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Es gibt wenig, was auf den ersten Blick langweiliger erscheint als ein Gesetzentwurf zur Finanzierung einer staatlichen Behörde. Der Homeland Security Appropriations Act für 2026 jedoch, auch bekannt als H.R.4213, der am 24. Juni vom Bewilligungsausschuss des US-Repräsentantenhauses verabschiedet und zur Debatte und Abstimmung ans Plenum überwiesen wurde, ist ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnen kann, auch hier etwas genauer hinzusehen.
In Abschnitt 224 findet man dort eine Maßnahme, die über bloße Finanzierung weit hinausgehen würde. Es geht in diesem Abschnitt um die Verwendung der Gelder für die Behörde Immigration and Customs Enforcement (ICE), die dem Department for Homeland Security (DHS) untersteht und gegen deren Vorgehen es kürzlich in Los Angeles und anderswo breiten Protest gab. Laut dem zweiten Absatz soll sie dafür sorgen, dass die Abschiebegefängnisse permanent voll ausgelastet sind.
Ausländer, die von der Behörde ICE registriert wurden, aber nicht in Haft sitzen, sollen in ein zur Inhaftierung alternatives Programm aufgenommen werden, das verpflichtendes GPS-Tracking vorsieht.
Das eigentlich Wichtige jedoch findet sich im dritten Absatz. Dort steht, das ICE solle sicherstellen, dass sämtliche Ausländer, die von der Behörde als Einwanderer registriert wurden, aber nicht in Haft sitzen, »in ein Programm für Alternativen zur Inhaftierung aufgenommen werden, das verpflichtendes GPS-Tracking während des gesamten Immigrationsprozesses« vorsieht, »bis zur Abschiebung, sofern angeordnet«. Verwendet werden sollen hierfür wahrscheinlich Geräte, die am Handgelenk getragen werden. 3.000 dieser sogenannten Veri-Watches, die eine Live-Standortüberwachung, Gesichtserkennung und Nachrichtenübermittlung erlauben, waren dem Politikmagazin The New Republic zufolge vergangenes Jahr bereits im Einsatz.
Es fällt sofort auf, dass hier die Deportation zum Normalfall, die erfolgreiche Einwanderung zur Ausnahme erklärt wird. Das ICE führt zwei Listen von Personen, die sich mit dem Ziel der Einwanderungen in den USA aufhalten, und unterscheidet dabei zwischen »inhaftiert« und »nicht inhaftiert«. Auf Letztere bezieht sich der Gesetzestext.
Das ist schon jetzt eine sehr große Zahl von Menschen. Und wer will ausschließen, dass dieser Personenkreis nicht bald auch auf Menschen mit bestimmten Visa, etwa Ehepartner:innen oder Kinder von US-Bürger:innen, erweitert wird? Bestimmt ließe sich auch dafür irgendein uraltes Gesetz finden, das es Donald Trump ermöglicht, eine entsprechende executive order zu erlassen.
Neuseeland, Großbritannien, Kanada und Australien
In anderen Ländern werden ähnliche Maßnahmen diskutiert, häufig als »Alternativen zur Haft« von Asylsuchenden und Migranten. In Neuseeland zum Beispiel plant die Regierung, bestehend aus der konservativen National Party, der rechtsliberalen Partei Act New Zealand und der extrem rechten Partei New Zealand First nach Angaben von Radio New Zealand ebenfalls ein Gesetz, das die elektronische Überwachung von Asylsuchenden und Migrant:innen ermöglichen soll, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder bei denen aufgrund der drohenden Abschiebung Fluchtgefahr besteht. Immigrationsministerin Erica Stanford verkauft den von ihr eingebrachten Gesetzentwurf als humanere Alternative zur Haft, die sie als »falsch auf allen Ebenen« bezeichnet, und argumentiert, auf diese Weise könnten weniger Menschen inhaftiert werden.
Als mindestens genauso wahrscheinlich erscheint jedoch, dass – wie in den USA vorgesehen – die Abschiebegefängnisse weiter genutzt werden wie bisher, während für die ohnehin nicht inhaftierten Asylsuchenden und Migranten Meldeauflagen schrittweise durch die elektronische Überwachung ersetzt werden.
Pilotprojekte und Feldversuche zur elektronischen Überwachung, unter anderem mit Fußfesseln, laufen derzeit in Großbritannien und Kanada. In Australien war man schon zwei Schritte weiter: Dort hatte im November 2023 der High Court, das höchste Gericht des Landes, in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass eine zeitlich unbegrenzte Einwanderungshaft gegen die Verfassung verstößt
Fußfesseln stellen eine Bestrafung dar
Als direkte Folge des Urteils mussten 215 Menschen aus der Haft entlassen werden. 143 von ihnen wurden zur weiteren Überwachung Fußfesseln angelegt. Knapp ein Jahr später erklärte der High Court jedoch auch diese Praxis für verfassungswidrig. Fußfesseln stellen eine Bestrafung dar, so das Gericht. Eine solche darf aber nur von der Judikative verhängt werden und nicht wie im vorliegenden Fall von der Exekutive. Es handele sich daher um einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung. Wie die sozialdemokratische Regierung von Premierminister Anthony Albanese mit dieser juristischen Niederlage umgehen wird, ist auch ein halbes Jahr nach dem Urteil noch unklar.
Theoretisch lassen sich die Einwände des australischen High Court auch auf die USA und die anderen genannten Staaten übertragen, denn immerhin basiert das Rechtssystem all dieser Länder auf dem englischen common law, und auch die Gewaltenteilung als fundamentales Prinzip ist ihnen gemeinsam. In Australien, Kanada und den USA hat sie Verfassungsrang.
Trump tut seit seinem neuerlichen Amtsantritt alles, um die Gewaltenteilung in den USA zu untergraben.
In der Praxis jedoch tut Trump seit seinem neuerlichen Amtsantritt alles, um die Gewaltenteilung in den USA zu untergraben. Er hat seitdem bereits jetzt mehr executive orders erlassen als Joe Biden während seiner gesamten Amtszeit, und entzieht somit der Legislative so weit wie möglich die Gesetzgebung. Gleichzeitig setzt sich seine Regierung über Gerichtsurteile hinweg und denunziert jegliche juristische Kontrolle als Übergriffe angeblich linksextremer »aktivistischer Richter«.
Auch der zu zwei Dritteln konservativ besetzte Supreme Court hat sich bereitwillig zum Erfüllungsgehilfen Trumps degradiert. Die Auslegung der nicht sehr umfangreichen US-amerikanischen Verfassung, die nur etwa ein Drittel der Länge des deutschen Grundgesetzes hat, war schon immer sehr subjektiv und stark vom Zeitgeist geprägt. Und der Zeitgeist – das muss man leider so sagen – ist stramm rechts.