Wahlkampf gegen Arbeitslose
Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Seit man sich auf diesen Termin geeinigt hat, verlagern sich die politischen Debatten von Formfragen wieder auf Inhalte. Zwei Themen stehen für die Union besonders im Vordergrund. Zum einen der Sozialstaat, an dem gespart werden soll; zum anderen die sogenannte Schuldenbremse, die keinesfalls gelockert werden dürfe.
Die sogenannte Schuldenbremse wurde 2009 ins Grundgesetz aufgenommen, sie begrenzt die jährliche Kreditaufnahme des Bundes auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das hat dazu geführt, dass in zahlreichen Bereichen der Infrastruktur nötige Investitionen ausblieben. Zukünftig muss der Staat hier deutlich mehr Geld ausgeben als bisher. Das betonten vergangene Woche sogar der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (die sogenannten Wirtschaftsweisen) in ihrem Jahresgutachten. Darin forderte er eine Lockerung der Schuldenbremse zu diesem Zweck – es handelt sich also keineswegs um eine exklusiv linke Idee.
Aus Sicht der Union soll es aber weder Steuererhöhungen noch neue Schulden geben. Stattdessen soll im Haushalt auf Kosten des Sozialetats umgeschichtet werden, insbesondere beim Bürgergeld.
Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sind die deutschen Staatsschulden seit 2012 stetig gesunken.
Aber ist hier wirklich viel zu holen? Mit der Einführung des Bürgergelds im Januar 2023 wollte die Bundesregierung den Abschied vom Hartz-IV-System vollziehen. Das war insbesondere der SPD ein Anliegen, die endlich den schlechten Ruf loswerden wollte, den ihr die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe eingebracht hatte. Weniger Bestrafung, mehr Qualifizierung – so wurde das neue Gesetz damals beworben.
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