27.11.2025
Die USA setzen antifaschistische Gruppen auf die Terrorliste

Alle auf die Liste

Der Kampf gegen »the Antifa« geht in den USA in die nächste Runde: Die Regierung hat europäische Gruppen auf die Terrorliste gesetzt, auf der auch al-Qaida und die Hamas stehen. Eine juristisch fragwürdige Maßnahme, die sich vor allem gegen linksgerichtete US-Bürger richten dürfte, die man nun der Unterstützung ausländischer Terrororganisationen bezichtigen könnte.

»Willkür ist die Vokabel, die am besten passt.« Rechtsanwalt Sven Richwin wirkt beim Telefonat mit der Jungle World irritiert. »Nicht einmal der Generalbundesanwalt geht so weit, von einer terroristischen Vereinigung zu sprechen.«

Wenige Tage zuvor hatte das US-Außenministerium die »Antifa Ost« auf seine Terrorliste gesetzt. Als Grund nennt es »zahlreiche Angriffe« zwischen 2018 und 2023 gegen Personen, »die sie als ›Faschisten‹ oder Teil der ›rechten Szene‹ in Deutschland ansieht«. Auch eine Reihe von Angriffen in Budapest Mitte Februar 2023 wirft ihnen die US-Behörde vor.

»Die Definition legen die US-Behörden fest, ohne dass es an der Schwere der Straftaten oder dem Organisationsgrad festgemacht wird.« Rechtsanwalt Sven Richwin

Bisher werden noch keine Einzelpersonen auf der Liste geführt. »Das kann sich aber ändern«, so Richwin. Er hat eine Vorstellung, um welche Namen es sich dann handeln könnte: die derjenigen Antifaschist:innen, denen bereits oder in Kürze in Dresden, Düsseldorf und in Budapest der Prozess gemacht wird. Eine von ihnen: sein:e Mandant:in Maja T.

Mit der Einstufung kann Personen, die den fraglichen Gruppen zugeordnet werden, die Einreise in die USA untersagt und dort vorhandenes Vermögen eingefroren werden. Zudem können Geschäftsbeziehungen zu diesen Personen strafbar sein.

Am Oberlandesgericht in Dresden hat am Dienstag das Verfahren gegen sieben Antifaschist:innen begonnen. Den Beschuldigten werden die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und mehrere Angriffe gegen Rechtsextreme – mit wechselnden Tatbeteiligten – vorgeworfen. In Budapest steht deshalb Maja T. vor Gericht. Hanna S. wurde im September in München zu fünf Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sechs weiteren Angeklagten wird ab Januar in Düsseldorf der Prozess gemacht. Einige der Tatvorwürfe waren schon Gegenstand im Prozess gegen Lina E.

Eingriff in die Rechtsprechung und in die Unschuldsvermutung

»Antifa Ost« (reißerisch auch »Hammerbande« genannt) ist der Sammelbegriff, unter dem die Beschuldigten in der Berichterstattung oft firmieren, die in unterschiedlichen Prozessen vor Gericht stehen. »Das ist keine Eigenbezeichnung«, betont Richwin. Es handele sich eben nicht um einen Gruppennamen und ein politisches Programm sei auch nicht ersichtlich.

Im September stufte Ungarn die »Antifa-Bewegung« und die »Antifa Ost/Hammerbande« als terroristische Vereinigung ein. Ministerpräsident Viktor Orbán, ein enger Vertrauter von US-Präsident Donald Trump, ordnete eigens dafür die Erstellung einer »nationalen Liste« von Terrorverdächtigen oder vermeintlich Terrorbereiten an. Auch wenn sie noch keine Verbrechen begangen hätten, verlautbarte Orbán dazu im staatlichen Rundfunk, müssten Maßnahmen gegen sie ergriffen werden, »bevor sie welche begehen«.

»Das ist ein klarer Eingriff in die Rechtsprechung und in die Unschuldsvermutung«, klagt der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch. Im Gespräch mit der Jungle World erinnert er daran, dass es erst eine rechtskräftige Verurteilung gibt: die von Lina E. »Für alle anderen Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.« Zumal es in keinem Verfahren um die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung gehe, »nicht mal in Ungarn«.

