Die Rechte osteuropäische Erntearbeiter sollen weiter beschnitten werden

Bauernregeln statt Hygienekonzepte

Im März beginnt die Spargelsaison. Zehntausende osteuropäische Erntehelfer sollen trotz der Pandemie nach Deutschland geholt werden und unter miserablen Bedingungen arbeiten – wie schon im vergangenen Jahr.

Auch wenn die frostigen Temperaturen es nicht vermuten lassen: Die Erntesaison steht vor der Tür. Schon im März soll die Spargelernte beginnen. Diese wird, wie im vergangenen Jahr, unter den Bedingungen der Pandemie stattfinden und wieder fürchten deutsche Landwirte, nicht über genügend billige Arbeitskräfte aus Osteuropa verfügen zu können. Etwa 300 000 Saisonarbeiter sind in gewöhnlichen Erntejahren im Einsatz. Mit ihrer Arbeitskraft wurden während der Spargelernte des Jahres 2019 etwa 130 000 Tonnen des Edelgemüses im Wert von ungefähr 845 Millionen Euro aus dem Boden geholt.

Im vergangenen Jahr setzte daher, getrieben von umfangreicher Lobby­arbeit der Bauernverbände, die wegen der pandemiebedingten Grenzschließungen den Nachschub an Arbeitskräften in Gefahr sahen, bei der Bundes­regierung hektische Betriebsamkeit ein, um die Profite der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern. Über 40 000 Erntehelfer wurden eingeflogen, die meisten davon aus Rumänien. Der Ernteeinsatz geschah angeblich unter strengen Hygienevorschriften. Dennoch starb im April ein rumänischer Saisonarbeiter in Baden-Württemberg an ­einer Infektion mit Sars-CoV-2. Auf mehreren Höfen im Bundesgebiet infizierten sich Hunderte Erntehelfer, mehrere Hundert mussten in Quarantäne.

Saisonarbeiter sollen künftig nicht mehr 70 Tage sozialversicherungs­frei beschäftigt werden können, sondern 115 Tage, fordert der Bauernverband.

In diesem Jahr hat die Lobbyarbeit der Gemüse- und Obstbauern bereits frühzeitig eingesetzt. Die landwirtschaftlichen Interessenverbände befinden sich bereits in Abstimmung mit der Bundesregierung. Sie fordern unter anderem, Sonderregelungen für Ernte­helfer zu schaffen, sollte es erneut zu Grenzschließungen kommen. Des Weiteren sollen die Infektionstests für einreisende Erntehelfer nicht von den Arbeitgebern, sondern aus Steuermitteln gezahlt werden.

Unterstützung erhalten die Bauernverbände dabei vom Landwirtschaftsministerium, das sich seit jeher nicht als Vertretung der Beschäftigten in der Landwirtschaft, sondern der landwirtschaftlichen Betriebe versteht. Das ­Ministerium unterstützt daher auch Forderungen der Verbände, deren Verwirklichung die Rechte der Ernte­helfer weiter schmälern würden. So sollen für die Erntezeit Regelungen des Arbeitszeitgesetzes außer Kraft gesetzt werden. Die Dauer der Arbeitszeit dürfte dann bis zu 60 Stunden in der Woche und ohne Sondergenehmigung bis zu zwölf Stunden täglich betragen. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen soll auf neun Stunden verkürzt werden. Daneben sollen Saisonarbeiter künftig nicht mehr 70 Tage sozialversicherungsfrei, also ohne Einzahlung in die Renten-, Erwerbslosen und Krankenversicherung, beschäftigt werden können, sondern 115 Tage.

Bereits vor der Pandemie waren Saisonarbeiter in der Landwirtschaft ­unter widrigen Bedingungen tätig, wie die jährlichen Berichte der Initiative Faire Landarbeit zeigt. In diesem Bündnis haben sich die für den landwirtschaftlichen Sektor zuständige Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die DGB-Beratungsstellen »Faire Mobilität«, der Europäische Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW) und andere Organisationen und Einzelpersonen zusammengeschlossen. Bei der Anwerbung, die meist über Dritte aus dem Herkunftsland erfolgt, werden die ausländischen Saisonarbeiter mit Versprechungen gelockt. In Aussicht gestellt werden meist nicht nur der deutsche Mindestlohn, sondern auch soziale Absicherung, geregelte Arbeitszeiten sowie eine kostengünstige Unterbringung und Versorgung.

Untergebracht werden die Saison­arbeiter auf den Höfen, dafür wird allerdings häufig, anders als bei der Anwerbung versprochen, ein großer Anteil des Lohns einbehalten. Die Arbeiter schlafen in vielen Fällen in Gruppen in heruntergekommenen Zimmern ohne ausreichende sanitäre Anlagen oder in ehemaligen Scheunen und Holzverschlägen. Inzwischen wird zudem oft auf Wohncontainer zur Unterbringung zurückgegriffen. Meist teilen sich vier bis sechs Bewohner einen Container von 1,5 mal fünf Meter.

