Familienformen außerhalb der Norm

Öffentlicher Nachholbedarf

Familienformen, die nicht der heteronormativen Kleinfamilie entsprechen, stoßen überall auf Schwierigkeiten.

In der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie verkündete Michael Müller (SPD), der Regierende Bürgermeister Berlins, stolz, dass der Vielfalt von Familienformen in der Hauptstadt Rechnung getragen werde. Anders als in anderen Bundesländern dürften Alleinerziehende nicht nur alleine, sondern auch zusammen mit ihrem Kind einen anderen Haushalt besuchen. In den Berliner Coronaverordnungen sind Lebenspartnerschaften unabhängig von Geschlecht und Personenstand von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Eine eingetragene und rechtlich abgesicherte Mehrelternschaft ist
in Deutschland nicht möglich.

Doch Vielfalt erschöpft sich nicht in Einelternfamilien und nicht alle queeren Familien funktionieren analog zur klassischen Mama-Papa-Kind-Kleinfamilie. Denn diese müssen eben gerade nicht in einem Zuhause zusammenleben, um trotzdem füreinander und für Kinder Sorge und Verantwortung zu übernehmen.

Die drei Eltern meiner Tochter wohnen in drei unterschiedlichen Haushalten. Unsere Tochter wechselt zwischen den drei Wohnungen hin und her. Treffen dürfen wir Eltern uns pandemiebedingt nicht gleichzeitig. Private Zusammenkünfte sind im Kreis des eigenen Hausstands und mit einem weiteren Haushalt, aber eben nicht zwei­en, erlaubt. »Paare gelten als ein Haus­halt«, heißt es im Beschluss vom März, von gemeinsamer Elternschaft ist nicht die Rede. Ob wir im Sommer alle drei zur Einschulung unserer Tochter in die Schule dürfen, ist unklar. Vielleicht werden wir losen müssen, wer von uns dreien an dem Tag zu Hause bleibt. An die Frage, wer von uns unsere Tochter im Notfall im Krankenhaus (nicht) besuchen dürfte, mag ich gar nicht denken. Auch ohne weltweite Pandemie dürfen wir offiziell nicht zu dritt Eltern sein. Eine eingetragene und rechtlich abgesicherte Mehrelternschaft ist in Deutschland nicht möglich.

Gerade erst wurden zwei Fälle lesbischer Elternpaare an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Unter den geltenden gesetzlichen Regelungen ­bedarf es einer aufwendigen Stiefkind­adoption, damit zwei Mütter als Eltern des gemeinsamen Kindes rechtlich anerkannt werden können. Das Oberlandesgericht Celle und das Berliner Kammergericht halten dies für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss dies nun prüfen. Fortschritte für queere Familien werden derzeit in Deutschland vor allem vor Gericht erkämpft. Auf politischer Ebene gibt es dagegen kaum Ambitionen, über die Hetero-Kleinfamiliennorm hinauszudenken.

Auf die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Mehrelternfamilien werden wir wohl noch längere Zeit warten müssen. Dabei funktionieren mehr und mehr Familien nach diesem Muster. Es kann von Vorteil sein, die Versorgung und Betreuung von Kindern auf mehrere Schultern zu verteilen. Konflikte lassen sich vielleicht nicht so einfach nebenbei am Küchentisch oder vor dem Einschlafen klären, wenn nicht alle Eltern zusammenwohnen. Aber wenn es mal zum größeren Streit zwischen zwei Eltern kommt, ist da – anders als in Zweielternfamilien – noch eine weitere Elternperson, die bei der Vermittlung helfen kann.

Es gibt das lesbische Paar mit dem Vater der Kinder, der nicht nur Samenspender, sondern zusätzliches Eltern­teil ist. Ein schwules Paar tut sich mit einer austragenden Mutter zu einer Dreielternfamilie zusammen. Es gibt die Polybeziehung aus drei Menschen, die sich zusammen für ein Kind entscheiden. Es gibt Menschen, die sich auf Basis einer gemeinsamen Freund­schaft verbindlich gemein­sam­ um Kinder kümmern. Und es gibt eine Vielzahl an weiteren Konstellationen queerer Mehrelternfamilien. Denkbar sind diese zu dritt, zu viert oder mit noch mehr Eltern.

