Solidarität als Verbrechen

Leben retten? Verboten!

Wer Geflüchtete unterstützt, muss in der EU fürchten, vor Gericht zu landen. Das Retten von Schiffbrüchigen wird als Menschenhandel kriminalisiert. Selbst Lebensmittel zu spenden, kann im Gefängnis enden.

Da ist zum Beispiel Anouk van Gestel, einst Chefredakteurin der Frauenzeitschrift Marie Claire. Neben ihrer Arbeit als Modejournalistin fuhr van Gestel immer wieder von ihrer Herkunftsstadt Brüssel in das nordfranzösische Calais, um Flüchtlingen zu helfen, die auf dem Weg nach Großbritannien dort festsaßen. Nachdem das Camp in Calais von der französischen Polizei geräumt worden war, nahm sie 2017 einen unbegleiteten minderjährigen Sudanesen vorübergehend in ihre Brüsseler Wohnung auf. Auch er wollte nach Großbritannien. Van Gestel fragte herum, wer ihn dorthin bringen könnte. Sie rief einen Schlepper an, dessen Nummer ihr zugesteckt worden war. Doch die Polizei hörte dessen Telefon ab. Sie stürmte van Gestels Wohnung, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen »Menschenhandel und Beteiligung an einer internationalen kriminellen Vereinigung«. In einer ersten Verhandlung im November 2018 wurde sie freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Die Kampagne, die van Gestel nun selbst zu ihrer Verteidigung führt, nahm sie so ein, dass sie ihren Beruf aufgab. Sie kandidiert nun für die belgischen Grünen bei den Wahlen am 26. Mai zum Nationalparlament – auch um als politische Lobbyistin in eigener Sachen auftreten zu können, wie sie sagt.

Insgesamt hat die Besatzung der »Iuventa« mehr als 14 000 Menschen aus dem Meer gerettet.

Seit die italienische Justiz im Sommer 2004 die Besatzung des Schiffs »Cap Anamur« wegen Beihilfe zur illegalen Einreise anklagte, gab es immer wieder Fälle von Flüchtlingshelfern, die es mit dem Staat zu tun bekamen, weil sie Solidarität übten. Doch nie war diese Art der Repression so intensiv wie derzeit.

Im November 2018 legte das Transnational Institute (TNI) in Amsterdam eine erste Studie dazu vor. Es gebe eine »deutliche und zunehmende Über­schnei­dung der politischen Agenda der EU mit rechtsextremen, faschistischen und populistischen Gruppen, die Aktivisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Migranten einschüchtern und angreifen«, heißt es darin.

In Ungarn ist dies mittlerweile Teil der Staatsräson. 2018 stimmte das Parlament in Budapest mit einer Mehrheit von 160 zu 18 Stimmen für ein Gesetz, das bis zu einem Jahr Haft für diejenigen vorsieht, die Flüchtlingen helfen, Asylanträge einzureichen, oder die illegal eingereisten Migranten helfen, in Ungarn zu bleiben. Darunter kann selbst das Spenden von Essen oder Kleidung fallen.

 

Doch der Befund des TNI lautet: Die Kriminalisierung von Fluchthilfe und Solidarität ist keineswegs auf rechtspopulistisch regierte Staaten beschränkt. »Wir beobachten das fast flächendeckend in ganz Europa«, sagt Ben Hayes vom Transnational Institute.
Der Londoner Think Tank »Institute of Race Relations« legte Ende April einen Bericht vor. Demnach standen in der EU 2018 insgesamt 99 Men­schen wegen Hilfeleistungen vor Gericht, oder es wurde gegen sie ermittelt. 2017 habe die Zahl noch bei 45 gelegen. Die Zahl der verfogten »Solidaritätsverbrechen« steige. Es seien »neue Straftatbestände entstanden, wie die Gefährdung der Sicherheit von Seefahrt und Flughäfen, Spionage, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Mitgliedschaft in der Organisierten Kriminalität. Wir erleben, dass Gesetze, die gegen Terror und die Mafia gerichtet sind, auf Organisationen und Einzelpersonen angewendet werden, die Flüchtlingen und Migranten helfen. In einigen Fällen wurden ihre Telefone abgehört und ihre Bankkonten gesperrt.«

Im Mai legte die NGO Open Democracy eine Erhebung vor. Sie zählt mehr als 250 Personen in 14 Ländern, die in den vergangenen fünf Jahren wegen Unterstützung von Migranten verhaftet, oder angeklagt wurden oder gegen die ermittelt wurde – wegen Dingen wie der »Bereitstellung von Nahrung, Unterkunft, Transport oder anderer Unterstützung«. Die meisten Fälle gab es in: Italien, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Dänemark und Spanien.

