Stigmatisierende Liste
Schlimme Erinnerungen werden wach. CSU-Politiker wie Peter Gauweiler wollten in den achtziger Jahren Zwangstests und »Absonderungen« von HIV-Infizierten
Es sind schwere Vorwürfe, die die Deutsche Aidshilfe kürzlich erhoben hat: Die Polizei vermerke in ihren Datenbanken sensible Gesundheitsinformationen über zahlreiche Menschen mit HIV- oder Hepatitis-Infektionen. Die Praxis sei stigmatisierend und verletzte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der Vorwurf erschien in einem Artikel, der im Februar dieses Jahres im Rahmen einer Serie entstanden ist, die sich kritisch mit der Polizei auseinandersetzt. »Es ist ein unscheinbares Kürzel, unter dem im zentralen Informationssystem der Polizeibehörden höchst sensible Informationen zu Bürger:innen abgespeichert werden«, heißt es dort. Das Kürzel »ANST« stehe für »Ansteckungsgefahr«. Es werde nur bei Hepatitis-B-, Hepatitis-C- oder HIV-Infektionen verwendet. »Die betroffenen Personen wissen oft nicht, dass ein solcher Eintrag besteht«, heißt es im Beitrag.
»Der Anteil der Menschen in Haft mit einer Hepatitis-C-Infektion liegt bei etwa 15 Prozent und ist somit um das 26- bis 32fache höher als in der Allgemeinbevölkerung.« Safer Use NRW
Das Fahndungssystem Inpol (kurz für »Informationssystem der Polizei«) wird vom Bundeskriminalamt betrieben, es vereint auf Länder- und Bundesebene alle Daten, die im Rahmen von polizeilichen Verfahren gespeichert werden. Dazu gehören Angaben über Straftäter, Beschuldigte, Verdächtige, potentielle Straftäter, aber auch von Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen, Hinweisgebern, Opfern und vermissten Personen.
Mit Hilfe von Inpol können Polizeistreifen oder auch Beamte bei einer Grenzkontrolle an einem deutschen Flughafen Informationen über eine Person einholen, zum Beispiel ob nach ihr gefahndet wird. Dem BKA zufolge ist bundesweit bei mehr als 22.000 Person ein Hinweis mit dem Kürzel »ANST« vermerkt.
Noch kein Abonnement?
Um diesen Inhalt zu lesen, wird ein Online-Abo benötigt::