Freunde und Freundinnen übernehmen gemeinsam Elternschaften oder beteiligen sich als feste Bezugspersonen regelmäßig und verbindlich an der Sorgearbeit für Kinder. Freundschaften werden jedoch gegenüber Liebesbeziehungen oft weniger ernst genommen und als nachrangig behandelt. Das zeigt sich in der auf Kleinfamilien ausgerichteten Wohnungspolitik genauso wie nun bei den Pandemiemaßnahmen.

Meiner Familie wird oft fehlende ­Liebe vorgeworfen. Die Fokussierung auf romantische Liebesbeziehungen ist so stark, dass Liebe ohne Romantik und Sex – noch dazu zwischen Mann und Frau – für viele schwer vorstellbar ist. Ich habe mich auf Basis einer gemeinsamen Freundschaft mit zwei weiteren Personen für ein Kind entschieden. Ich war und bin mit keiner der beiden anderen Eltern meiner Tochter in einer Liebesbeziehung, aber die gemeinsame Entscheidung für ein Kind, die Sorge und Verantwortung, die wir gemeinsam für unsere Tochter aber auch füreinander tragen, haben dennoch sehr viel mit Liebe zu tun. Das Kind lieben wir alle drei.

Ähnlich und doch ganz anders als in meiner Familie ist für viele transgeschlechtliche und nichtbinäre Eltern die rechtliche Anerkennung der eigenen Elternschaft schwierig bis unmöglich. Behörden verweigern die Ausstellung von Geburtsurkunden mit korrektem Geschlechtseintrag des transgeschlechtlichen oder nichtbinären Elternteils. Transgeschlechtliche Väter können ihr Kind gebären, transgeschlechtliche Mütter können an der Zeugung ihres Kindes beteiligt sein, Eltern jenseits der binären Normgeschlechter sind Realität – jedoch nicht in den Geburtsurkunden ihrer Kinder.

Langwierige und kostspielige Gutachten und Gerichtsprozesse gehören zum Alltag vieler transgeschlechtlicher und nichtbinärer Personen. »Teilweise verzögern sich Vornamens- und Personenstandsänderungsverfahren auf unabsehbare Zeit und geschlechtsangleichende Operationen werden während der Pandemie verschoben oder ohne Alternativtermin abgesagt. Dies bedeutet eine enorme psychische Belastung für die betroffenen Personen«, heißt es in einer Veröffentlichung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf transgeschlechtliche Personen. Belastend ist dies auch für die Kinder und Familienangehörigen der transgeschlechtlichen und nichtbinären Personen.

Auch Unterstützungsangebote fallen weg oder funktionieren unter Pan­demiebedingungen nur noch eingeschränkt. Viele Orte, die für queere Menschen – sei es mit Kindern oder ohne – wichtig waren, sind geschlossen. Dazu gehören Beratungsstellen ebenso wie Bars und Cafes. Schwule, lesbische, queere und transgeschlechtliche Jugendliche sind zu Hause bei ihren manchmal zugewandten, manchmal wenig verständnisvollen und oft genug auch offen ablehnenden Eltern eingesperrt und haben außerhalb des Internets kaum eine Chance, mit Menschen zu kommunizieren, die ähnliche Themen beschäftigen.

Sich in der Öffentlichkeit zu zeigen, zusammenzukommen und sich selbst und die Vielfalt zu feiern, waren und sind noch immer wichtige Aspekte queerer Bewegung. Es war und ist an vielen Stellen ein Kampf, queer zu leben und queere Familien zu gründen. Sich in einem geschützten Rahmen auszuprobieren und gemeinsam Kraft zu sammeln, mit anderen auf einer Demonstration oder bei einer queeren Party in einem Raum mal nicht der einzige zu sein, der nicht den gängigen Geschlechtervorstellungen entspricht – das alles ist gerade nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. ­Nach der Pandemie gibt es einiges nachzuholen.

redaktionell geändert am 2. April 2021