Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, gehörte einem europäischen Netzwerk von Jihadisten an

Das Trio aus der Fussilet-Moschee

Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz, handelte nicht alleine. Er gehörte zu einem europäischen Netzwerk von Jihadisten, auf deren Konto auch Terroranschläge in Paris und Brüssel gingen. Deutsche Behörden wussten von diesem Netzwerk schon länger, als bislang bekannt war.

Die Sicherheitsvorkehrungen sind überaus streng, als Mitte Mai in Berlin der Prozess gegen den Islamisten Magomed-Ali C. beginnt. Die Fensterscheiben des Gerichtssaals bestehen aus Panzerglas, die Kabine mit der Anklagebank ebenfalls. Zahlreiche Polizisten und Justizwachtmeister sind zugegen, nach der obligatorischen Einlasskontrolle werden Besucher vor dem Betreten des Saals ein weiteres Mal durchgecheckt. Journalisten dürfen lediglich Notizblock und Kugelschreiber mitnehmen. Die Anklage gegen C. geht auf den Generalbundesanwalt zurück, vorgeworfen wird dem 31jährigen die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. Insgesamt 40 Verhandlungstage hat der zuständige Sechste Strafsenat des Kammergerichts angesetzt, mit einem Urteil wird nicht vor Ende Dezember ­gerechnet. Der Angeklagte, ein russischer Staatsbürger, werde sich »durch Schweigen verteidigen«, sagt einer ­seiner Anwälte.

Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Magomed-Ali C. einen Terroranschlag in Berlin verüben wollte.

Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Magomed-Ali C. einen Terroranschlag in Berlin verüben wollte – mutmaßlich auf das Gesundbrunnen-Center, ein Einkaufszentrum an ­einem Knotenpunkt von U- und S-Bahnlinien im Stadtteil Wedding, das täglich über 30 000 Menschen frequentieren. Zwei Komplizen soll C. dabei ­gehabt haben: zum einen Clément B., einen französischen Islamisten, den er 2012 in Verviers kennengelernt hatte, einer in der Nähe der deutschen Grenze gelegenen Stadt, die ein Zentrum der islamistischen Szene in Belgien ist. Zum anderen Anis Amri – jenen Attentäter, der 2016 kurz vor Weihnachten den Fahrer eines LKW ermordete und dessen Fahrzeug in eine Menschenmenge auf dem Berliner Breitscheidplatz steuerte, wobei er elf weitere Menschen tötete. Wie es nun aussieht, war dieser Anschlag nur der Alternativplan, nachdem die deutschen Behörden die eigentlich vorgesehene Attacke auf das Gesund­brunnen-Center eher zufällig verhindert hatten.

Über die Ukraine, Weißrussland, Moldawien und Polen war C. im September 2011 nach Deutschland eingereist. Damals hatte er bereits begeistert die Kämpfe der Jihadisten in Tschetschenien gegen die russische Regierung verfolgt, die Cousine eines Islamistenführers geheiratet und sich islamisch ­radikalisiert. Russische Behörden verhafteten ihn mehrmals, in Deutschland stellte C. deshalb einen Antrag auf Asyl, der jedoch abgelehnt wurde. ­Einer Abschiebung nach Polen entging er, indem er sich im Mai 2012 nach Belgien absetzte. Als die Frist für die Überstellung abgelaufen war, tauchte er abermals in Deutschland auf und stellte im Mai 2013 erneut einen Asylantrag. Diesmal erhielt er zunächst eine Duldung, dann eine Aufenthaltsgestattung und schließlich eine Aufenthaltserlaubnis. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erließ ein Abschiebeverbot nach Russland, weil C. dort »eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit« drohe.

C. ließ sich in Berlin nieder, lebte von Sozialhilfe und wurde rasch in der ­islamistischen Szene aktiv. Er verkehrte vor allem in der mittlerweile verbotenen salafistischen Moscheegemeinde »Fussilet 33« in Moabit und wurde nach Angaben der Ermittler zu einem Bindeglied zwischen den islamistischen Netzwerken in Berlin und im belgischen Verviers, wo er sich nach ­seinem Abtauchen im Jahr 2012 aufgehalten hatte. Als die Berliner Polizei im Sommer 2015 davon Wind bekam, dass Magomed-Ali C. plante, nach ­Syrien auszureisen und sich dort dem bewaffneten Jihad anzuschließen, ­leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein, und die Ausländerbehörde ­untersagte C. die Ausreise aus Deutschland. C. bat Clément B. daraufhin, zu ihm nach Berlin zu kommen, und vermittelte ihm eine Unterkunft in den Räumlichkeiten der Fussilet-Moschee. Dort lernten die beiden Ende 2015 auch Anis Amri kennen, der sich seit Juli 2015 in Deutschland aufhielt.

