Die Stadt Teltow will einen Park auf einem ehemals »arisierten« Gelände eröffnen

Zurück zum Beton 

Die Stadt Teltow will auf einem Waldstück des ehemals »arisierten« Sabersky-Areals künftige Bebauung verhindern und stattdessen einen Park errichten. Die Erben der Familie Sabersky pochen auf ihr Recht auf Eigentum und fürchten eine erneute Enteignung.

Wenn es um die Frage der Entschädigung für geraubtes jüdisches Eigentum geht, wird man hierzulande kreativ. In Brandenburg zum Beispiel wehrt sich seit über drei Jahrzehnten eine eingeschworene Dorfgemeinschaft zusammen mit der Kommunal- und Landespolitik gegen die vollständige Entschädigung für das einstige Sabersky-Areal im Teltower Ortsteil Seehof. Obwohl in Gerichtsurteilen die Rückübertragung der von den Nationalsozialisten enteigneten Grundstücke angeordnet wurde, versucht die Gemeinde, der Erbengemeinschaft weiterhin Teile des Grundstücks vorzuenthalten.

Im Jahr 1872 kauften die Brüder Albert und Max Sabersky das Gut Seehof. Auf dem Grundstück wurde eine Villensiedlung errichtet. Nach Hitlers Regierungsantritt blieb den Saberskys nichts anderes übrig, als das Land im Oktober 1933 zu parzellieren und unter Aufsicht der Nationalsozialisten als Bauland zu verkaufen. Der Verkauf und die spätere Sperrung der Konten der Saberskys erfolgten im Rahmen der »Arisierungen« .

Die DDR gab nur in Ausnahmefällen arisierte Grundstücke an die ehemaligen Besitzer zurück; nach ihrem Zusammenbruch beantragte die Erbengemeinschaft der Saberskys die Rückübertragung. Diese wurde jedoch sowohl von den Anwohnern als auch von Gerichten abgelehnt. Erst das Bundesverwaltungsgericht nahm im November 2003 die gesetzliche Vorgabe beim Wort, dass bei »Veräußerungen eines Vermögensgegenstandes in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945« von einem »verfolgungsbedingten Vermögensverlust« auszugehen sei, und ordnete die Rückübertragung des Grundstücks an.

17 Jahre später ist die Frage der Rückübertragung zwar gelöst, die Nutzung des Sabersky-Parks nach eigenem Ermessen – ein 1,1 Hektar großer Teil des insgesamt über 80 Hektar messenden Areals – ist der Erbengemeinschaft aber weiterhin nicht möglich. Auf Betreiben von Anwohnern und unter bereitwilliger Mithilfe der zuständigen Behörden wurde der Park 2011 unter Denkmalschutz gestellt. Als Begründung hielt ein Hausgarten her, den der königliche Oberhofgärtner Theodor II. Nietner Mitte der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts im Auftrag der Brüder angelegt haben soll. Die Erbengemeinschaft wertete dies als Vorwand, um die Bebauung mit Eigenheimen zu verhindern. Nachdem sie ein Gegengutachten erstellt und Klage eingereicht hatte, kam es 2017 zu einem Vergleich mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der dazu führte, dass der Denkmalschutz aufgehoben wurde. Nur wenige Monate später beschloss die Stadtverordnetenversammlung von Teltow einstimmig, eine Parkanlage zu errichten, um das Waldstück zu schützen.

Eberhard Adenstedt war damals Beigeordneter der Stadtverordnetenversammlung für Bündnis 90/Die Grünen. Ihm schwante, dass die Änderung des Bebauungsplans den Anschein erwecken könne, »dass er als Verhinderungsplanung gedacht ist«. Ein Sprecher der Sabersky-Erbengemeinschaft befürchtete eine erneute Enteignung. »Es geht gezielt darum, die Erbengemeinschaft an der vertragsgemäßen Nutzung ihres Grundstückes zu hindern«, sagte er den Potsdamer Neuesten Nachrichten.

Antifaschisten demonstrierten im April 2004 in Teltow-Seehof für eine sofortige Entschädigung. »Lokalpolitik und Lokalpresse beschwerten sich damals unisono über die ›hasserfüllte Beschimpfung‹ der Bewohner«, sagte der ehemalige Sprecher der Autonomen Antifa Nordost (AANO), Thomas Sayinski, der Jungle World. »Doch wir hatten recht«, ergänzte er. Bis heute wehre sich eine Gemeinschaft aus Anwohnern und lokaler Politik mit Verwaltungstricks gegen die rechtmäßige volle Entschädigung der Erbengemeinschaft.

Nach Angaben eines Sprechers wäre die Stadt bereit, das Grundstück zu einem angemessenen Preis zu kaufen. Das Angebot an die Erbengemeinschaft zum Rückkauf berechnet sich allerdings anders, wenn es sich lediglich um ein Waldgrundstück handelt. Der Bodenrichtwert für Wohnbaufläche im fraglichen Gebiet liegt bei 430 Euro pro Quadratmeter, während ein Quadratmeter Wald nur einen Euro kostet. Andrea Johlige, eine Landtagsabgeordnete der Linkspartei, sagte der Jungle World, dass die Entscheidungsbefugnis bei der Kommune liege und sie daher in der Pflicht sei, eine »angemessene Lösung mit der Erbengemeinschaft zu finden«. Weder die brandenburgischen Grünen noch die SPD äußerten sich bis Redaktionsschluss auf Anfrage der Jungle World.