In Rosenheim standen zwei Bundespolizisten wegen Hitlergrüßen vor Gericht

Die Rosenheim-Cops und ihr rechter Stammtisch

Im oberbayerischen Rosenheim hat ein Gericht einen Bundespolizisten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Der Beamte hatte in einem Lokal in der Innenstadt rassistische Hasstiraden von sich gegeben und den Hitlergruß gezeigt. Ein zweiter Polizist wurde freigesprochen.

30. August 2018, im Zentrum Rosenheims, zur Zeit des Herbstfestes, einer örtlichen Kirmes. Zwei Bundespolizisten, beide Mitte40, trinken mit Freundinnen und Freunden in der Gaststätte »Valentino«. Gegen 21 Uhr stoßen weitere Gäste dazu. Zeugen berichten später von rassistischen Sprüchen und extrem rechten Parolen. Unter anderem habe es geheißen, Geflüchtete solle man an der Grenze erschießen. Um 23.14 Uhr geht bei der Polizei ein Notruf ein, der Anrufer berichtete von »Heil Hitler«-Rufen und fragt, was er tun solle.

Der Süddeutschen Zeitung zufolge bezeichnete die Rosenheimer Polizei die Äußerungen im Nachhinein verharmlosend als »Tischgespräche« unter Alkoholeinfluss. Die zwei Bundespolizisten wurden vorläufig vom Dienst suspendiert, gegen einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen legten die beiden Widerspruch ein. So kam es diesen Sommer zum Prozess vor dem Amtsgericht Rosenheim.

Hauptbelastungszeuge in dem Verfahren war der 39jährige Andreas K. Er war nach einem Besuch des Herbstfestes zu dem Stammtisch gestoßen. Das Gespräch sei »immer weiter ausgeartet«, berichtete er vor Gericht. Einer der beiden Polizisten, Thomas W., habe mindestens zweimal »Heil Hitler« gerufen und zweimal den Hitlergruß gezeigt. Thomas S., der andere Polizist, habe ebenfalls »Heil Hitler« gerufen, wenn auch etwas leiser. Andreas K. nahm Teile des Gesprächs mit seinem Handy auf und ging dann weg, um die Polizei zu rufen. Ein weiterer Zeuge bestätigte, dass W. »Heil Hitler« gerufen habe.

Viele weitere Zeugen sind jedoch Freunde der Angeklagten oder Beschäftigte des Lokals. Sie gaben beispielsweise an, sich »bei Tom so was nicht vorstellen zu können«. Ausschließen, dass die Rufe gefallen sind, konnte jedoch keiner der Zeugen. Einer der hinzugerufenen Polizisten beschrieb die Situation am Abend des Geschehens: »Es wollte keiner was gesehen haben«, obwohl er das Gefühl gehabt habe, dass »an dem Stammtisch irgendwas nicht in Ordnung« gewesen sei. Auch Silke K. belastete W. und S. im Polizeiverhör. Sie gehört zur bayerischen Sicherheitswacht, einer Art ehrenamtlichem freiwilligem Polizeidienst. Vor Gericht widerrief Silke K. jedoch ihre Aussagen und behauptete, so betrunken gewesen zu sein, dass sie sich an nichts mehr erinnern könne. Im polizeilichen Vernehmungsprotokoll sind Aussagen von K. verzeichnet wie: »Hier muss man sagen, dass der W. öfters ›Heil Hitler‹ sagt, das macht der gerne.«
Die Verteidiger beantragten vergeblich, das Abspielen der Handyaufnahme des Hauptbelastungszeugen nicht zuzulassen. Die Aufnahme belegte deutlich die extrem rechte Einstellung der Anwesenden. Zu hören war ein Gesprächsverlauf mit vielen rassistischen Ausdrücken wie »scheiß Neger« oder »scheiß Bimbos« und auch die Aufforderung: »Hey – keen Hitlergruß!«

Nach drei Verhandlungstagen kam die Vorsitzende Richterin Simone Luger am 10.Juli zu der Überzeugung, dass der Hauptangeklagte W. mindestens einmal den Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte »Heil Hitler« oder »Sieg Heil« öffentlich geäußert hatte. Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 6 300 Euro. Sein Kollege S. hingegen wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen, auch wenn die Richterin nicht von seiner Unschuld überzeugt war. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger von W. kündigten wenige Tage später an, in Berufung zu gehen.

Die beiden Angeklagten hatten vor Gericht geschwiegen und über ihre Anwälte, Frank Eckstein aus München und Matthias Jox aus Pasewalk, die Vorwürfe bestritten. Auch Angaben zum Wohnsitz verweigerten sie; Medienberichten zufolge kommt Thomas W. aus dem Raum Rosenheim und Thomas S. aus Mecklenburg-Vorpommern. Wie die Jungle World recherchierte, pflegt W. Kontakte zur AfD. Ein Video von 2018 zeigt ihn bei einer Versammlung der Rosenheimer AfD zur Kandidatenaufstellung für die bayerische Landtagswahl in der Gaststätte Happinger Hof. Das Video der internen AfD-Veranstaltung legt nahe, dass es sich bei dem Bundespolizisten um ein AfD-Mitglied oder zumindest einen AfD-Sympathisanten handeln dürfte.

»Das ›Valentino‹ ist ein Lokal, in dem viel geredet und noch mehr getrunken wird«, so schrieb der Spiegel über den Ort des Geschehens, bei dem es sich um das Stammlokal von Thomas W. handle. Betrieben wird die Gaststätte von dem ehemaligen Eishockeyspieler Vitus M. und seiner bei der Stadt Rosenheim arbeitenden Lebensgefährtin. Es ist keine Neonazikneipe, aber extrem rechtes Gedankengut wird dort anscheinend nicht nur geduldet: Während der Hauptbelastungszeuge Hausverbot erhielt, wie er vor Gericht erwähnte, ist der Täter weiterhin gerngesehener Gast. Auf dem Facebook-Account, der unter dem Namen ­»Valentino Rosenheim« betrieben wird, werden zudem immer wieder Beiträge von extrem rechten Seiten wie den Magazinen Zuerst! und Compact gepostet. Auch lokale AfD-Politiker wie Andreas Kohlberger scheinen dort zu verkehren. Nach einem negativen Post zu Protesten gegen einen AfD-Stand schrieb Kohlberger, der bei der Kommunalwahl im März erfolglos als Oberbürgermeister kandidierte, an den Wirt des »Valentino« gerichtet: »Danke Vitus für deine Hilfe, ich darf meinen Zorn nicht zeigen, da ich beobachtet werde und nicht handgreiflich werden darf.«

Nur wenige Tage vor dem Urteil hatten Lokalmedien berichtet, dass ein Anhänger der sogenannten Reichs­bürgerbewegung, der als Polizist im Polizeipräsidium Oberbayern Süd tätig war, seinen Beamtenstatus verloren hat. Wenige Wochen vorher beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen der Verbreitung einer volksverhetzenden Nachricht in einer Chatgruppe von Beamten des örtlichen Polizeipräsidiums. Dieser Fall zeigt jedoch auch ein häufiges Problem: Polizisten ermitteln gegen Polizisten. Der ursprünglich mit der Aufarbeitung betraute Beamte soll bewusst kein Ermittlungsverfahren eingeleitet und könnte damit Strafvereitelung im Amt begangen haben. Darüber hinaus wurde in seinem Büro eine offen sichtbare Collage mit verbotenen Kennzeichen der NSDAP gefunden.