Das Trio erwog den Ermittlungen zufolge schon kurz darauf, Waffen für ­einen Anschlag in Belgien zu beschaffen. Amri kümmerte sich um Anleitungen zum Bombenbau und stand mit einem Mitglied des »Islamischen Staats« (IS) aus Libyen in Verbindung, das Hinweise auf geeignete Helfer bei der Vorbereitung von Anschlägen geben konnte. Clément B. holte sich zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs TATP (Triacetontriperoxid) Tipps beim Sprengstoffexperten einer IS-Zelle in Verviers. Diese Zelle verübte später, im März 2016, den Anschlag auf den Flughafen in Brüssel. Zu den Islamisten, mit ­denen B. in Kontakt stand, gehörte auch Abdelhamid Abaaoud, einer der Drahtzieher der Terroranschläge auf das Stade de France und das Kulturzentrum Bataclan in Paris vom November 2015, bei denen 130 Menschen getötet wurden.

Man kann also von einem islamistischen Netzwerk sprechen, an dem ­Magomed-Ali C. und Anis Amri beteiligt waren. Dafür sprechen auch Äußerungen von Clément B. in einem abgehörten Gespräch, das er den Ermittlungen zufolge in französischer Haft mit ­seinem Vater führte. »Wir sollten in Berlin, Paris und Brüssel zuschlagen«, sage er – eine Andeutung, dass es ursprünglich den Plan gab, in Deutschland, Frankreich und Belgien gleichzeitig Terroranschläge zu verüben. In Vernehmungen soll der Franzose zudem eingeräumt haben, mit Amri über ein mögliches Attentat in Deutschland gesprochen zu haben. Der LKW-Anschlag von Nizza vom Sommer 2016 habe Amri demnach »fasziniert«. Doch aller Wahrscheinlichkeit nach dachte er zunächst gar nicht an eine ähnliche Tat. Vielmehr gehen die Ermittler davon aus, dass C. und B. spätestens ab Oktober 2016 über TATP verfügten, das sie entweder von anderen bezogen oder selbst hergestellt hatten, und gemeinsam mit Amri den Sprengstoff für ­einen Anschlag auf das Gesundbrunnen-Center verwenden wollten.

Dass es dazu nicht kam, könnte an einem Polizeieinsatz im selben Monat liegen. Zwei Polizisten und ein LKA-Beamter klingelten an der Wohnungstür von C. im Berliner Stadtteil Buch, um ihm mitzuteilen, dass er als Gefährder geführt werde. Einen Durchsuchungsbefehl hatten sie nicht, C. wies sie deshalb an der Tür ab. Der LKA-Beamte erinnerte sich später, Geräusche in der Wohnung vernommen zu haben, die nicht von C. stammten. Womöglich war es Clément B., der sich dort aufhielt, zumindest gehen die Ermittler davon aus – auch aufgrund weiterer abgehörter Äußerungen von B. gegenüber seinem ­Vater, die ihnen die französische Polizei übermittelte. Demnach ließen C., B. und Amri, aufgeschreckt vom Hausbesuch der Polizei, ihren Anschlagsplan fallen. Amri brach seine Kontakte in die Berliner Islamistenszene ab, lediglich mit C. und B. blieb er in Verbindung, und begann mit den Planungen für das Attentat auf dem Breitscheidplatz.

Erst spät wollen die deutschen Behörden erfahren und verstanden haben, dass Anis Amri kein Einzeltäter war, sondern ebenso wie Magomet-Ali C. ­einer mutmaßlichen Terrorzelle in Berlin angehörte, die in ein europäisches Terrornetzwerk eingebunden war. C. wurde im Oktober 2016 nicht nur als Gefährder angesprochen, sondern war auch Zielperson einer Observation durch das Berliner LKA, was darauf schließen lässt, dass der Verdacht auf Planung einer Straftat von erheblicher Bedeutung bestand. Das ergibt sich jedenfalls der Wochenzeitung Die Zeit zufolge aus LKA-Dokumenten. Das könnte bedeuten, dass C. und seine Verbindungen zu Clément B., Anis Amri und der terroristischen Jihadistenszene den deutschen Behörden wesentlich früher bekannt waren als bislang an­genommen – ohne dass daraus rechtzeitig Konsequenzen gezogen wurden. Festgenommen wurde C. erst am 22. August 2018, seitdem sitzt er in ­Untersuchungshaft.

Vieles im Gerichtsprozess gegen C. dürfte nun von Clément B. abhängen, der als Zeuge geladen ist. Vor allem auf dessen Aussagen stütze sich die An­klage, sagt C.s Verteidiger Tarig Elobied, der jedoch die Ansicht vertritt, B. entlaste C. So habe B. in den abgehörten Gesprächen im Gefängnis seinem ­Vater »ganz klar gesagt«, C. habe nie vorgehabt, ein Attentat zu verüben. Sprengstoff fand man bei der Festnahme von C. in dessen Wohnung nicht, auch nicht in geringen Mengen. Andreas Schulz, der Anwalt von Opfern des Anschlags vom Breitscheidplatz, ist überzeugt, dass die These, Anis Amri habe als Einzeltäter gehandelt, »sehr kritisch zu betrachten« sei. Vielmehr sei Amri in ein internationales IS-Netzwerk eingebunden gewesen, sagte Schulz dem Rundfunk Berlin-Brandenburg, und damit auch kein »klein­krimineller Attentäter«.