Jungle+ Artikel 16.10.2025
Arbeitslose drangsalieren – die Bundesregierung strebt eine drakonische Reform des Bürgergelds an

Verfassungsbruch mit Ansage

Die Bundesregierung will, dass Arbeitslosen wieder sämtliche Leistungen gestrichen werden können, sogar die Zahlungen für die Miete. Dabei wurden genau solche Sanktionen höchstrichterlich als verfassungswidrig eingestuft.

»Namen sind Schall und Rauch«, heißt es in Goethes »Faust«. Tatsächlich muss man die von der Bundesregierung angekündigte neuerliche Umbenennung des »Bürgergelds« in »Grundsicherung für Arbeitssuchende« als Verschleierungsversuch betrachten.

Allerdings nicht deshalb, weil die Regierung verschweigen würde, welche neuen Zumutungen und Schikanen man den Leistungsberechtigten aufbürden möchte. Das tut sie ganz offen kund und zumindest im Fall des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) sowie des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) zudem mit süffisantem Grinsen – so war es zu beobachten, als sie das Reformvorhaben vergangene Woche in einer Pressekonferenz vorstellten. Verschleiert wird aber, dass Sanktionen, wie sie nun geplant sind, bereits vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind.

Man erinnere sich: Das Bürgergeld hatte selbst erst 2023 das Armutsregime namens Arbeitslosengeld II abgelöst, das umgangssprachlich Hartz IV genannt wurde. Wenn nun Söder frohlockt: »Das ›Bürgergeld‹ ist jetzt Geschichte«, weckt das Erinnerungen an die Sozialdemokrat:innen, die vor gerade mal drei Jahren freudestrahlend verkündet hatten, mit der Einführung des »Bürgergelds« habe man »Hartz IV überwunden«. Damals wurden die Sanktionen allerdings nur ein wenig gelockert, grundsätzlich änderte sich wenig.

Es ist völlig unerheblich, ob die Regierung meint, dass der Sozialstaat nicht mehr finanzierbar sei. Wer ihn abschaffen will, handelt schlicht verfassungsfeindlich.

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