Das Landgericht Berlin hat zwei Polizeibeamte, die »Sieg Heil« riefen, freigesprochen

Ohren zu und Freispruch

2019 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten drei Polizeischüler, die bei einem Basketballspiel in der Berliner Mercedes-Benz-Arena »Sieg Heil« gerufen hatten, zu einer Geldstrafe. Zwei von ihnen gingen in Berufung. Weil die Rufe nur leise gewesen seien, sprach das Landgericht die Männer in zweiter Instanz frei.

Im April 2018 begleitete der Sozialarbeiter Sören S. gemeinsam mit einer Kollegin Geflüchtete beim Besuch eines Basketballspiels in der Mehrzweck­halle am Berliner Ostbahnhof, die der­zeit Mercedes-Benz-Arena heißt. Als er hörte, wie eine Männergruppe in seiner Nähe mehrmals »Sieg Heil« rief, verständigte S. den Sicherheitsdienst des Stadions, der daraufhin die Polizei benachrichtigte. Sören S. und seine Kollegin konnten noch im Stadion drei der Männer identifizieren. 2019 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten diese wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe verurteilt (Affengeräusche und Hitlergrüße - Jungle World 24/2019).

 Die »Sieg Heil«-Rufe der Polizeischüler seien, so der Richter des Berliner Landgerichts, so leise gewesen, dass sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und daher nicht strafbar gewesen seien.

Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich die drei Männer als Polizeischüler in Ausbildung. Die Polizei Berlin leitete nach dem Urteil zunächst ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Ein Sprecher der Polizei erklärte bereits vergangenes Jahr, dass über Maßnahmen allerdings erst entschieden werden könne, wenn das Urteil rechtskräftig sei. Da die drei Männer in Berufung gingen, wurde das Verfahren vorerst ausgesetzt. Trotz ihrer Verurteilung in erster Instanz wurden die drei in der Zwischenzeit als Beamten auf Probe in den Polizeidienst übernommen. Einer von ihnen zog seine Berufung allerdings wieder zurück und musste daher als Zeuge vor Gericht aussagen. Drei Tage dauerte das neue Verfahren. Wie beim ersten Mal wollten sich die Polizisten nur daran erinnern, »Sieg«, aber nicht »Heil« gerufen zu haben.

Der Zeuge Sören S. sagte im Berufungsprozess aus, dass ihm die Männergruppe das erste Mal unangenehm aufgefallen sei, weil sie Affengeräusche nachgeahmt habe, als ein schwarzer Spieler der Gastmannschaft Ballkontakt hatte. Kurz vor der Halbzeit hätten er und seine Kollegin den ersten »Sieg Heil«-Ruf gehört und kurz darauf einen weiteren. Beim dritten Ruf habe er sich umgedreht und daher einige der Männer erkennen können. Auch wenn das »Heil« leiser gerufen worden sei, sei es für beide deutlich hörbar gewesen. Der Richter der Berufungsinstanz, des Landgerichts Berlin, sprach die beiden Polizisten mit der Begründung frei, die Rufe seien so leise gewesen, dass sie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und daher nicht strafbar gewesen seien. »Wenn er es doch gesagt haben sollte, dann so leise, hinter vorgehaltener Hand«, sagte der Richter bei der Verhandlung.

»Hätten wir die Rufe nicht gehört, wäre es ja nicht zu dem Verfahren gekommen«, sagte Sören S. der Jungle World. Auch Niklas Schrader, der für die Linkspartei im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, äußerte im Gespräch mit der Jungle World seine Verwunderung über die Urteilsbegründung. Sobald derartige Rufe von einer Person außerhalb der Gruppe gehört werden, handele es sich um öffentliche Äußerungen. Einer der Angeklagten fragte die Zeugen vor Gericht, warum sie die Gruppe während des Basketballspiels als bedrohlich empfunden hätten, schließlich hätte sie doch keine Stühle geworfen. Sören S. antwortete, er habe die rassistischen Aussprüche und nationalsozialistischen Rufe als bedrohlich empfunden.

Schrader kündigte an, er wolle sich erkundigen, ob die Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizisten nach dem Urteil fortgesetzt werden. Es bestünden zumindest Zweifel an der Verfassungstreue der Männer. Bereits voriges Jahr habe er eine Erklärung des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD) gefordert, weswegen die drei trotz des laufenden Verfahrens in den Polizeidienst übernommen worden seien. »Bei Linken und bei gesellschaftlichen Minderheiten dürfte das Vertrauen in die Polizei durch ein solches ­Urteil nicht gefördert werden«, sagte Schrader der Jungle World.

Das Urteil steht in starkem Kontrast zu mehreren anderen, die in jüngerer Zeit gegen Personen aus der linken Szene erlassen wurden. Beispielsweise ­verurteilte das Nürnberger Amtsgericht kürzlich zwei Männer zu Haftstrafen von 18 und 15 Monaten ohne Bewährung. Sie sollen im Juni vergangenen Jahres zu einer Gruppe gehört haben, die zwei Polizisten auf einen Platz im Nürnberger Stadtteil Gostenhof mit »Haut ab«-Rufen vertrieben haben soll. Anwohner hatten die Beamten wegen Ruhestörung gerufen. Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, es dürfe in Nürnberg keine Zonen ­eben, in denen die Polizei sich nicht durchsetzen kann. Nach Auffassung des Rechtsanwalts Ingo Schmitt-Reinholtz, der einen der Verurteilten vertritt, ist dies ein besonders hartes Urteil. Angesichts der Tatsache, dass kein Polizist berührt oder geschubst worden sei, könne eine Haftstrafe ohne Bewährung nur dazu dienen, ein Exempel gegen Linke zu statuieren.