Erst verleugnet, dann vergessen
Kaum etwas erinnert an die erste reichsweit organisierte Massenverhaftungsaktion der Nationalsozialisten. Nach monatelanger Vorbereitung durchkämmten Polizei und SA vom 18. bis zum 25. September 1933 öffentliche Plätze, Kneipen und Nachtasyle. Sie nahmen Zehntausende Obdachlose, Bettelnde und Prostituierte fest. Allein in Hamburg wurden dem Historiker Wolfgang Ayaß zufolge 1.400 Menschen aufgegriffen. Die meisten Verhafteten wurden nach wenigen Wochen wieder aus den schnell überfüllten Gefängnissen entlassen. Andere wurden in Arbeitshäuser, Fürsorgeanstalten und die ersten provisorischen Konzentrationslager verschleppt.
Begleitet wurde die sogenannte Bettlerrazzia von einer umfassenden Pressekampagne. Die Nationalsozialisten behaupteten, die Einkünfte von Bettlern seien höher als die der Arbeiter, und beschrieben Bettelei als berufsmäßiges und unehrliches Gewerbe, dessen Ausübung es zu unterbinden gelte. In propagandistischen Artikeln rief die nationalsozialistische Presse unter Anleitung des Propagandaministeriums dazu auf, Bettlern keine Almosen zu geben und stattdessen für das »Winterhilfswerk des Deutschen Volkes« zu spenden. Die Elmshorner Nachrichten veröffentlichten schließlich sogar ein Foto von Häftlingen in einem Lager bei Meseritz (heute Międzyrzecz in der polnischen Woiwodschaft Lebus) und beschrieben es als erstes Konzentrationslager für Bettler. Die Razzia verlief unter aller Augen und unter Mithilfe zahlreicher Wohlfahrtsverbände und Bürger:innen.
Den Nationalsozialisten galten Obdachlose als »Gemeinschaftsfremde« und »Schädlinge«, von denen die deutsche »Volksgemeinschaft« befreit werden müsste.
Obdachlosigkeit und Bettelei waren schon seit der Reichsgründung 1871 strafbar und wurden mit Haftstrafen und »korrektioneller Nachhaft« sanktioniert, die es erlaubte, Menschen nach Verbüßung ihrer eigentlichen Haftstrafe zur »moralischen Besserung« in Arbeitshäuser zu schicken. Die Nationalsozialisten konnten also auf ein bereits bestehendes System der Verfolgung und Bestrafung zurückgreifen. Ihnen galten Obdachlose als »Gemeinschaftsfremde« und »Schädlinge«, von denen die deutsche »Volksgemeinschaft« befreit werden müsste. Die vermeintliche Minderwertigkeit obdachloser Menschen hielten die Nationalsozialisten für vererbbar und damit für eine Gefahr für die beschworene »Volksgemeinschaft«.
Mit der zentral organisierten Bettlerrazzia läuteten die Nationalsozialisten die Verfolgung obdachloser Menschen unter der Stigmatisierung als »asozial« und »kriminell« ein. Es folgten weitere Verhaftungswellen wie die Aktion »Arbeitsscheu Reich« im Juni 1938, während der die Kriminalpolizei mehr als zehntausend vermeintlich »Asoziale« festnahm und in die Konzentrationslager Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen deportierte.
1942 besiegelte ein Abkommen zwischen Reichsjustizminister Otto Thierack mit dem Reichsführer SS, Heinrich Himmler, das Vorhaben, diejenigen zu vernichten, die den Nationalsozialisten als »asozial« galten. In mehreren Phasen wurden Obdachlosen jedes Rechts auf Selbstbestimmung beraubt, schikaniert und in Heime, Psychiatrien und Konzentrationslager verschleppt. Tausende wurden zwangssterilisiert, zu körperlicher Schwerstarbeit gezwungen und ermordet.
Stigma, Kriminalisierung und Verleugnung nahmen kein Ende
Erst 2020 erkannte der Deutsche Bundestag sie als Opfer des Nationalsozialismus an. Nur wenige der Verfolgten lebten zu diesem Zeitpunkt noch und konnten in den vergangenen fünf Jahren erstmals Entschädigungszahlungen vom deutschen Staat bekommen. Zuvor galten ihre Verfolgung und die Verschleppung in Konzentrationslager als rechtmäßig – schließlich war Bettelei nicht nur im Nationalsozialismus eine Straftat. Für die meisten nahmen das Stigma, die Kriminalisierung und die Verleugnung zeit Lebens kein Ende.
Seit 2023 organisieren sich Angehörige der Verfolgten im Verband für das Erinnern an die verleugneten Opfer des Nationalsozialismus. In einzelnen KZ-Gedenkstätten erinnern Mahnmale an die Verfolgung der als »asozial« und »kriminell« Stigmatisierten. Eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Verfolgung, der anhaltenden Verleugnung der Opfer und den Kontinuitäten der Verdrängung und Kriminalisierung wohnungsloser Menschen bleibt jedoch weiterhin aus. Die Bettlerrazzia dürfte den meisten wohl kein Begriff sein.