26.06.2025
In jüngsten Tarifabschlüssen werden Arbeitszeitregeln aufgeweicht

Die Gewerkschaften geben nach

Die Bundesregierung plant, den Achtstundentag abzuschaffen: Es soll mehr gearbeitet werden, sagen Unionspolitiker. Auch in den jüngsten Tarifabschlüssen wurden Arbeitszeitbegrenzungen aufgeweicht, zum Beispiel im KFZ-Handwerk.

Seit Monaten wird in den Medien debattiert, ob die Deutschen zu wenig arbeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das bereits im Wahlkampf zum Thema gemacht. Auch kurz nach seinem Amtsantritt Anfang Mai forderte er auf dem CDU-Wirtschaftstag: »Wir müssen in diesem Land wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten.« CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, Merz’ Mann fürs Grobe, sprang ihm bei. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er wenig später, er habe »manchmal den Eindruck, dass es nicht mehr um Work-Life-Balance geht, sondern um Life-Life-Balance«.

Die forcierte Debatte dient augenscheinlich dem Zweck, die Abschaffung des Achtstundentags vorzubereiten. Die gesetzlich festgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden kennt schon jetzt allerlei Einschränkungen: Sie darf kurzfristig überschritten werden, solange dies an anderen Tagen durch kürzere Arbeitstage ausgeglichen wird, und es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Pflegekräfte. Doch im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die tägliche Höchstarbeitszeit komplett abzuschaffen und durch eine wöchentliche zu ersetzen. Voraussichtlich soll diese 48 Stunden betragen; mehr lässt die Arbeitszeitrichtlinie der EU nicht zu.

Eine Befragung der Hans-Böckler-Stiftung ergab 2022, dass sich vier von fünf Vollzeitbeschäftigten eine Viertagewoche wünschen.

Die Einführung des Achtstundentags vor über 100 Jahren war eine der größten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung. Die Gewerkschaften kritisieren die Pläne der Bundesregierung dementsprechend scharf. »Hände weg vom Arbeitszeitgesetz!« forderte Yasmin Fahimi, die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, in ihrer Rede am 1. Mai. Doch bei genauerem Hinsehen bröckelt in der gewerkschaftlichen Tarifpraxis bereits der Widerstand gegen die Arbeitszeitverlängerung.

Ende März ging die Auseinandersetzung um den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und der Kommunen zu Ende. Nach drei erfolglosen Verhandlungsrunden legte die Schlichtungskommission einen Kompromiss vor. Er sah unter anderem vor, dass die Beschäftigten ab 2026 ihre individuelle Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöhen können. Die Verlängerung ist zwar freiwillig, viel Phantasie braucht man aber nicht, um sich vorzustellen, was Freiwilligkeit im Arbeitsalltag heißt: Auf die Leute wird Druck ausgeübt, bis sie einverstanden sind. Trotzdem stimmten die Gewerkschaften dem Schlichtungsvorschlag zu. Der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke, der für seine Gewerkschaft die Verhandlungen über den TVöD führte, nannte den Abschluss »ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten«.

IG Metall macht Zugeständnisse bei der Arbeitszeit

Kürzlich folgte der nächste Tarifabschluss, der es möglich macht, länger zu arbeiten. Die IG Metall verhandelte für die Beschäftigten im KFZ-Handwerk eine Lohnerhöhung von 2,3 Prozent ab Juli 2025 und noch mal 3,3 Prozent ab August 2026. Der Tarifvertrag gilt bis Ende Mai 2027, also rund zwei Jahre lang. Stolz ist die IG Metall auf den Tarifbaustein »Workflex+«. Ab 2026 können sich die Beschäftigten bis zu fünf zusätzliche freie Tage pro Jahr nehmen, wenn sie dafür auf Geld verzichten.

Im Gegenzug machte die IG Metall Zugeständnisse bei der Arbeitszeit, die in der Branche regulär höchstens 36,5 Stunden pro Woche beträgt, bei älteren Arbeitnehmern sinkt die Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden; die Regelungen sind je nach Tarifgebiet leicht unterschiedlich. Wie in vielen Tarifverträgen üblich, darf ein festgelegter Anteil der Beschäftigten bis zu 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Dieser Anteil wurde nun erhöht, auf bis zu 30 Prozent in einem Betrieb. Die Details der Regelung unterscheiden sich zwischen den regionalen Tarifgebieten, manchmal braucht es zum Beispiel die Zustimmung des Betriebsrats. Auch in diesem Fall ist die Arbeitszeitverlängerung stets freiwillig, doch stellt sich wiederum die Frage, wie weit die Freiwilligkeit im Arbeits­alltag reicht.

Nachdem im Tarifgebiet Niedersachsen schon Anfang Mai der sogenannte Pilotabschluss für das KFZ-Handwerk erreicht worden war, dauerte es ungewöhnlich lange, bis in allen weiteren Tarifgebieten ein Ergebnis erzielt wurde; in Bayern wurde Anfang der Woche immer noch verhandelt. Das zeigt: In der IG Metall gab es offenbar viel Unzufriedenheit mit dem Ergebnis.

Eher individuelle als kollektive Lösungen

Die Arbeitgeber haben mit den Tarifabschlüssen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit gewonnen. Sie argumentieren, dass der Mangel an Arbeitskräften anders nicht zu bewältigen sei.

Den Gewerkschaften hingegen ist es nicht gelungen, die Angriffe auf die Wochenarbeitszeit abzuwehren. Womöglich war das auch nicht ihr oberstes Ziel. Dass die individuellen Wahlmöglichkeiten erweitert wurden – zwischen mehr Geld und mehr Arbeit auf der einen, weniger Geld und weniger Arbeit auf der anderen Seite –, ist eine politische Entscheidung. Beim Thema Arbeitszeit werden derzeit eher individuelle als kollektive Lösungen gesucht.

Das liegt womöglich an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Beschäftigten. Viele sehnen sich nach mehr Freizeit. Eine Befragung der Hans-Böckler-Stiftung ergab 2022, dass sich vier von fünf Vollzeitbeschäftigten eine Viertagewoche wünschen – die meisten jedoch nur bei gleichem Lohn.

Wenn die Miete oder der Kredit fürs Haus gestemmt werden müssen und Lebensmittel teurer werden, ist das Einkommen oft wichtiger als die Zeit für Familie und Freizeit.

Kein Wunder: Vielen reicht das Geld nicht zum Leben. Wenn die Miete oder der Kredit fürs Haus gestemmt werden müssen und Lebensmittel teurer werden, ist das Einkommen oft wichtiger als die Zeit für Familie und Freizeit. Gar nicht so wenige sind deshalb bereit, mehr zu arbeiten, um ihren Lebensstandard zu halten.

So schwierig die verschiedenen Wünsche für die Gewerkschaften zu vereinen sind – die Aufweichung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit in den Tarifverträgen ist ein Rückschlag im Kampf um den Achtstundentag. Denn die Gewerkschaften haben dadurch ­signalisiert, dass man mit ihnen über eine Verlängerung der Arbeitszeit ­verhandeln kann. Dabei wäre in diesem Punkt ein unmissverständliches Nein bitter nötig. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Arbeitszeit im »Dialog mit den Sozialpartnern« neu zu regeln. Noch haben die Gewerkschaften es in der Hand, die Abschaffung des Achtstundentags zu verhindern.