Ein neues Gesetz erleichtert ­diskriminierende Ermittlungen durch DNA-Analysen

Analysieren und diskriminieren

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Das Gesetz sieht auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren vor. So sollen künftig Beweisanträge leichter abgelehnt werden können. Nebenklägerinnen und Nebenkläger sollen einen gemeinsamen Rechtsbeistand erhalten, sofern sie »gleichgelagerte Interessen« verfolgen. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) begrüßt die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung, da die langen Zeiträume zwischen einer Anzeige und einem rechtskräftigen Urteil gerade für Gewaltopfer sehr belastend seien. Der BFF bezweifelt aber, dass die beschlossenen Einschränkungen von Verfahrensrechten die Verfahren beschleunigen werden. »In der Rechtspraxis liegt die lange Verfahrensdauer kaum an bestimmten Umständen während der Verhandlung, sondern ganz offensichtlich an mangelnden Ressourcen bei den Ermittlungsbehörden und Gerichten«, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung kritisiert. Der Gesetzentwurf zeuge von einem »reaktionären Prozessverständnis«, sei »einseitig auf eine Beschneidung von Verteidigungsrechten ausgerichtet« und habe »die Balance der Kräfte im Strafverfahren im Auge« heißt es einer Stellungnahme des DAV.

Der BFF lehnt die Zusammenlegung der Nebenklagevertretung ab, da es Nebenklägerinnen nicht zuzumuten sei, ihre Motive und mögliche Differenzen zu anderen Nebenklägern in einem Nebenklageprüfungsverfahren erläutern zu müssen, statt einfach ihre eigene Vertretung wählen zu können. Für »sehr sinnvoll« hält der Verband hingegen die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Videovernehmungen auf erwachsene Opfer sexualisierter Gewalt. »Aus der Beratungs- und gerichtlichen Praxis wissen wir, dass zahlreiche Schwierigkeiten dadurch entstehen, dass es keine Dokumentation des Verfahrens gibt«, schreibt der BFF in seiner Stellungnahme. »Zahlreiche Fragen und Widersprüche könnten in den Strafverfahren unproblematisch und opferschonend geklärt werden, wenn nicht ständig im Raum stünde, dass Vernehmungen fehlerhaft oder gar nicht dokumentiert sind.«

Die »Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend« (BKSF) begrüßt die Regelung, da so Mehrfachbefragungen vermieden werden könnten. Allerdings besteht damit auch die Möglichkeit, dass Angeklagte die Videos ansehen können, was für viele Opfer belastend ist. Dem Vorschlag der BKSF, die geltende Widerspruchs- durch eine Zustimmungsregelung zu ersetzen, ist der Bundestag nicht gefolgt.