Feministinnen und Queers gibt die Koalitionsvereinbarung Anlass zu Diskussionen

Schwierige Freiheit

Für Feministinnen und Queers gibt der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Anlass zu Freude, aber auch zu Diskussionen.
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Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verspricht, drängende politische und gesellschaftliche Fragen zu regeln, die man grob unter der Rubrik Gender zusammenfassen könnte. Bei aller Skepsis hinsichtlich dessen, wie diese Regelungen im Einzelnen aussehen werden, ist ein Erleichterungsseufzer angebracht, und ein solcher war von Betroffenen sowie sozialen Bewegungen vorige Woche auch zu vernehmen. Die Unionsparteien hatten in den vergangenen gut anderthalb Jahrzehnten sehr vieles politisch unmöglich gemacht. Da biopolitische Fragen aber häufig quer zu politischen Strömungen liegen, ist einiges komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint.

Die künftige Regierung will Zustände ändern, die schon lange als völlig unzeitgemäß kritisiert werden. Männer, die mit Männern Sex haben, und transgeschlechtliche Personen sollen künftig Blut spenden dürfen. Lesbische Co-Mütter sollen von Anfang an als Mütter ihrer Kinder eingetragen werden und diese nicht mehr aufwendig adoptieren müssen. Neben der Ehe soll es eine »Verantwortungsgemeinschaft« geben, in der zwei oder mehr Personen rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen können. Zudem soll das »kleine Sorgerecht« auf soziale Elternschaft ausgeweitet werden: Bis zu zwei weiteren Erwachsenen zusätzlich zu den biologischen Eltern soll die Verantwortung für ein Kind übertragen ­werden können.

Das veraltete und diskriminierende Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, das eine Änderung des Personenstands per Selbstauskunft beim Standesamt ­ermöglicht. Damit würden die hierfür nötigen teuren und oft entwürdigenden Gutachten entfallen. Zudem sollen die Kosten für ­gewünschte geschlechtsangleichende Behandlungen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden. Für inter- und transgeschlechtliche Betroffene von Zwangssterilisationen und -scheidungen soll ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden. Das ist erfreulich.

Auch die Pro-Choice-Bewegung ist erfreut, wenn auch nicht zufrieden: Das »Werbeverbot« für Abtreibungen (Paragraph 219a) soll fallen und Abtreibungen sollen ein normaler Bestandteil der medizinischen Ausbildung werden. Die neue Koalition will Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen und Abtreibungsgegner davon abhalten, ungewollt Schwangere auf dem Weg zur Beratung oder zum Abbruch mit Gebeten und Bildern blutiger Föten zu belästigen.

An den Paragraphen 218 traut man sich allerdings nicht so recht heran. Der Koalitionsvertrag postuliert zwar: »Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.« Wie man das aber garantieren möchte, wenn Schwangerschaftsabbrüche weiter dem Strafrecht unterliegen, bleibt vorerst das Geheimnis der Koalitionäre und ­Koalitionärinnen.

Bearbeiten soll das Problem eine »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin«, die allerdings auch die Liberalisierung von Eizellabgabe und der »altruistischen Leihmutterschaft« prüfen soll. Das ist ein Erfolg nicht der ­feministischen Bewegung, sondern der jahrelangen Lobbyarbeit von Reproduktionsmedizinerinnen und der Kinderwunschindustrie. Dass die Entscheidung über den eigenen Körper damit auf dieselbe Stufe gestellt wird wie fremdnützige, vergütete Eingriffe, um den Kinderwunsch anderer Leute zu erfüllen, zeigt, wie sehr die Definitionen von Freiheit und Diskriminierung auseinanderklaffen. ­Darüber sollten Feministinnen und Queers diskutieren, nachdem die erste Freude verflogen ist.