In Dresden wurden weitere Mitglieder der »Gruppe Freital« verurteilt

Vor Gericht geläutert

In Dresden wurden drei Neonazis wegen der Mitgliedschaft in der »Gruppe Freital« verurteilt, eine Frau wurde der Unterstützung der rechtsterroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Im Fall dreier weiterer mutmaßlicher Unterstützer soll im März ein Urteil fallen.

Wenn sich im sächsischen Freital ein Schuss löst, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Spur ins Neonazimilieu führt. So war es auch Ende Januar: Der 20jährige Jason N. verletzte offenbar versehentlich seinen Zwillingsbruder Jean N. tödlich mit einer Schusswaffe. Daraufhin wurden im Zuge einer Durchsuchung beim Vater der beiden, Sascha N., weitere Waffen gefunden; gegen ihn wird nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Sascha N. spielt den Angaben der Sächsischen Zeitung zufolge in den Rechtsrockbands »Sachsenblut« und »Stahlwerk«. Vater und Söhne hatten sich im Jahr 2015 an den Protesten gegen eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Hotel »Leonardo« in Freital beteiligt (Zu Gast bei Freitalern). Die Stadt mit 39 000 Einwohnern ist spätestens seit diesen Protesten für ihr rechtsextremes Milieu bekannt. Die Zustimmung zu rechtsextremen Positionen ist in Freital selbst für sächsische Verhältnisse hoch. Bei der Landtagswahl 2019 erhielten in dem an Dresden grenzenden Ort die AfD und andere rechtsextreme Parteien mehr als ein Drittel der Stimmen.

Als Verteidiger trat im Prozess Joachim Keiler an, der stellvertretende Landesvorsitzende der sächsischen AfD und Abgeordneter im Landtag.

Im Zuge der Auseinandersetzungen um die Aufnahme Geflüchteter im Jahr 2015 hatte sich die »Gruppe Freital« gegründet. Sie hatte das Ziel, Asylsuchende und ihre Unterstützer aus der Stadt zu vertreiben. Dafür griffen Mitglieder der Gruppe Flüchtlinge und deren Unterkünfte an, verübten Sprengstoffanschläge auf Wohnungen und Fahrzeuge und bedrohten politische Gegner. Gemeinsam mit anderen Neonazis attackierte die Gruppe zudem ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden und eine Asylunterkunft in Heidenau.

Im März 2018 wurden deswegen sieben Männer und eine Frau zu Haftstrafen verurteilt, unter anderem wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Die beiden Hauptangeklagten Timo Schulz und Patrick Festing erhielten Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren (Freundlich, anständig, terroristisch). Vier Verurteilte sind nach dem Verbüßen kürzerer Haftstrafen inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Im September 2020 begann am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der »Gruppe Freital«. Angeklagt war unter anderem Dirk Abraham, der 2015 für die NPD im Freitaler Stadtrat saß. Er kann auf eine lange rechtsextreme Karriere zurückblicken. Nachdem er bereits bei den Republikanern politische Erfahrungen gesammelt hatte, unterzeichnete er 2004 einen Aufruf von Mitgliedern der Partei, bei den Landtagswahlen die NPD zu unterstützen. Die erzielte bei dieser Wahl mit 9,2 Prozent der Stimmen ihr bestes Ergebnis bei einer Landtagswahl seit 1968. Später wurde Abraham Kreisvorsitzender der NPD im damaligen Weißeritzkreis und zog in den Freitaler Stadtrat ein, dem er bis 2019 angehörte.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden war Abraham angeklagt, sich als Administrator von Chat-Gruppen betätigt zu haben, in denen Straftaten der »Gruppe Freital« geplant und vorbereitet worden seien. Er soll mit seinen Befugnissen als Stadtrat unter anderem die Adressen von Wohnungen besorgt haben, in die Geflüchtete einziehen sollten. Zudem wurde ihm vorgeworfen, im September 2015 an einem Anschlag auf das Freitaler Büro der Partei »Die Linke« beteiligt gewesen zu sein.

