Milde Urteile
Die Beweislage war klar und die Tatabsicht deutlich bekundet. »So eine Gelegenheit erhalte ich vielleicht nie wieder, um Krebsjuden zu schlagen«, postete Rachid O. in den frühen Morgenstunden des 8. November in einer Whatsapp-Gruppe und hoffte: »Inshallah sind Tote unter den Juden.« Mit diesen und ähnlichen Nachrichten rief der 26jährige aus Utrecht dazu auf, Fans der israelischen Fußballmannschaft Maccabi Tel Aviv anzugreifen. Dafür wurde er am 24. Dezember zu einer Haftstrafe von zehn Wochen verurteilt.
In den Tagen vom 6. bis 8. November war es im Zuge eines Europapokalspiels zwischen Ajax Amsterdam und Maccabi Tel Aviv zu Ausschreitungen in der niederländischen Hauptstadt gekommen. Dabei waren israelische Fußballfans unter Rufen teils offen antisemitischer Parolen angegriffen und mitunter erheblich verletzt worden.
Neben O. wurden in den ersten Prozessen vier weitere Angreifer verurteilt, darunter auch der bereits wegen Körperverletzung vorbestrafte 26jährige Karavan S. Er hatte Standorte für Angriffsziele in den sozialen Medien geteilt. »Alle Juden werden vom Damrak (Straße im Zentrum Amsterdams; Anm. d. Red.) von der Polizei in einem Bus weggefahren«, schrieb er. »Behaltet im Hinterkopf, dass sie alle gegen fünf oder sechs Uhr wieder rauskommen, um ihren Flug zu bekommen.« Daraufhin teilte er die Abflugzeiten für Flüge nach Tel Aviv.
Dass die Strafen für die Gewalttaten vergleichsweise gering ausfallen, hat mit neuen Richtlinien zur Strafzumessung zu tun, die für derartige Delikte insbesondere Sozialstunden vorsehen.
Für seine unmittelbare Beteiligung an den antisemitischen Gewalttaten wurde der 24jährige Umutcan A. zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Mit einer Haftstrafe von sechs Monaten erhielt der 32jährige Sefan Ö. die bislang höchste Strafe in dem Verfahren. Er hatte an mehreren Orten in der Amsterdamer Innenstadt aus einer Gruppe heraus vermeintliche oder tatsächliche Maccabi-Fans angegriffen, auch mit einem Kampfsporttritt. Anderen schlug er mit der Faust gegen den Kopf und trat auf am Boden liegende Personen ein.
Dass die Angreifer aus verschiedenen Städten nach Amsterdam reisten, darunter aus Utrecht, Den Haag und Eindhoven, belegt das planvolle Vorgehen. Zur Koordinierung griffen sie unter anderem auf Social-Media-Kanäle zurück. So wurde eine Chatgruppe namens »Buurthuis 2« mit über 900 Mitgliedern genutzt, um Angriffsziele zu teilen. »Wo sind Juden?« fragte einer darin. »Schickt die Adresse, dann kommen wir alle.« Der Link zu dem Kanal war zuvor in anderen Gruppen gepostet worden, zum Beispiel in einer mit dem Namen »Free Palestine«, in der zuvor schon gegen die israelischen Fans gehetzt worden war.
Unterstützung von antizionistischen Gruppierungen
Eine Kundgebung am Platz Anton de Komplein in der Nähe des Ajax-Stadions, zu der in den Wochen vor dem Spiel Gruppierungen wie BDS aufgerufen hatten, diente als Anlaufpunkt. Die Aufrufer mutmaßten, dass Kriegsverbrecher unter den angereisten Fans sein könnten – Geraune, das auch Lucas D. aufgriff und in Chats verbreitete. Der 19jährige aus Monnickendam wurde nach Jugendstrafrecht zu 100 Sozialstunden verurteilt. Er hatte in der Nähe des Stadions bei Durchbruchversuchen zu israelischen Fans Polizisten angegriffen und eine sogenannte Cobra mitgeführt, ein aufgrund seiner großen Explosivkraft in den Niederlanden verbotenes Feuerwerk.
Die angeklagten Angreifer erhielten während der Prozesse Unterstützung von antizionistischen Gruppierungen, darunter die Palästinensische Gemeinschaft der Niederlande. Unter dem Motto »Verteidigt die Verteidiger von Amsterdam« riefen sie zu Solidarität mit den Tätern auf. »Fünf unserer Genossen werden im Zusammenhang mit der Gewalt des zionistischen Mobs im letzten Monat angeklagt«, heißt es im Aufruf. »Wir werden nicht zusehen, wie der Staat unsere Gemeinschaft und Selbstverteidigung kriminalisiert.«
Dass die Strafen für die Gewalttaten vergleichsweise gering ausfallen, hat mit Richtlinien zur Strafzumessung zu tun, die sich die Gerichte in den Niederlanden noch im Juli selbst auferlegt hatten. Dabei sind bei derartigen öffentlichen Gewaltdelikten insbesondere Sozialstunden vorgesehen. Indem das Gericht mit Blick auf die erwachsenen Täter Haftstrafen ohne Bewährung verhängte, wich es nach eigenen Angaben aufgrund des besonders ernstzunehmenden Charakters der Gewalttaten ab. Dennoch blieben die Richter deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwei Jahren.
Jüdische Gemeinschaft von milden Strafen enttäuscht
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die ergangenen Urteile zu prüfen, um gegebenenfalls in Berufung zu gehen. Zuvor hatte die Behörde ausgeschlossen, die Verdächtigen wegen Terrorismus anzuklagen. Dass Jüdinnen und Juden aufgrund der Gewalttaten Angst hätten, sei eine Folge, aber nicht belegbare Absicht der Täter gewesen, sagte Oberstaatsanwalt René de Beukelaer zur Begründung.
Die jüdische Organisation Centraal Joods Overleg, vergleichbar mit dem deutschen Zentralrat der Juden, teilte in einer Stellungnahme mit, von den milden Strafen enttäuscht zu sein. »Die Angriffe zeigen, wie gefährlich Intoleranz und Hass sind. Die Taten trafen nicht nur die jüdische Gemeinschaft, sondern untergraben die Grundlagen unserer Gesellschaft.«
Weitere Ermittlungen gegen Tatverdächtige dauern an, unter anderem wegen versuchten Totschlags. Auch Teile der Maccabi-Anhängerschaft trat aggressiv auf und sang rassistische Parolen. Ob dabei auch der viel zitierte Spruch »Es gibt keine Schulen in Gaza, weil es keine Kinder mehr gibt« gerufen wurde, ist indes nicht belegt, wie aus Recherchen der Zeitung NRC hervorgeht. Die Polizei hat bislang nicht ermitteln können, ob entsprechende Aufnahmen tatsächlich aus Amsterdam stammen. Gegen einzelne israelische Fans wird wegen Sachbeschädigung und teils schwerer Körperverletzung ermittelt, unter anderem für einen Angriff auf einen Mann und ein Taxi am Vortag des Spiels.