­dere sieht in einem solchen Fall eine »Prüfung des Veranstaltungsraums auf Geeignetheit zur Durchführung von Veranstaltungen« vor.

Nachdem das LfV im vergangenen Jahr der Polizeidirektion und dem Landratsamt des Erzgebirgskreises ein Konzert der Band Dr. Ulrich Undeutsch im »AZ Dorftrottel« angezeigt hatte, stand denn auch prompt die örtliche Bau- und Brandaufsicht vor der Tür, um die Veranstaltungstauglichkeit des kleinen ­alternativen Zentrums zu prüfen. Der Antwort des sächsischen Innenminis­teriums auf eine Anfrage des Landtagsabgeordeten Valentin Lippmann ­(Grüne) zufolge wurden mehr als 20 Polizeikräfte, davon vier Beamte in ziviler Kleidung, »zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« bei dem Konzert der Band in der 1 000 Einwohner zählenden Gemeinde ab­gestellt.

»Der sächsische Verfassungsschutz demonstriert erneut, dass er außerhalb des Grundgesetzes steht und eigentlich selbst zum Überwachungsziel werden müsste.« Klaus Farin, Publizist

Das LfV beobachtet nach eigener Auskunft sowohl als »linksextrem« ein­gestufte Bands als ganze als auch einzelne Mitglieder der Gruppen. Die sächsische Punkband Dr. Ulrich Undeutsch erklärte in einer Stellungnahme: »Wir finden es unsäglich, dass in einem Rechtsstaat, dessen Vorgängerregime den Holocaust an Millionen Menschen zu verantworten hat, eine staatliche ­Behörde, die den Schutz der Verfassung gewährleisten soll, Antifaschismus als Bedrohung wahrnimmt.«

Nachfragen der Jungle World bei anderen Landesämtern für Verfassungsschutz ergaben, dass »linksextreme Bands« auch in Bayern und Hessen beobachtet werden. Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Baden-Württemberg gaben dagegen an, derzeit keine »linksextremen Bands« zu observieren. Glaubt man den Auskünften der Landesämter, dann werden allein im sächsischen Erzgebirgskreis mehr »linksextreme Bands« vom Verfassungsschutz überwacht als im gesamten restlichen Bundesgebiet.

Die Legitimität der Beobachtung von Musikerinnen und Musikern durch den Inlandsgeheimdienst ist höchst umstritten und wird von zahlreichen Juristen als schwerer Eingriff in die Grundrechte Einzelner gewertet. »Unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes wird Politik gegen missliebige politische Vorstellungen betrieben«, sagte Britta Rabe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie der Jungle World. Nach Einschätzung von Klaus Farin, Publizist und ehemaliger Leiter des Berliner Archivs der Jugendkulturen, erinnern die »Denunziationsmaßnahmen« des LfV »oft bis ins Detail an Stasi-­Aktionen gegenüber der Punkszene«.

Martin Döring vom LfV Sachsen betonte gegenüber der Jungle World, dass der Einstufung der Bands als »links­extrem« eine sorgfältige Prüfung vorausgehe, ob dem Verfassungsschutz­gesetz gemäß »Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung« oder die »Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen« vorlägen. Dass die Bands keine Flugblätter verteilen, sondern ihre vermeintlich verfassungsfeindlichen Texte musikalisch vortragen, ist Döring zufolge kein Argument dafür, dass das LfV sie nicht beobachten dürfe. Die Verwendung künstlerischer Stilmittel ­ändere nichts an den inhaltlichen Grundaussagen der Liedtexte. So sagte Döring: »Die erforderliche Gesamtschau der vorliegenden Erkenntnisse im Rahmen der Prüfung schließt auch die Möglichkeit einer reinen Persiflage aus.«

Juristen widersprechen dem Verfassungsschützer. Mehrere Verfahren zur Auslegung von Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes, der unter anderem die Freiheit der Kunst garantiert, waren bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig und sorgten dafür, dass übereifrige Justiz- und Sicherheitsbehörden immer wieder höchstrichterlich zurückgepfiffen wurden. Das Grundrechtekomitee kritisiert die Über­wachung der Bands durch das sächsische LfV in einer Stellungnahme, die der Jungle World vorliegt, als »Verletzung der Kunstfreiheit«. In einem ­Urteil vom 17. Februar 2000 stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das Grundgesetz schütze durchaus das Recht, Liedzeilen wie »Deutschland muss sterben, damit wir leben können« oder »Deutschland verrecke« öffentlich abzuspielen. Dem Urteil zufolge liegt auch dann keine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grund­ordnung vor, wenn Demonstrationsteilnehmer diese Zeilen öffentlich mitsingen.