Der Bundestag hat einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus zugestimmt

Bloß keine Bankenpleiten

Am 11. Juni hat der Bundestag der Reform des Europäischen Stabilitäts­mechanismus zugestimmt. Damit macht er den Weg für eine Letzt­sicherung in der Bankenrettung frei. Manche Kritiker fürchten Kosten für den Staat, anderen gehen die Veränderungen nicht weit genug.

Mit den Stimmen der Großen Koalition und der Grünen hat der Bundestag vorvergangene Woche einer Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zugestimmt. Diese in der Euro-Krise geschaffene Organisation zur finanziellen Stabilisierung verschuldeter Staaten in der Euro-Zone soll angesichts der ökonomischen Krisentendenzen im Zuge der Covid-19-Pandemie weitere Befugnisse erhalten.

Der ESM beruht auf einem Arran­gement zwischen den Euro-Ländern, um kriselnde Natio­nalökonomien solvent zu halten und eine Implosion der Euro-Zone zu verhindern.

Im Dezember, als die Reform auf Ebene der EU diskutiert wurde, hieß es aus dem Direktorium des ESM, die Reform sei »besonders wichtig in einer Zeit, in der die Pandemie eine weitere Erholung verhindert«. Zwar stünden die Banken besser da als unmittelbar nach Beginn der sogenannten Euro-Krise, aber: »Wir erleben eine der schwer­sten ökonomischen Krisen der jüngeren Geschichte.« Die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Claudia Buch, sagte dazu Ende Mai in einer Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags: »Die Verluste der Pandemie sind bisher bei den Banken noch gar nicht angekommen.«

Die Reform des ESM soll dabei helfen, diesen Risiken zu begegnen. Der ESM beruht auf einem Arrangement zwischen den Euro-Ländern, die im Zuge der großen Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2008 einen institutionellen Rahmen brauchten, um kriselnde Nationalökono­mien solvent zu halten und eine Implosion der Euro-Zone zu verhindern. Im Zuge dieser Krise hatten Staaten Hilfen für vom Kollaps bedrohte Finanzinstitute bereitgestellt, um eine weitere Zuspitzung zu verhindern. Außerdem wurden enorme Konjunkturprogramme be­schlossen, um die ökonomischen Schäden abzufedern. Ein erheblicher Anstieg der Staatsverschuldung war die Folge.

Damit ging eine Abwertung von Anleihen vieler Staaten einher. Einige konnten sich kaum noch an den Finanzmärkten rekapitalisieren, weder Schulden bedienen noch neue Investitionen tätigen. Vielfach drohten Staatspleiten. In der Europäischen Union war insbesondere Griechenland von den zusätz­lichen Belastungen betroffen. Binnen kürzester Zeit legte die sogenannte Troika aus EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Euro­päischer Zentralbank (EZB) Kreditprogramme auf, die den griechischen Staat vor dem Bankrott retten sollten, darunter auch der Vorläufer des ESM, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).

Diese Programme gingen mit weitreichenden Auflagen einher. Sie sahen erhebliche Kürzungen der Sozialausgaben vor und konnten nur mit Gewalt gegen den Widerstand der Arbeiterinnenbewegung durchgesetzt werden. Unter den Folgen von Krise und Austerität leiden noch heute insbesondere junge Arbeiterinnen. Die Jugendarbeits-
­losigkeit liegt in Griechenland bei knapp über 34 Prozent.

Die EFSF verfehlte zunächst ihren Zweck. Auch Spanien, Irland, Italien und Portugal drohte die Zahlungsunfähigkeit, was kaum vorhersehbare Folgen für den gesamten Euro-Raum gehabt hätte. Die EZB schritt mit riesigen Programmen zum Aufkauf von Staatsanleihen der betroffenen Staaten ein, ein präzedenzloses Vorgehen, dem der damalige EZB-Präsident Mario Draghi mit den Worten »Whatever it takes« (»Was immer nötig ist«) Nachdruck verlieh.

