Der Bundesgerichtshof bestätigt die Urteile im NSU-Prozess

Unbegründete Revision

Der Bundesgerichtshof hat die Urteile des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess bestätigt, sie sind damit rechtskräftig. Nur über die Revision des Rechtsextremen André Eminger wird im Dezember noch mündlich verhandelt.

Nach fünf Jahren Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am 11. Juli 2018 das Urteil im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) verlesen. Knapp zwei Jahre später war im April 2020 die schriftliche Urteilsbegründung veröffentlicht worden (»Wir haben gewonnen«).

Das OLG München verurteilte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe, wobei es auch die sogenannte besondere Schwere der Schuld feststellte, was eine Entlassung nach 15 Jahren deutlich erschwert. Wegen Beihilfe zu Mord wurde Ralf Wohlleben zu zehn Jahren Haft, Holger Gerlach wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren und der geständige Angeklagte Carsten Schultze zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Letzterer trat seine Haft sofort an.

André Eminger erhielt damals nur eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, die Bundesanwaltschaft hatte dagegen zwölf Jahre gefordert wegen des zusätzlichen Tatbestands der Beihilfe zum versuchten Mord. Eminger war noch im Gerichtssaal freigelassen worden, während auf der Zuschauertribüne mehrere Neonazis klatschten und johlten.

Die Anwälte der Angeklagten hatten dagegen Revision eingelegt, im Falle Emingers zudem auch die Bundesanwaltschaft. Die Vertreter der Nebenklage hatten damals in einer gemeinsamen Erklärung kritisiert, dass das 3 025 Seiten lange Urteil nicht auf das Leid der Angehörigen und Opferfamilien eingehe, rassistische Kategorisierungen wiederhole und vor allem Emingers Beteiligung, Beziehung und ideologische Nähe am beziehungsweise zum NSU bagatellisiere.

Zschäpes Anwälte hatten in ihrem Revisionsantrag auf Beihilfe ihrer Mandantin zu den Taten – statt der vom Gericht festgestellten Mittäterschaft – ­plädiert, da ihre Anwesenheit an den Tat­orten und Beteiligung an den Morden selbst nicht bewiesen werden konnte. Aber in der vorigen Woche bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) Zschäpes Schuldspruch unter geringfügiger Änderung. Zwar strich er eine Einzelstrafe, jedoch bleiben laut einer Presseerklärung des BGH »die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere« bestehen.

Zschäpe sei »insbesondere an der Planung jedes einzelnen Mordanschlags und Raubüberfalls beteiligt« gewesen. Sie und ihre beiden Mittäter, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die sich nach einem gescheiterten Raubüberfall im November 2011 selbst getötet hatten, »fassten jeweils den gemeinsamen Entschluss zur Tatbegehung«. Und die von Zschäpe zugesagten Handlungen – Tarnung, Legendenbildung über ein »bürgerliches Leben«, Zusage einer Versendung des Bekennervideos – »dienten dazu, den Tatausführenden eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen und den Erfolg des Vereinigungskonzepts sicherzustellen.« Ohne ihr Mitwirken hätte der NSU seine Ziele nicht erreicht. Dadurch habe Zschäpe »in hierfür ausreichendem Maße sowohl Tatherrschaft als auch Tatinteresse« gezeigt. Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel kündigte an, mit seiner Mandantin zu beraten, ob sie Verfassungsbeschwerde erheben soll.

Die Ablehnung der Revisionen der anderen Angeklagten begründete der BGH nicht. Gemäß der Strafprozessordnung kann die Revisionsverhandlung nichtöffentlich und aufgrund der Aktenlage erfolgen, wenn der Revision einstimmig stattgegeben oder sie einstimmig als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt wird. Letzteres war hier der Fall.

Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zu Lasten eines Angeklagten wie im Fall Eminger muss hingegen immer eine mündliche Verhandlung stattfinden. Diese öffentliche Verhandlung wurde für den 2. Dezember, die Verkündung der Entscheidung bereits für den 15. Dezember angekündigt. Dabei wird dann auch über Emingers eigene Revision gegen das Urteil entschieden werden.

Viele Angehörige der Opfer des NSU-Terrors sind zumindest erleichtert, dass das Verfahren nicht komplett von vorne beginnen muss. Gamze Kubaşık, die Tochter des 2006 in Dortmund erschossenen Mehmet Kubaşık, sagte der Taz: »Es wurde Zeit, dass das Verfahren zu Ende geht.« Die Anwältin der Nebenklage, Edith Lunnebach, bestätigte: »Für meine Mandanten sind die rechtskräftigen Urteile eine Erleichterung.« Es bleibe aber auch eine große Enttäuschung, da vieles nicht aufgeklärt sei.

Denn wichtige Fragen zum NSU-Terror sind weiterhin offen: Wie groß war beziehungsweise ist das NSU-Netzwerk? Wer gehörte dazu und war wie an den Taten beteiligt? Welches Wissen hatten die Verfassungsschutzbehörden? Welche Mitverantwortung am NSU-Terror und an der anfänglichen Diskriminierung der Opfer tragen Polizei, Justiz und Politik durch Nichterkennen und Nichtverhindern? Welche Mit­ver­ant­wor­­tung tragen Medien und die deutsche Gesellschaft als Ganzes? Außerdem ist bei der Bundesanwaltschaft bis heute ein Verfahren gegen neun weitere mögliche NSU-Helfer offen, in dem bislang keine Anklage erhoben wurde.