24.07.2025
Die französische Regierung plant Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte

Arbeiten am 8. Mai

Eine Pressekonferenz der französischen Regierung über den geplanten Sparhaushalt für 2026 geriet zum Rundumschlag gegen Arbeitnehmerrechte.

Paris. Wer braucht schon Urlaub? Und wenn die Löhne stagnieren oder notorisch zu niedrig sind, kann man dann den abhängig Beschäftigten nicht einfach eine Woche von ihrem Jahresurlaubsanspruch abkaufen?

Diese neue Idee trug jüngst die französische Arbeitsministerin Astrid Panosyan-Bouvet vor. Sie sprach nach Premierminister François Bayrou auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Regierung am Dienstag voriger Woche, bei der die Pläne für Einsparungen im Umfang von knapp 44 Milliarden Euro im Staatshaushalt für das kommende Jahr verkündet wurden. Sie sind ein Rundumschlag gegen Arbeitnehmerrechte.

Derzeit beträgt der gesetzlich verbürgte Urlaubsanspruch in Frankreich insgesamt fünf Wochen; manche Branchen oder Unternehmen gewähren zusätzliche Urlaubstage. Panosyan-Bouvet schlug vor, die fünfte Woche Urlaub, die 1982 unter der damaligen von der Sozialistischen und der Kommunistischen Partei getragenen Regierung von Staatspräsident François Mitterrand als Zeichen sozialen Fortschritts eingeführt worden war, zur Disposition zu stellen: Die abhängig Beschäftigten sollten wählen können, sie zu nehmen oder aber stattdessen auszahlen zu lassen.

Zu einem Zeitpunkt, da die extreme Rechte an der Schwelle zur Machtübernahme stehe, den 8. Mai als Feiertag abschaffen zu wollen, sei besonders gravierend, kommentierte die CGT-Generalsekretärin Sophie Binet.

Bislang ist es mit EU-Recht – das Vorrang vor nationalem Recht hat – grundsätzlich nicht vereinbar, den gesetzlich zustehenden Urlaub in Geldzahlungen umzuwandeln. Das EU-Recht interpretiert die jeweiligen nationalen Urlaubsnormen im Lichte des Gesundheitsschutzes und leitet daraus ab, dass die zur Erholung dienende Ruhezeit nicht finanziell abgegolten werden dürfe.

Seit zwei Grundsatzurteilen vom November 2018 erlaubt der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings die finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen in bestimmten Fällen, in denen der Urlaub de facto nicht mehr vom Arbeitnehmer genommen werden kann – in den damaligen Fällen Bauer und Broßonn ging es um Ehefrauen als Erbinnen. Dazu schrieb der EuGH vor, dass die jeweiligen Arbeitgeber, einer davon die Stadt Wuppertal, den Witwen den Urlaub auszahlen müssten, den die toten Gatten nicht mehr nehmen konnten, statt dass das Geld beim Arbeitgeber bleibt. Anfang 2024 übertrug der EuGH diese Lösung generell auf die nicht genommenen Urlaubstage von ausgeschiedenen, etwa gekündigten Arbeitnehmern.

Den Vorschlag der Ministerin zu verwirklichen, würde also eine Gesetzesänderung erfordern, die den im nationalen Rahmen vorgesehenen Jahresurlaub auf vier Wochen verringert und die fünfte Woche zur Abgeltung freigibt. Alle relevanten Gewerkschaften im Land protestieren dagegen – vorerst nur verbal. Bislang kann der Arbeitgeber in Frankreich seinen Beschäftigten einzelne freie Tage abkaufen, wenn diese nicht zum gesetzlichen Jahresurlaub zählen, sondern als zusätzliche Urlaubszeit im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung von 39 auf durchschnittlich 35 Stunden pro Woche zu Anfang der nuller Jahre eingeführt wurden; also beispielsweise in Betrieben, in denen die Arbeitswochen wesentlich länger als 35 Stunden blieben und die Verkürzung der jährlichen Arbeitszeit über zusätzliche freie Tage gelöst wurde, wie es das nach der damaligen sozialdemokratischen Arbeitsministerin Martine Aubry benannte Gesetz zuließ.

Zudem sollen nach dem Willen der Regierung zwei gesetzliche Feiertage ersatzlos gestrichen werden: der Ostermontag und der 8. Mai, der im Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Westeuropa und die Befreiung vom Nationalsozialismus arbeitsfrei ist. Zu einem Zeitpunkt, da die extreme Rechte an der Schwelle zur Machtübernahme stehe, den 8. Mai als Feiertag abschaffen zu wollen, sei besonders gravierend, kommentierte die CGT-Generalsekretärin Sophie Binet.

Keine Reichensteuer

Zwar kündigte Bayrou rhetorisch an, »alle« müssten »an der Anstrengung für die Einsparungen teilnehmen«, und auch Großvermögen sollten ihren Beitrag leisten – nur blieb er diesbezüglich jedwede Präzisierung schuldig. Am 20. Februar hatte die Nationalversammlung gegen den Wunsch der Regierung das von den Grünen eingebrachte Projekt einer Sondersteuer unter dem Titel »Taxe Zucman« angenommen, die zwei Prozent des Vermögens der 1.800 reichsten Privathaushalte abknapsen sollte. Das Vorhaben, das zwischendurch auch im Finanzministerium ernsthaft diskutiert worden war, erwähnte Bayrou jedoch nicht und hat es laut Medienberichten, zum Beispiel des Senders France TV info, auch öffentlich verworfen: Es drohe, so Bayrou, die Reichsten aus Frankreich zu vertreiben, und sei deswegen kontraproduktiv.

Die Rechte der Arbeitslosen, deren Höchstbezugsdauer für Arbeitslosengeld bereits in mehreren Etappen seit 2019 von zuvor 24 auf, je nach Konjunktur, 15 bis 18 Monate beschränkt wurde, sollen in den kommenden sechs Monaten von Regierung und den sogenannten Sozialpartnern in Verhandlungen weiter beschnitten werden. 3.000 Arbeitsstellen im öffentlichen Dienst sollen sofort gestrichen, darüber hinaus soll jede dritte altersbedingt vakant werdende Stelle dort nicht mehr besetzt werden. Aus der Krankenversicherung sollen fünf Milliarden Euro herausgepresst werden, etwa durch die zeitliche Beschränkung der vollen Kostenerstattung von Medikamenten für Langzeit­erkrankte nach einer gewissen Dauer – die Berechtigung der Erkrankten soll periodisch überprüft werden.

Mehrere Gewerkschaftsverbände, darunter die linke CGT, die sozialdemokratische CFDT und die christliche CFTC, waren zu Bayrous Ankündigungskonferenz geladen worden, hatten diese jedoch in Voraussicht des Kommenden boykottiert. Die CGT kündigte Mitte voriger Woche bereits Proteste für die Zeit der rentrée an, die Wochen nach der sommerlichen Urlaubszeit. Die ­CFDT-Vorsitzende Marylise Léon wollte Proteste oder Demonstrationen für September immerhin »nicht ausgeschlossen« wissen.