Die Arbeit auf den Feldern ist ein Knochenjob. Täglich zwölf bis 14 Stunden harte körperliche Arbeit über ­Wochen sind die Regel, Ruhetage selten. Am Ende ihres Einsatzes sind viele Wanderarbeiter mit Lohnbetrug konfrontiert. Neben hohen Abzügen für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsmittel ist die verbreitetste Methode, weit weniger Arbeitsstunden abzurechnen, als tatsächlich geleistet wurden. In vielen Fällen werden den Betroffenen keine Arbeitsverträge oder Lohnzettel ausgehändigt, auch die Stundenzettel werden oftmals ohne Abgleich mit den Beschäftigten ausgefüllt. Manche Erntehelfer müssen bereits bei ihrer Anreise Blankolisten unterschreiben, die vom Unternehmen nach Gutdünken ausgefüllt werden. Aus zwölf oder 14 Stunden Arbeit werden so schnell nur noch vier oder sechs. Erst am Ende ­ihres Arbeitseinsatzes – häufig am Tag ihrer Abreise – erfahren viele Beschäftigte, wie viele Stunden sie den Aufzeichnungen zufolge gearbeitet haben und wie viel Lohn sie erhalten – zu spät, um gegen Lohnbetrug vorzugehen.

Die Pandemie hat diese Situation weiter verschlechtert. Zu den prekären ­Arbeits- und Lebensbedingungen kommt die Gefahr der Ansteckung mit Sars-CoV-2. Bereits im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, dass die Gesundheit der Erntehelfer im Kalkül der landwirtschaftlichen Betriebe und der Politik nur eine nachrangige Rolle spielt. Der von der Bundesregierung behauptete umfassende Infektionsschutz existierte nur auf dem Papier. In vollen Flugzeugen wurden die Saisonarbeiter in der Hochphase der ersten Welle der Pandemie nach Deutschland gebracht. Sie durften zwei Wochen lang ihre Arbeitsstätten nicht verlassen, ­arbeiteten, aßen und lebten jedoch gemeinsam auf engstem Raum. In der Zeit, in der sie zwar arbeiten, aber das Betriebsgelände nicht verlassen durften, war ihre Abhängigkeit vom Arbeitgeber noch größer als in den Jahren zuvor. Etliche Unternehmen wussten das auszunutzen. Da die Erntehelfer auch die notwendigsten Einkäufe nicht erledigen durften, wurden vielerorts ­eigens Hofläden für sie errichtet, in denen die Saisonarbeiter zu deutlich überhöhten Preisen einkaufen mussten.

Bei der Arbeit selbst spielten Hygieneauflagen und Infektionsschutzmaßnahmen meist keine Rolle. Desinfektionsmittel und Schutzmasken wurden in vielen Fällen nicht zur Verfügung gestellt und die Anreise auf die Felder erfolgte weiterhin Morgen für Morgen in überfüllten Bussen. Wenig erstaunlich ist es daher, dass manche Höfe zu regelrechten Corona-Hotspots wurden. So infizierten sich im Juli 174 Saisonarbeiter auf einem Hof im bayerischen Mamming mit Sars-CoV-2. Sie waren aus Ungarn, Rumänien, Bulgarien und der Ukraine zur Gurkenernte gekommen. Der Betrieb hatte das Hygienekonzept nicht eingehalten. Im selben ­Monat infizierten sich 96 Saisonarbeiter im bayerischen Inchenhofen mit dem Virus. Im nordrhein-westfälischen Jülich infizierten sich im August 16 Ernte­helfer. Ähnliches dürfte sich sich in diesem Jahr wiederholen.

Im vergangenen Jahr erhielten die Arbeits- und Lebensbedingungen der Erntehelfer zwar für kurze Zeit öffent­liche Aufmerksamkeit. An der ausbeu­terischen Praxis in den Betrieben ­änderte dies jedoch wenig. Allerdings kam es auf mehreren Höfen im vergangenen Jahr zu Streiks und Protesten von Saisonarbeitern, so beispielsweise im Mai auf einem Spargelhof im nordrhein-westfälischen Bornheim. Auch die Zahl der Versuche gewerkschaftlicher Organisierung nimmt zu. In den vergangenen Jahren wurde das gewerkschaftliche Beratungsnetzwerk für zeitlich befristete Arbeitsmigranten »Faire Mobilität« sukzessive ausgebaut. Mit ihrer 2020 eingeführten Jahresmitgliedschaft schuf die IG BAU als erste Gewerkschaft im DGB ein Mitgliedschaftsmodell, das sich eigens an Wanderarbeiter richtet. Sie können seither eine Jahres­mitgliedschaft abschließen, die nach zwölf Monaten automatisch endet und so sehr gut auf das zeitlich befristete Arbeitsverhältnis zugeschnitten ist. Wie die herkömmliche Mitgliedschaft beinhaltet sie den Anspruch auf Beratung und Information ebenso wie die Zahlung von Streikgeldern und den vollen Arbeits- und Sozialrechtsschutz. Die Zahl der Erntehelfer, die sich sowohl juristisch als auch mit Arbeitskämpfen zur Wehr setzen, könnte dieses Jahr also erneut steigen.