Pfeil nach rechts
Er habe sie abgewiesen und dann erst wiedergesehen, als sie ihm später im FKD-Prozess als Schöffin gegenübergesessen habe. Z. zufolge legte sie ihm nach Verhandlungsbeginn einen Zettel auf den Tisch im Gerichtssaal, auf dem ein Herz mit einem Pfeil nach rechts gemalt war. Nachdem das Verhältnis im vergangenen Herbst bekannt geworden war, mussten die Schöffin und ein Ergänzungsrichter, der von der Liebesaffäre wusste, vom Gericht zurücktreten und ersetzt werden.
Etwa zur gleichen Zeit wurde bekannt, dass Benjamin Z. in seiner Untersuchungshaftzelle über ein internetfähiges Tablet verfügte und darüber mit Mitangeklagten kommuniziert und Absprachen zum Verfahren getroffen haben. Z. und der ebenfalls in U-Haft sitzende Franz R. tauschten sich dabei auch über eine Verfahrenszeugin aus, die sich nach Meinung der beiden vor Gericht nicht ausreichend auf Erinnerungslücken berufen und zu viel ausgesagt habe.
In wenigen Wochen werden die Plädoyers in dem Prozess erwartet. Die Anwälte der Angeklagten stellen die Pannen und Skandale als nicht korrigierbares Verfahrenshindernis dar. Sie fordern, dass das Verfahren eingestellt wird.