03.04.2025
Eine Klage gegen die BDS-Resolution des Bundestags scheiterte

BDS scheitert vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die »BDS-Resolution« des Bundestags abgewiesen – jedoch nur aus formalen Gründen.

Wenn jemand als antisemitisch gelte, sei er »im deutschen Diskurs verbrannt«. Mit dieser merkwürdigen Bildsprache wies der Anwalt Ahmed Abed am Mittwoch vergangener Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Vorwurf zurück, die »Argumentationsmuster und Methoden« der BDS-Bewegung (Boycott, Divestment und Sanctions) seien »antisemitisch«. So hatte es eine Resolution des Bundestages aus dem Jahr 2019 festgestellt.

Abed, seines Zeichens auch Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Berliner Bezirk Neukölln, vertrat drei BDS-Unterstützer:innen, die gegen den Bundestagsbeschluss geklagt hatten. Von diesen waren am Mittwoch Amir Ali von der Gruppe »Palästina spricht« und der Oldenburger Christoph Glanz im Gerichtssaal. Die dritte Klägerin, die in Jerusalem geborene Sprecherin der Münchner Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe, Judith Bernstein, fehlte.

Die »BDS-Resolution« von 2019 war vergangenen November vom Bundestag noch einmal ausdrücklich »bekräftigt« worden, nämlich in der vieldiskutierten Resolution zur Bekämpfung des Antisemitismus. In der Resolution von 2019 hatte der Bundestag die Länder und Kommunen dazu aufgerufen, BDS keine Gelder und Räume zur Verfügung zu stellen, und versichert, dies selbst nicht zu tun. Kritiker:innen der beiden Re­solutionen argumentieren, sie schränkten die Meinungsfreiheit ein.

»Es ist aus rechtlicher Perspektive relativ eindeutig, dass man BDS-­Veranstaltungen nicht per se aus öffentlichen Räumen aus­schließen kann.« Nina Keller-Kemmerer von der Universität Gießen

Darauf stützte sich auch die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht – die aber scheiterte. Nicht etwa, weil das höchste Verwaltungsgericht feststellte, dass die BDS-Kampagne tatsächlich antisemitisch sei: Dazu äußerte sich das Gericht nicht. Vielmehr erklärte es sich für nicht zuständig. Bloße Parlamentsbeschlüsse wie die BDS-Resolution hätten keine Rechtsfolgen und seien in erster Linie als politische Äußerungen zu verstehen, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Dagegen könne man nur beim Bundesverfassungsgericht klagen. Eine entsprechende Klage haben die drei Kläger:innen bereits angekündigt.

»Ich habe mir eine inhaltliche Entscheidung erhofft«, sagt dazu die Juristin Nina Keller-Kemmerer im Gespräch mit der Jungle World. Sie forscht an der Universität Gießen zum juristischen Umgang mit Judenhass. Das Urteil sei für sie absehbar gewesen und »rechtlich nachvollziehbar«.

Gewalt gegen »Zionisten« propagiert

BDS ist nach eigenen Angaben eine gewaltlose internationale Bewegung, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will, um dessen Besatzungs- und Siedlungspolitik in den palästinensischen Gebieten zu beenden. Offiziell fordert BDS weder eine »Einstaatenlösung« noch eine »Zweistaatenlösung«, sehr wohl aber das Recht »der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren« – gemeint sind damit die mehreren Millionen Nachkommen aller seit 1948 aus dem heutigen Israel geflohenen Palästinenser.

Weil dies das Ende von Israel als mehrheitlich jüdischem Staat bedeuten würde, kann die Forderung als Zeichen dafür gewertet werden, dass nicht Koexistenz und Frieden das Ziel ist, sondern die Beseitigung Israels. Ein weiteres Indiz dafür ist zum Beispiel, dass BDS ausdrücklich zum Boykott der Gruppe Standing Together aufrief. In dieser Organisation wollen sich jüdische und palästinensische Bürger Israels für Koexistenz einsetzen. Das hält BDS für »Normalisierung«.

Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) hält Pro­ta­gonist:innen, Forderungen und Aktionen der BDS-Bewegung für antisemitisch, wie sie auf Anfrage der Jungle World mitteilte. Zudem suche die BDS-Kampagne regelmäßig die Nähe zu Gruppen, die Gewalt gegen »Zionisten« propagieren oder legitimieren. »Von einer gewaltlosen Kampagne kann in Deutschland keine Rede sein«, meinte ein Sprecher der Meldestelle.

Aus juristischer Perspektive umstrittener Parlamentsbeschluss

Als Beispiel kann die Gruppe »Palästina spricht« dienen, der auch Amir Ali angehört, einer der drei Kläger:in­nen. »Palästina spricht« feierte die Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 als »revolutionären Tag«, auf den man stolz sein könne.

Auf einer Demonstration vor der Leipziger Verhandlung am Mittwoch sagte Ali: »Der Zionismus wird fallen, wenn wir den Druck jetzt erhöhen und nicht nachlassen. Wir müssen eskalieren und den Kipppunkt erreichen.« Vor dem Hintergrund solcher Äußerungen sei die Resolution des Bundestags inhaltlich zutreffend, sagt der Rias-Sprecher.

Doch aus juristischer Perspektive ist der Parlamentsbeschluss umstritten. Es gebe viele Rechtswissenschaft­ler:in­nen, die ihn für bedenklich halten, »weil er sehr weitreichend ist«, sagt Keller-Kemmerer. Auch wenn die Resolution »inhaltlich und moralisch richtig ist, ist es aus rechtlicher Perspektive ­relativ eindeutig, dass man BDS-Veranstaltungen nicht per se aus öffentlichen Räumen ausschließen kann«, erklärt die Juristin.

Gericht: Pauschale Verbote verstoßen gegen Meinungsfreiheit

Als sich zum Beispiel die Stadt München auf die Resolution berief, um mit dieser Begründung Veranstaltungen mit BDS-Bezug die Nutzung kommunaler Räume zu verweigern, erklärte das Bundesverwaltungsgericht dies für nichtig. Solche pauschalen Verbote verstießen gegen die Meinungsfreiheit, hieß es 2022 in der Urteilsbegründung.

Dass pauschale Verbote rechtswidrig sind, hätte dem Bundestag bewusst gewesen sein müssen, ist Keller-Kemmerer überzeugt. »Es wäre aus juristischer Sicht besser gewesen, es bei der Kritik an BDS als antisemitisch zu belassen«, sagt sie. »Dagegen hätten sich die Gegner auch gewehrt. Aber es hätte die juristische ­Brisanz und Problematik rausgenommen.« So aber werde von den Inhalten abgelenkt, »weil es in der ­öffentlichen Debatte nur noch um Eingriffe in die Meinungsäußerungsfreiheit und Ähnliches geht, nicht aber um das Problem Antisemitismus«.

Dem mit juristischen Mitteln beizukommen, sei ohnehin schwierig. »Es kommt im Recht nicht – oder selten – darauf an, ob etwas antisemitisch ist, sondern darauf, ob etwa bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen die dringende Gefahr besteht, dass es zu Rechtsverstößen wie etwa der Volksverhetzung kommt«, erklärt die Juristin. »Um das einschätzen zu können, braucht es Wissen über die jeweilige Veranstaltung, aber auch über Antisemitismus«, meint sie.