Der Bikini ist Teil der Geschichte der Emanzipation der Frau

Der Muff unter den Korsagen

Der 1946 erstmals der Öffentlichkeit präsentierte Bikini wurde zunächst vielerorts verboten, Frauen, die ihn dennoch trugen, wurden sogar strafrechtlich verfolgt. Erst im Zuge gesellschaftlicher Verän­derungen in den sechziger Jahren setzte er sich als Bademode durch.

Ein Jahr ist es her, dass im Berliner Plänterwald die Polizei ausrückte, weil eine Mutter an einem Wasserspielplatz kein Bikinioberteil trug. Es folgte eine Demonstration der Hedonistischen Internationale, deren Teilnehme­rinnen mit unbedeckter Brust auf Fahrrädern durch Kreuzberg zogen. In diesem Sommer wurde zumindest in der »Plansche« im Plänterwald die Sonderregel für Frauen aufgehoben.

Die Frage danach, mit wie viel Stoff Frauen beim Baden oder Sonnen ihre Brüste bedecken müssen, also wie viel weniger Haut sie zeigen dürfen als Männer, bleibt umkämpft. Am 16. Juli sorgte eine »Free the nipple«-Aktion von Frauen, die ohne Bikinioberteil in einem Bremer Schwimmbad unterwegs waren, für einen Polizeieinsatz. Schwimmbäder seien »kein Ort der ­politischen Auseinandersetzung und des Protests«, begründeten die Bremer Bäder den Rauswurf der Frauen. Die Polizei teilte mit, wegen des »Durchführens einer nicht angemeldeten Versammlung« zu ermitteln.

Vielerorts patrouillierten staatliche Sittlichkeitswächter mit Zentimetermaß bewaffnet die Strände entlang.

Dass Bademode immer mit dem Kampf um Emanzipation wie auch der Skandalisierung des weiblichen Körpers zusammenhing, zeigt ein Blick in die Geschichte des Bikinis, die in der Nachkriegszeit begann. Zweiteilige Badebekleidung tauchte zwar bereits Anfang des 20. Jahrhunderts auf, beispielsweise in Deutschland im Rahmen der Freikörperkultur oder in den USA aufgrund der Textilrationierung während des Zweiten Weltkriegs, doch den Bikini, wie man ihn heute kennt, kreierte der französische Maschinenbauingenieur Louis Réard im Juli 1946 in Paris.

Die Präsentation des bis dahin knappsten Badeoutfits war ein ausgeklügelt inszenierter Skandal. Réard war zehn Jahre zuvor von der Autoindustrie in die Bademodenproduktion gewechselt, der damals der Ruch des Unanständigen anhaftete. Als Quereinsteiger ohne Referenzen waren ihm die Türen in die Kreise der Pariser Haute Couture verschlossen geblieben. Er wählte das Pariser Schwimmbad Molitor, wo ihm an einem heißen Sommertag Aufmerksamkeit garantiert schien, um dort einen Schönheitswettbewerb zu veranstalten. Wie nebenbei trat dabei die Nackttänzerin Micheline Bernardini im Bikini an, was die Öffentlichkeit in helle Aufregung versetzte.

Mit dem Namen Bikini hatte Réard sich bei einem der meistdiskutierten Themen des Sommers bedient: einem Atombombentest auf dem Bikini-Atoll, der die atomare Vorherrschaft der USA demonstrieren sollte.

Professionelle Models hatten es abgelehnt, sich derart freizügig zu präsentieren. Denn anders als andere Zweiteilermodelle entblößte der Bikini auch den Bauchnabel, der bei Frauen als äußerst intime, nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmte Körperstelle galt. Réards Bikiniunterteil bestand lediglich aus zwei Stoffdreiecken, die an der Hüfte von einer dünnen Kordel zusammengehalten wurden, ähnlich das Oberteil. Die Presse ließ sich von Bernardini vorführen, dass der ­Bikini aus so wenig Stoff bestand, dass er sogar in eine Streichholzschachtel passte.

Mit dem Namen Bikini hatte Réard sich bei einem der meistdiskutierten Themen des Sommers bedient: einem Atombombentest auf dem Bikini-Atoll, der, begleitet von viel Medienaufmerksamkeit, die atomare Vorherrschaft der USA demonstrieren sollte. Damals mit positiven Assoziationen von Fortschritt, Moderne und Technik besetzt, haftete der Atomtechnik etwas Zukunftsweisendes an.

Trotz Réards PR-Erfolg konnte sich sein Bikini im gesellschaftlichen Klima der späten vierziger und der fünfziger Jahre nicht durchsetzen und blieb ein bei konservativen Modeschöpfern und Modemagazinen verhasstes sowie von kirchlichen Organisationen und anderen Sittlichkeitswächtern als ob­szön angeprangertes Kleidungsstück. In Deutschland standen die fünfziger Jahre modisch im Zeichen des opulenten »New Look« der Nachkriegszeit, der vom Frauenideal der »Supermutti« geprägt war. Der »New Look« brach mit der pragmatischen Mode der Vorjahre, in denen Frauen sogar Hosen trugen, und zelebrierte nach der entbehrungsreichen Kriegszeit einen verschwenderisch wirkenden Stil mit bewegungseinschränkenden Korsagen und viel Stoff. Der Bikini hingegen legte die Kontur des Frauenkörpers frei und bot nicht genug Stoff für Modellierungstricks. Mit dem Bild der anständigen Ehefrau und Mutter war dieses Kleidungsstück nicht vereinbar. Die Bikini-Trägerinnen wurden, wie bei allen Episoden der Stoffreduzierung in der weiblichen Bademode, gesellschaftlich geächtet und polizeilich verfolgt: Vielerorts patrouillierten staatliche Sittlichkeitswächter mit Zentimetermaß bewaffnet die Strände entlang.

