Die Hilfsmaßnahmen für Beschäftigte und Mieter sind ungenügend

Spargelstechen in der Krise

Die wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Folgen der Covid-19-Pandemie werden scharf kritisiert. Auch nach kleinen Verbesserungen reichen sie nicht aus, um Beschäf­tigte und Mieter ausreichend zu unterstützen.

Vieles an dem Programm ist einzigartig: die Umstände und die Geschwindigkeit seiner Entstehung genauso wie seine Größenordnung. 156 Milliarden Euro sollen aufgewendet werden, um Unternehmen vor dem Bankrott zu schützen, Massenarbeitslosigkeit zu verhindern, Krankenhäuser besser aus­zustatten und Erwerbstätige, Sozialleistungsempfänger und Mieterinnen durch die Krise zu bringen. Weitere 600 Milliarden Euro sollen als Kredite oder Bürgschaften zur Verfügung ­stehen.

Außergewöhnlich sind auch die Auswirkungen der Coronakrise auf das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung. Etliche Grundrechte sind durch Allgemeinverfügungen, Kontaktverbote und Ausgangssperren mindestens eingeschränkt, etwa das Versammlungsrecht und die Bewegungsfreiheit, die Bildungs- und Wissenschaftsfreiheit. Auch die Pressefreiheit ist betroffen, da manche Behörden so überlastet sind, dass ihre Pressestellen Anfragen nicht oder nur verzögert beantworten.

Weil die Bundesagentur vorrangig Arbeit vermitteln soll, droht Kurzarbeitenden, die ohnehin um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, auch noch die Vermittlung in Zweitjobs.

Die vom Bundestag bewilligte Milliardenhilfe soll den von Ökonomen erwarteten Wirtschaftseinbruch durch die Covid-19-Pandemie abmildern. Während die einzelnen Bundesländer Hilfsprogramme für Kleinunternehmer und Selbständige aufgelegt haben, sollen die Bundesmittel in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und größere Unternehmen, in die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und in Sozialleistungen fließen.

Um Unternehmen zu schonen und Massenentlassungen zu verhindern, greift der Bund auf ein schon aus der Wirtschaftskrise 2008 bekanntes Mittel zurück: die Kurzarbeit. Beschäftigte arbeiten weniger, die Bundesagentur für Arbeit gleicht 60 Prozent der Lohneinbußen mit Kurzarbeitergeld aus und erstattet den Unternehmen die Sozialbeiträge. Kurzarbeit kann rückwirkend zum 1. März beantragt werden, wenn zehn Prozent der Belegschaft von einem hohen Arbeitsausfall betroffen sind; bisher lag die Schwelle bei einem Drittel. Die Regierung rechnet mit etwa 2,15 Millionen neuen Kurzarbeiterinnen in den kommenden Monaten, Experten halten die Schätzung für zu niedrig.

Gerade für Menschen mit geringem Einkommen dürfte das bedeuten, dass sie beim Jobcenter aufstocken müssen – ein bürokratischer, für viele demütigender Akt. Und weil die Bundesagentur vorrangig Arbeit vermitteln soll, droht Kurzarbeitenden, die ohnehin um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, auch noch die Vermittlung in Zweitjobs. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) schlug in der vorvergangenen Woche vor, Kurzarbeiter könnten sich beim Spargelstechen etwas hinzuverdienen. »Irrwitzig« nannte der bayerische DGB-Vorsitzende Matthias Jena diesen Vorschlag.

Sogenannte Minijobber haben vom Kurzarbeitergeld wenig. Zwar gelten Kündigungsfristen und die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Quarantäne weiter. Weil Minijobber aber nicht in der Arbeitslosenversicherung sind, haben sie aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Maßnahmen der Bundesregierung. Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke befürchtet: »Millionen von Beschäftigten droht der schnelle Weg in staatliche Sozialleistungen«, weil Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld nicht aufstockten und kein »existenzsicherndes Niveau« fixiert sei. Auch die Aussetzung des Arbeitszeitgesetzes, die zum Beispiel Sonntagsarbeit und sonntägliche LKW-Transporte ermöglicht, ist aus Sicht von Verdi »das völlig falsche Signal«. Zyniker würden es als Trost bezeichnen, dass für einen befris­teten Zeitraum auch der Zugang zur Grundsicherung gelockert ist. Wer Leistungen beantragt, muss nicht die alles durchleuchtende Vermögensprüfung durchlaufen, also nicht erst Ersparnisse aufbrauchen, bevor es Geld vom Staat gibt. Auch die Wohnung gilt ohne Prüfung als angemessen. Man wird also nicht zum Umzug genötigt, wenn die Miete über den kommunalen Obergrenzen liegt.

