Die Strafverfolgung von Anhängern des »Islamischen Staats« in Deutschland

Genozid vor Gericht

Zum ersten Mal wurde ein Anhänger des »Islamischen Staats« wegen Völkermords verurteilt. Die Strafverfolgung der Täter und Täterinnen in Deutschland steht erst am Anfang.

Militärisch ist der »Islamische Staat« (IS) größtenteils geschlagen. 2019 eroberte die überwiegend kurdische Miliz SDF mit Unterstützung der USA die letzten vom IS besetzten Gebiete. Vollständig besiegt ist der IS jedoch nicht, er hat sich vielmehr in abgelegene und schwer erreichbare Wüstengebiete zurückgezogen, von wo aus er weiterhin Anschläge plant und verübt. Umso wichtiger ist es, die in den vergangenen Jahren gefangen genommenen IS-Mitglieder vor Gericht zu bringen – auch in Deutschland. Allerdings stellen die Prozesse gegen zurückgekehrte Anhängerinnen und Anhänger des IS die deutsche Justiz vor eine Vielzahl von Problemen. Dass Verurteilungen dennoch möglich sind, zeigen mehrere erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren in den vergangenen Monaten. Der Fall von Jennifer W. und ihrem Ehemann Taha al-J. sticht dabei in mehrfacher Hinsicht als ungewöhnlich hervor.

 Auch Deutsche haben in Syrien und dem Irak gefoltert, vergewaltigt und gemordet.

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