Im Stich gelassen
»Ich habe meinen Nachbarn ein Vorhängeschloss gegeben, damit sie mich einschließen können und die Polizisten denken, ich sei nicht zu Hause«, berichtete Hashema M. der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im März. Die frühere afghanische Staatsanwältin floh nach der Machtübernahme der Taliban nach Pakistan.
Über ein Aufnahmeprogramm der Bundesregierung erhielt sie die Zusage, nach Deutschland kommen zu dürfen. »Meine vierjährige Tochter hat Fieber, aber ich traue mich nicht, sie zum Arzt zu bringen«, erzählte sie der NGO. Zu groß sei die Angst, von den pakistanischen Behörden aufgegriffen und an die Taliban ausgeliefert zu werden.
Allein im April sind fast 20.000 Afghan:innen aus Pakistan abgeschoben worden.
Deutschland hat über verschiedene Aufnahmeprogramme rund 2.300 afghanischen Geflüchteten Schutz zugesichert, denen es nun ähnlich geht wie Hashema M., sagt Elaha Hakim von der Initiative Kabul-Luftbrücke auf einer Pressekonferenz der Organisationen Pro Asyl und Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte am Dienstag. »Wir verlieren Menschen, denen Deutschland Schutz versprochen hat«, unterstreicht Hakim, die aus Islamabad zugeschaltet war. Wenn die Bundesregierung dieses Versprechen nicht einhält, könnten sich verantwortliche Entscheidungsträger:innen strafbar machen, argumentiert der Rechtsanwalt Robert Brockhaus in einem Gutachten, das Pro Asyl und das Patenschaftswerk Ortskräfte in Auftrag gegeben haben und auf der Pressekonferenz vorstellten.
Mehr als die Hälfte der Betroffenen, die noch in Islamabad ausharren, insgesamt 1.244 Menschen, erhielten ihre Zusage über das Bundesaufnahmeprogramm, das nach der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 ins Leben gerufen wurde. Vielen droht in Afghanistan Verfolgung, weil sie als Ortskräfte für die Bundeswehr gearbeitet haben. Andere kämpften gegen die Taliban oder ermittelten wie Hashema M. als Staatsanwält:innen.
Homosexuelle und Frauenrechtler:innen besonders gefährdet
Als besonders gefährdet gelten auch Homosexuelle und jene, die sich für Frauenrechte einsetzen. Insgesamt hat Deutschland in den letzten vier Jahren 48.000 Afghanen über verschiedene solcher Programme eine Aufnahmezusage gegeben, einigen noch im Juli 2024, wie das Gutachten zeigt. Die neue Bundesregierung will die Aufnahmeprogramme endgültig beenden, das haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) beteuerte Anfang Juni, dass »Aufnahmezusagen in rechtlich verbindlicher Form« eingehalten würden. Doch Pro Asyl zufolge wird dafür nichts mehr unternommen: Die Aufnahmeprogramme und Sicherheitsüberprüfungen seien ausgesetzt, seit Monaten hätten keine Abholflüge mehr stattgefunden.
Das bringt die Schutzsuchenden in akute Lebensgefahr, sagt Anwalt Brockhaus. Die pakistanische Regierung hat im vergangenen Herbst ein Programm begonnen, um die meisten der über drei Millionen afghanischen Flüchtlinge im Land zur Ausreise zu zwingen. Hintergrund sind Spannungen zwischen den beiden Ländern. Pakistan wirft den Taliban vor, jihadistischen Gruppen Rückzugsräume zu bieten, aus denen sie Angriffe vorbereiteten.
Polizeigewalt gegen Afghan:innen in Pakistan
Seit einigen Monaten vermehrt sich dem Rechtsgutachten von Pro Asyl zufolge die Polizeigewalt gegen Afghan:innen in Pakistan, es kommt regelmäßig zu Übergriffen, willkürlichen Verhaftungen und der Zerstörung von Eigentum. Aufenthaltsdokumente würden »ignoriert, zerrissen und zu Boden geworfen«, ergänzt Hakim von der Kabul-Luftbrücke.
Seit vergangenem Herbst mussten bereits Hunderttausende afghanische Flüchtlinge das Land verlassen. Nach Angaben der Uno sind allein im April fast 20.000 Afghan:innen abgeschoben worden. Die pakistanische Regierung hatte schon zu Beginn des Jahres westliche Staaten wie Deutschland aufgefordert, Menschen mit Aufnahmezusagen bis spätestens März zu evakuieren. Andernfalls drohe auch ihnen die Abschiebung. Pro Asyl warnt vor einer Abschiebewelle ab Ende Juli und fordert die Bundesregierung zu schnellem Handeln auf.
In einem Eilverfahren entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag, dass die Bundesrepublik einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage Visa zur Einreise erteilen muss.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestärkt diese Forderung. In einem Eilverfahren entschied das Gericht am Dienstag, dass die Bundesrepublik einer afghanischen Familie mit Aufnahmezusage Visa zur Einreise erteilen muss. Das stützt die Argumentation des Gutachtens, so Pro Asyl. Die Bundesregierung hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Hält die Bundesregierung ihre Versprechen nicht ein, könnten sich ihre Entscheidungsträger:innen strafbar machen – so argumentiert der Anwalt Brockhaus in seinem Gutachten. Die möglichen Delikte reichen von unterlassener Hilfeleistung bis hin zu Körperverletzung sowie Mord oder Totschlag durch Unterlassen.
Wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist, bleibt allerdings unklar, räumt Brockhaus ein. Die rechtlichen Hürden sind hoch: Es müsste nachgewiesen werden, dass die pakistanische Regierung wegen der veränderten Haltung Deutschlands bestehende Vereinbarungen ignoriert und Menschen mit Aufnahmezusagen abschiebt. Zudem hinge es vom Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft ab – und der sei bei dem brisanten Thema ungewiss, meint der Jurist.