Jungle+ Artikel 12.06.2025
Prozess wegen eines homosexuellenfeindlichen Angriffs in Berlin

Küssen verboten

Weil sie sich in einem Berliner Park küssten, wurden zwei Männer zusammengeschlagen. Nun erging das Gerichts­urteil gegen die Täter.

Am Donnerstag vergangener Woche hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten zwei Männer zu elf Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung eines Schmerzensgelds von jeweils 5.400 Euro verurteilt. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass sie vor fast genau einem Jahr im Volkspark Friedrichshain zwei Männer angegriffen hatten, die sich geküsst hatten.

Die beiden Verurteilten sind Brüder und waren mit ihren Familien im Park. Zeugenaussagen zufolge forderten sie ihre Opfer auf, sich nicht vor den Augen ihrer Frauen und Kinder zu küssen, traten und schlugen dann auf die beiden ein, zogen sie an ihrer Kleidung, zerrissen diese dabei und versuchten, sie aus dem Park zu schubsen. Die Opfer konnten sich zu anderen Parkbesuchern flüchten und trugen Hämatome und Hautabschürfungen davon.

Ein homophobes Motiv bestritt der ältere Beschuldigte. Auf die Frage, ob er sich an zwei küssenden Männern störe, antwortete er: »Wir sind in Deutschland, ich sehe hier so etwas jeden Tag, das ist normal.« Die Frage allerdings: »Würde es sie denn stören, wenn ihr Sohn irgendwann mal einen Mann küsst?« bejahte er.

Zeugenaussagen zufolge forderten die beiden Angreifer ihre Opfer auf, sich nicht vor den Augen ihrer Frauen und Kinder zu küssen, traten und schlugen dann auf die beiden ein, zogen sie an ihrer Kleidung, zerrissen diese dabei und versuchten, sie aus dem Park zu schubsen. 

Außerdem leugnete er, gewalttätig gewesen zu sein, er habe die Männer »respektvoll gebeten« zu gehen. Die beiden hätten seinen Kindern Raum zum Federballspielen genommen; angesichts der Örtlichkeit, die ausreichend Raum bietet, keine allzu plausible Behauptung. Zudem widerlegten Zeuginnen und Zeugen dies. Sein Bruder hingegen entschuldigte sich wiederholt, er habe einen Fehler gemacht. Welchen Fehler er damit meinte, führte er allerdings bis Prozessende nicht aus.

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