In den folgenden Jahren wurde mit dem ESM ein neues »Kriseninstrument« geschaffen, wie es der geschäftsführende Direktor des Mechanismus, Klaus Regling, ausdrückt. So sollen auch in Zukunft Euro-Staaten, die in fiskalische Schwierigkeiten geraten, kurzfristig mit Krediten stabilisiert werden können. Das wesentliche Geschäft des ESM besteht darin, seine guten Ratings an den Kapitalmärkten dafür zu nutzen, an günstige Kredite zu gelangen. Diese kann der ESM im Rahmen von Hilfsprogrammen an kriselnde Euro-Staaten weitergeben. Das Stammkapital von 80 Milliarden Euro kann durch verschiedene Mechanismen auf eine Ga­rantiesumme von über 700 Milliarden Euro erhöht werden.

Die zentraler Komponente der Reform ist, dass der ESM als Letztsicherung bei Bankenpleiten einspringen kann, auch über den Rahmen des für diesen Zweck bereits eingerichteten gemeinsamen europäischen Bankenabwicklungsfonds Single Resolution Fund (SRF) hinaus, der von den Banken selbst finanziert wird. Vom Konkurs bedrohte Banken können damit direkt aus dem Fonds der EU stabilisiert werden, ohne Umweg über die Staatshaushalte. Dieser Mechanismus war bereits im Zuge der Euro-Schuldenkrise beschlossen worden, seine Einführung jedoch auf 2024 datiert. Dass die Reform dieses Datum vorzieht, liegt vor allem an der Krise infolge der Covid-19-Pandemie.

Doch die vorgesehene Risikoreduktion, die die Banken erbringen mussten, bevor der neue Mechanismus in Kraft tritt, hat nur unzureichend stattgefunden. Immer noch belasten große Summen fauler Kredite die Bilanzen vor allem südeuropäischer Banken. Auch die Anforderungen, das Eigenkapital zu erhöhen, sind nur unzureichend erfüllt. Darüber hinaus sind entgegen vollmundiger Ankündigungen zur Zeit der Finanzkrise nennenswerte Schritte zur Regulierung des Bankensektors ausgeblieben.

Während der Bundesrechnungshof in der Reform Gefahren für den deutschen Haushalt sieht, geht sie anderen nicht weit genug. Zwar wird auch der Zugang zu bestehenden Kreditlinien des ESM vereinfacht, doch die prinzipielle Bindung an ein sparpolitisches Diktat bleibt bestehen. Der Ökonom Lucas Guttenberg vom Jacques Delors Centre der Berliner Hertie School sagte bei einer Anhörung im Bundestag: »Die Inanspruchnahme von ESM-Krediten ist mit erheblichen politischen Kosten verbunden.« Die Reform erhöhe den Kürzungsdruck bei den Staatsausgaben erheblich, weil es diese den engen Kriterien des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts unterwerfe.

Das sieht der Deutsche Gewerk­schafts­bund (DGB) ebenso und kritisiert diesen Rückgriff auf die sogenannten Maastricht-Kriterien. Susanne Wixforth vom DGB meint zwar, dass die »Kriterien zum Staatsdefizit und zur Schuldenquote in den neunziger Jahren ihre Rechtfertigung gehabt haben mögen«. Aber heutzutage sollten sie keine Gültigkeit mehr haben. Der DGB fordert daher eine grundlegende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, um Staaten mehr Handlungsspielraum zu geben. Außerdem betont Wixforth in ihrer Stellungnahme, dass Parlamente und Gewerkschaften stärker in die Abstimmung über die ESM-Kreditprogramme eingebunden werden müssten.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) unterstützt die Reform des ESM, allerdings unter Vorbehalt. Die ESM-Reform treibe zwar eine weitere Integration der Bankenunion voran. Aber »diese muss zwingend mit einer weiteren ökonomischen Integration der EU verbunden werden«, so der EGB in einer Stellungnahme. Mitgliedstaaten müssten »in die Lage versetzt werden, konjunkturpolitische Maßnahmen und soziale Sicherungssysteme zu finanzieren«.

Geschieht das nicht, dürfte ein nächster Krisenschub die sozialen Verwerfungen der Krise von 2008 tatsächlich noch übertreffen. Zudem hat die Covid-19-Pandemie die Lage deutlich verschärft.