Die Bundesregierung plant auch einen »Schutzschirm« für Mieter und Vermieter. Eigentlich erlaubt das Mietrecht Vermietern, fristlos zu kündigen, wenn Mieterinnen mehr als einen Monat lang mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind. Ab dem 1. April gilt ein dreimonatiges Verbot von Kündigungen wegen Mietrückstand, allerdings nur, wenn die Zahlungsschwierigkeiten mit den Auswirkungen der Pandemie zusammenhängen. Die Mietschulden inklusive der Zinsen müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden. Auch für Gewerbemieter soll das gelten, was sich Konzerne mit Millionengewinnen zunutze machen wollen: Adidas, H & M und Deichmann haben am Wochenende angekündigt, keine Miete mehr zu zahlen, solange ihre Filialen wegen der Coronaepidemie geschlossen sind.

Mieterinitiativen und -verbände kritisieren, dass die Miete nötigenfalls nicht erlassen, sondern lediglich gestundet wird. »Das werden viele Mieterinnen und Mieter nicht schaffen«, schrieb das Bündnis »Mietenwahnsinn Hessen« in einer Pressemitteilung. »Wer schon vor der Pandemie die horrenden Mieten gerade so schultern konnte, hat dafür keine Rücklagen. Wer jetzt in Kurzarbeit nur noch 60 Prozent des Einkommens hat oder arbeitslos wird, kann später keine Mietschulden abstottern.«

Der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen fordern gemeinsam von der Bundesregierung, einen »Sicher-Wohnen-Fonds« einzurichten, der Mietausfälle übernehmen und Mieter und Vermieter schützen soll. Doch das »Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn«, das eigentlich am 28. März europaweit gegen steigende Mieten demonstrieren wollte und den Protest angesichts der Situation ins Internet verlagert hat, ist anderer Ansicht. »Der Staat ist nicht dafür da, die Gewinne von Immobilienkonzernen zu garantieren. Stattdessen wäre es an der Zeit, die Wohnungskonzerne zu verstaatlichen«, sagte Kalle Gerigk, der Sprecher des Aktionsbündnisses. Das nordrhein-westfälische »Bündnis für das Recht auf Wohnung und Stadt« fordert ein Ende von Miet­erhöhungen und einen »Mietendeckel« für das Bundesland.

150 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern reicht auch das nicht. In einem offenen Brief zur Wohnungs­frage in Zeiten der Coronakrise fordern sie, nicht der Staat, sondern Wohnungsunternehmen sollen die Kosten für Mietausfälle tragen. Sie schlagen zudem ein Moratorium für Zwangsräumungen sowie für Wasser- und Energiesperren vor; Sammelunterkünfte sollten aufgelöst, Wohnungslose in Hotels und leeren Wohnungen untergebracht werden. Vor allem brauche es einen langfristigen Schutz von Mieter­innen und Mietern.

Doch Verbesserungen bei den Mietenregelungen wird es wohl erst dann geben, wenn sich zeigt, an welchen Stellen die Hilfen nicht greifen. Beim Schutz von Beschäftigten scheint die Regierung die Kritik dagegen vernommen zu haben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass Beschäftigte in derzeit besonders belas­teten Branchen – in Supermärkten, in Transportunternehmen, in der Pflege – Prämienzahlungen bis 1 500 Euro nicht versteuern müssen. Von der Befolgung des Slogans »Pflegekräften danken, heißt, Löhne zu erhöhen«, wie sie vor zwei Wochen auf Transparenten von Dortmunder Fußballfans zu lesen waren, sind jedoch auch die öffentlichen Arbeitgeber noch weit entfernt.