Mythen der Sozialpolitik
Es wird eine Nullrunde geben – das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch vergangener Woche für das Bürgergeld im Jahr 2025. Er begründet das damit, dass die Inflation niedriger ausfällt als erwartet; im August lag sie bei 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat und damit auf einem Dreijahrestief.
Aus dem Rechtsmechanismus, der dem Bürgergeld zugrunde liegt, folge daher, dass es zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung geben werde. Das Bürgergeld solle, so Heil, das Existenzminimum sichern, »nicht mehr, aber auch nicht weniger«. Darüber hinaus kündigte er eine Verschärfung der Sanktionen bei mangelnder Mitwirkung an. Sie soll dem missbräuchlichen Bezug von Bürgergeld, sogenanntem Sozialmissbrauch, entgegenwirken.
Für die Behauptungen von Unionsparteien und FDP, die Erhöhung des Bürgergeldes mache Lohnarbeit unattraktiv, fehlen zwar jegliche empirische Belege, sie entsprechen aber einer verbreiteten Stimmung, die auch die öffentlichen Debatten über Sozialpolitik prägt.
Zuletzt wurde das Bürgergeld zu Beginn des laufenden Jahres erhöht. Seinerzeit stieg der Regelsatz für Einzelpersonen um zwölf Prozent oder 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Die Unionsparteien und die FDP kritisierten das scharf mit dem Argument, so hohe Zahlungen machten es unattraktiv, Arbeit aufzunehmen, und veranlassten sogar Beschäftigte dazu, bestehende Arbeitsverhältnisse zu kündigen.
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