Für die Regulierung von Bademode war noch immer der sogenannte »Zwickelerlass« relevant, den das preußische Innenministerium 1932 herausgegeben hatte.

Eine junge Generation trat jedoch an, diese Sittlichkeitsvorstellungen herauszufordern. Mit dem Übergang zur fünftätigen Arbeitswoche, dem wirtschaftlichen Aufschwung und der Westintegration etablierte sich in der Bundesrepublik immer mehr eine Freizeit- und Konsumgesellschaft. Die Jugend suchte nach Wegen, um den Geschlechterrollen, die ihnen im Elternhaus vorgelebt wurden, zu entfliehen, was im repressiven Klima der fünfziger und frühen sechziger Jahre nicht einfach war. Der Paragraph 175 stellte ­Homosexualität unter Strafe und der sogenannte Kuppeleiparagraph 180 verbot es, unverheirateten Paaren Sexualkontakt zu ermöglichen, also etwa ein Zimmer zu vermieten oder dem eigenen erwachsenen Kind die Übernachtung mit einem Partner oder einer Partnerin zu erlauben; dies galt als Förderung von »Unzucht«.

Für die Regulierung von Bademode war noch immer der sogenannte »Zwickelerlass« relevant, den das preußische Innenministerium 1932 herausgegeben hatte. Denn in der Bundesre­publik galt in den frühen Jahren noch die auf jenem aufbauende, 1942 von Heinrich Himmler erlassene polizeiliche Badeverordnung, die allerdings in einigen Punkten mehr Freizügigkeit erlaubte. Der zweite Absatz des Zwickelerlasses hatte festgelegt, dass »Frauen öffentlich nur baden dürfen, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel ­versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das un­tere Ende der Schulterblätter hinausgehen.«

Am deutlichsten manifestierte sich der Zusammenhang zwischen dem Siegeszug des Bikinis und der Konsumkultur wohl in der Filmindustrie.

Mode, die sich gezielt an Jugendliche richtete, war ein Novum. Dass sich der Bikini schließlich im Zuge der Frauenemanzipation und entstehender Jugendkulturen durchsetzen konnte, lag auch daran, dass sich die kommuni­kative Bedeutung von Kleidung veränderte, die sich von einer die Standes­zugehörigkeit signalisierenden Kleiderordnung hin zu einem Ausdruck subkultureller Gruppenzugehörigkeit, des individuellen Konsums und des persönlichen Lebensstils entwickelte. In der kommerziellen Massenkultur fanden die nach einer anderen Lebensweise suchenden Jugendlichen eine mächtige Verbündete, für die sie wiederum eine neue kaufkräftige Abnehmerschaft darstellten. Dem hedonistischen Konsumverhalten entsprach ein neues Frauenbild, das sich zusehends vom Leitbild der makellosen Hausfrau emanzipierte und lockerer, moderner und weniger verkniffen, mit Erleb­nishunger statt mit hausmütterlichem Pflichtbewusstsein an das Leben heranging. Der von Twiggy verkörperte Stil der beginnenden sechziger Jahre setzte an die Stelle des Mutter- oder Pin-up-typischen Sexbombenideals mit weiblichen Kurven ein mageres Schönheitsideal.

Am deutlichsten manifestierte sich der Zusammenhang zwischen dem Siegeszug des Bikinis und der Konsumkultur wohl in der Filmindustrie. Als einer der Momente, die dem Bikini zu Popularität verhalfen, gilt sein Erscheinen am Körper von Ursula Andress im James-Bond-Film »Dr. No« von 1962. Die Szene, in der Andress in ihrer ­Rolle als Honey Ryder im Bikini aus dem Wasser steigt, beschreibt die Journalistin Beate Berger in ihrem Buch »Bikini: Eine Enthüllungsgeschichte« als Geburtsstunde des neuen Frauenbilds. Die moderne Frau sollte wie Honey sein: sportlich, lässig, bodenständig, emotional unabhängig, natürlich, kämpferisch, erotisch und Selbstversorgerin.

Die Verschiebung des Blicks von der Kleidung auf den Körper ist ambivalent: Wo der modellierende Effekt der Kleider wegfiel, wurde die entsprechende Figur nötig, weswegen Frauen begannen, ihren Körper mit Diäten und körperformenden Sportarten zu bear­beiten.

Der Bikini war Ausdruck, sogar ein wenig Antrieb und Waffe der Eman­zipation der Frau und im Kampf gegen die Tabuisierung des weiblichen Körpers und für die Ablösung des Schönheitsideals der fünfziger Jahre. Doch die Verschiebung des Blicks von der Kleidung auf den Körper ist ambivalent: Wo der modellierende Effekt der Kleider wegfiel, wurde die entsprechende Figur nötig, weswegen Frauen begannen, ihren Körper mit Diäten und körperformenden Sportarten zu bear­beiten. Waren große Brüste und ausladende Hüften, ein aus damaliger Sicht romantisch-feminines Äußeres, Zeichen für die Kompatibilität mit Mutterrolle und dem Eheleben der Fünfziger, kann der sportlich-fitte, schlanke Körper der Bikiniträgerin als Zeichen ihrer Anpassungsfähigkeit an die Anforde­rungen der Moderne und die doppelte Belastung durch Reproduktions- und Lohnarbeit gesehen werden – und die darin zum Ausdruck kommende Freizügigkeit als ein Zeichen ihrer sexuellen Verfügbarkeit für das Vergnügen des Mannes. Der Imperativ der sexuellen Befreiung, die zwar von Verboten, die die Sittlichkeit auferlegt hatte, erlöst, wird jedoch in einer Gesellschaft, in der die Bedingungen für eine wahre sexuelle Emanzipation nicht gegeben sind, zur Belastung.