Jungle+ Artikel 03.04.2025
Die Union will Regelungen für den Artenschutz bei Bauvorhaben lockern

Die Refugien der Feldhamster

Die Union will es erschweren, für die Einhaltung von Umwelt­schutzregeln bei Infrastrukturvorhaben zu klagen. Das würde die Regeln der EU aushebeln, die dem Artensterben entgegenwirken sollen.

Wenn in den vergangenen Wochen über die Ursachen der deutschen Wirtschaftskrise diskutiert wurde, dann wurde oft auf bürokratische Hürden verwiesen, die angeblich dem wirtschaftlichen Wachstum entgegenstünden. Insbesondere strenge Umweltschutzregeln, auf die klagefreudige Verbänden bei Investitionsprojekten pochten, seien ein großes Problem. Im Wahlprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl im vergangenen Herbst hieß es dementsprechend: »Damit wichtige Zukunftsprojekte nicht sinnlos boykottiert werden, schaffen wir das Verbandsklagerecht für Infrastrukturvorhaben ab.«

Bekräftigt werden solche Forderungen häufig mit Anekdoten über Hamster, seltene Käfer oder Fledermäuse, die irgendein Bauprojekt zu Fall gebracht oder verzögert hätten. Die derart kritisierten Vorschriften sind jedoch keine kleinlichen Schikanen regelungswütiger Bürokraten, sondern reagieren juristisch auf das neben dem menschengemachten Klimawandel zentrale ökologische Problem, vor dem die Menschheit steht: das vor allem durch monokulturelle Großlandwirtschaft mit ihrem enormen Flächenverbrauch verursachte Massenaussterben von Tier- und Pflanzenarten.

Das derzeit besonders umstrittene naturschutzrechtliche Verbands­klagerecht, das Umweltverbänden zusteht, sorgt überhaupt erst dafür, dass geltende Regelungen eingehalten werden.

Noch kein Abonnement?

Um diesen Inhalt zu lesen, wird ein Online-Abo benötigt::