Unter diesen Fällen sind auch deutsche Priester, die sich wegen der Gewährung von Kirchenasyl verantworten müssen oder mussten. Erst im April waren Gemeindebüros und private Arbeitszimmer von fünf Pfarrern wegen mittlerweile beendeter Kirchenasyle im Rhein-Hunsrück-Kreis durchsucht worden. Die Evangelische Kirche zeigte sich erschüttert. »Diese Eskalation haben wir noch nicht gehabt«, sagte der Migrationsexperte Rafael Nikodemus dem Evangelischen Pressedienst. »Wir spüren einen enormen Druck der Ausländerbehörden.« Es würden immer mehr Strafanzeigen gegen Pfarrer ­gestellt.

 

Das erste Urteil im Zusammenhang mit Hilfe auf dem Meer erging Mitte Mai in Valletta auf Malta. Claus-Peter Reisch, der Kapitän der »Lifeline«, eines Rettungsschiffs der Dresdner NGO Mission Lifeline, wurde zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt. Die »Lifeline« hatte im Juni 2018 vor der libyschen Küste 234 Flüchtlinge gerettet und war danach tagelang über das Mit­telmeer geirrt, weil sowohl Italien als auch Malta dem Schiff ein Anlegen verweigerten. Die »Lifeline« sei nicht korrekt registriert gewesen, behauptet die Justiz. »Es kann nicht sein, dass wir ein Registrierungspapier haben, das circa 25 000 andere Schiffe, die in den Niederlanden registriert sind, ebenso besitzen, und ausgerechnet unseres nicht gelten sollte«, sagte Reisch nach der Verhandlung. Die NGO legte Berufung ein.

Besonderes Aufsehen erregte auch der Fall von Sara Mardini. Die junge Syrerin und ihre Schwester, die Olympia-Schwimmerin Yusra Mardini, waren im Jahr 2015 aus Syrien geflohen. In einem Schlauchboot voller Flüchtlinge versuchten die beiden, von der türkischen Küste zur griechischen Insel Lesbos zu gelangen. Als das Boot in Seenot geriet, schwammen Sara und Yusra stundenlang und zogen das Boot mit seinen 18 Insassen an einem Seil hinter sich her. Später ließen sich beide in Berlin nieder. Yusra Mardini nahm 2016 als Mitglied einer Flüchtlingsmannschaft an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teil und wurde so welt­bekannt. Sara Mardini engagierte sich danach in der Hilfsorganisation Emergency Response Centre International. Ende August 2018 wurde sie auf Lesbos zusammen mit weiteren Mitgliedern wegen des Verdachts der illegalen Flüchtlingshilfe festgenommen. Nach mehr als drei Monaten im Gefängnis kam sie Anfang Dezember 2018 gegen Zahlung einer Kaution aus der Untersuchungshaft frei. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wird fortgesetzt.

Schließlich gibt es zehn ehemalige Crewmitglieder des Rettungsschiffs »Iuventa«. Ihre Anwälte rechnen damit, dass sie in den kommenden Monaten von der Staatsanwaltschaft Trapani auf Sizilien wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt werden. Bis zu 20 Jahre Haft sind dafür als Strafmaß vorgesehen, dazu drohen bis zu 15 000 Euro Geldbuße pro nach Italien gebrachter Person. Insgesamt hat die Besatzung der »Iuventa« mehr als 14 000 Menschen aus dem Meer gerettet. Mindestens vier Anwälte dürften nötig sein, um die Besatzung zu vertreten, bis zu 200 000 Euro wird der Prozess dann kosten. Dazu kommt womöglich noch einmal so viel für Gutachten, Unterbringung von Zeugen und Spesen für Fachleute.

 

Die Repression nimmt also zu. Doch zu lähmen scheint dies die Unterstützer nicht – im Gegenteil. Die »Iuventa«-Crew bekam im Mai in der Schweiz den mit 50 000 Franken dotierten Paul-Grüninger-Preis. Ebenfalls im Mai ist das Rettungsschiff »Sea-Watch 3« ­wieder ausgelaufen. Rund zwei Wochen darauf ­beschlagnahmten italienische Behörden das Schiff der Hilfsorganisation allerdings wieder, nachdem die Crew 65 Men­schen von einem Schlauchboot vor der Küste Libyens gerettet ­hatte.

Mission Lifeline konnte sich dank hoher Spenden während des Verfahrens gegen Reisch ein neues Schiff kaufen, das im Juni auslaufen soll – obwohl die NGO rund 500 Euro pro Tag für den Unterhalt ihres ersten, beschlagnahmten Schiffs im Hafen von Valletta zahlen muss. Und ebenfalls im Juni soll eine Flotte privater Yachten starten: Die Bootseigner wollen von Sizilien nach Libyen segeln und die Öffentlichkeit Europas zwingen, zu sehen, was sie nicht sehen soll.