In dem Prozess wurde zwar festgestellt, dass Abraham Informationen über dieses Angriffsziel geliefert hatte, aber das Gericht wertete dies nicht als ursächlich für die Ausführung des Anschlags. Die Angeklagten gaben sich geläutert. Abraham sagte, er habe sich von der Szene distanziert. Nach Angaben seines Verteidigers Arndt Hohnstädter widmet er sich mittlerweile als alleinerziehender Vater seinem Kind. Die Kanzlei des Verteidigers hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Rechtsextreme vor Gericht vertreten. Auf seiner Homepage gibt Hohnstädter an, das »immer stärker als politisches Instrument begriffene ›politische Strafrecht‹« sei sein »besonderes Steckenpferd«.

Ebenfalls als Verteidiger trat im Prozess Joachim Keiler auf, der stellvertretende Landesvorsitzender der sächsischen AfD und Abgeordneter im Landtag ist. Seine Mandantin Stephanie T. war zum Zeitpunkt der Taten, die von der »Gruppe Freital« ausgingen, die Verlobte des Rechtsterroristen Philip W., der im ersten Prozess gegen die »Gruppe Freital« zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Keilers Strategie bestand darin, die Tatbeteiligung seiner Mandantin herunterzuspielen: T. sei eine unbeteiligte Mitläuferin gewesen, von den Straf- und Gewalttaten habe sie immer erst im Nachhinein ­erfahren; ihr zugeordnete Kommentare in Chats habe tatsächlich Philip W. mit Hilfe ihres Mobiltelefons verfasst. Die Staatsanwaltschaft warf der Frau hingegen vor, aktiv beteiligt gewesen zu sein. Dass sie für ein Gruppenfoto den Hitlergruß gezeigt hatte, räumte die Angeklagte im Prozess ein.

Die Strategie der Verteidigung ging dennoch auf: Mit sechs Monaten Haft auf Bewährung erhielt T. ein vergleichsweise mildes Urteil für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Mit Gefängnisstrafen von zwei Jahren auf Bewährung kamen Dirk Abraham und Ferenc A. davon. Lediglich Sebastian S. wurde zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Ob gegen die Urteile Revision eingelegt wird, war zu Redaktionsschluss noch offen.

Mark Feilitzsch, ein Rechtsanwalt der Nebenklage in den Prozessen gegen die »Gruppe Freital«, beurteilte es als seltsam, dass das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafen geblieben sei. Es entstehe der Eindruck, dass man die Fälle vom Tisch haben wolle und deshalb schwierige Beweisführungen umgehe, sagte er der Jungle World.

Seit Januar findet am Oberlandesgericht Dresden ein weiteres Verfahren gegen zwei Männer und eine Frau statt, die als Unterstützer der rechtsterroristischen »Gruppe Freital« angeklagt sind. Sie räumten die »Vorwürfe vollumfänglich« ein, wie der MDR berichtete. Feilitzsch bemängelte, dass die Anklage gegen sie so spät erhoben worden sei. Aus den Akten werde deutlich, dass seit 2017 nicht mehr ermittelt werde und die Generalstaatsanwaltschaft die Fälle seitdem einfach liegengelassen habe.

Wenn wie geplant im März 2021 die Urteile in diesem dritten Verfahren gesprochen werden, wird die Aufarbeitung der Taten der »Gruppe Freital« aus Sicht der Justiz abgeschlossen sein. Andrea Hübler von der Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt des RAA Sachsen e. V. bemängelte im Gespräch mit der Jungle World jedoch, dass »zahlreiche Angriffe auf Geflüchtete oder Unterstützer, vor allem solche mit Körperverletzungen, bis heute ungeklärt« seien. Das Klima in der Stadt Freital sei spätestens seit 2015 von gewaltvoll auftretendem Rassismus geprägt.