»Maja ist zur Zielscheibe geworden«

Jarosch ist vom Zeitpunkt der Präsentation der »nationalen Liste« nicht überrascht: im April wird in Ungarn gewählt. Jüngste Umfragen sehen die Opposition in der Lage, Orbán nach 15 Jahren im Amt abzulösen. Das Urteil über T. soll am 22. Januar fallen.

»Es deutet vieles darauf hin, dass das Urteil dem Wahlkampf der Partei Fidesz unter Orbán nutzen soll«, mutmaßt Jarosch. »Maja als queerer und antifaschistischer Mensch passt genau in ihr Feindbild.« T. ist die einzige Person, die in Budapest vor Gericht steht. »Maja ist dadurch zur Zielscheibe geworden.« Die Vorgänge in den USA haben Jarosch zufolge zwar wenig praktische Relevanz für den laufenden Prozess, verstärken aber das falsche Bild, das von T. verbreitet wird.

In diesem Jahr hat die US-Regierung bislang 23 Organisationen auf die Terrorliste gesetzt. Lediglich 1997, als die Liste eingeführt wurde, hatte die Regierung in einem einzigen Jahr mehr Organisationen hinzugefügt. Damals waren es 28. Um als ausländische Terrororganisation eingestuft zu werden, muss eine Gruppe nicht nur terroristische Handlungen begehen, die nach US-amerikanischem Recht als »vorsätzliche, politisch motivierte Gewalt gegen nicht am Kampf beteiligte Ziele« definiert sind. Sie muss zudem eine Bedrohung für die Sicherheit von US-Bürgern oder die nationale Sicherheit darstellen.

Antifaschistische Strukturen angeblich wie al-Qaida

Seit 2001 machen islamistische Organisationen den Großteil der Gruppen auf der Liste aus. In der Regel unterhalten diese Verbindungen zu internationalen Netzwerken, die die USA bedrohen, etwa zu al-Qaida. Am Wochenende kündigte Trump an, die Muslimbruderschaft auf die Liste zu setzen.

Die beabsichtigte Botschaft ist also: Antifaschistische Strukturen sind ähnlich aufgebaut wie al-Qaida; dementsprechend geht von ihnen eine vergleichbare Gefahr aus. Da scheint es egal, dass Antifaschist:innen aus Deutschland die notwendigen Wesensmerkmale gar nicht erfüllen, die es braucht, um eingestuft zu werden: Sie stellen keine Bedrohung für die USA dar und haben keine Todesfälle im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten verursacht.

Beim Prozess gegen Hanna S. wies das Münchner Gericht den Vorwurf des versuchten Mords sogar explizit zurück. Auch Lina E. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. »Die Definition legen die US-Behörden fest, ohne dass es an der Schwere der Straftaten oder dem Organisationsgrad festgemacht wird«, kritisiert Richwin.

Strafrechtliche Verfolgung von US-Bürger:innen?

US-amerikanische Experten sprechen von einem höchst ungewöhnlichen Schritt. Die gezielte Bekämpfung linker europäischer Gruppen folgte auf Trumps Erklärung der »Antifa« zur inländischen Terrororganisation. Hier fehlt ihm die rechtliche Grundlage, um daraus die Befugnis zur Strafverfolgung abzuleiten; dazu müsste der Kongress überhaupt erst eine gesetzliche Grundlage schaffen.

Anders sieht es für US-Amerikaner aus, denen vorgeworfen wird, mit ausländischen Terrororganisationen zusammenzuarbeiten. Laut dem US-Politologen Daniel Byman ist die Gesetzeslage eindeutig, dass US-Bürger:innen wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation strafrechtlich verfolgt werden könnten. »Das Gesetz ist sehr wirkmächtig, wenn eine Verbindung zu einer bestimmten ausländischen Gruppe besteht, auch wenn die Gruppe selbst keine große Rolle spielt oder die Unterstützung geringfügig erscheint«, so Byman zur Washington Post. Mehrere Experten befürchten, die Listung ausländischer linker Gruppen als Terrororganisationen könnte zur strafrechtlichen Verfolgung von US-Bürger:innen führen, die mit der Antifa in Verbindung gebracht werden.

Kuriose Einschätzung

Die Stimmungsmache verfängt sogar hierzulande bereits. »Trump hat recht – es sind Terroristen«, betitelte die Welt einen Beitrag, in dem die Autorin sich an die RAF erinnert fühlt und das Gerichtsurteil über Maja T. offenbar gar nicht erst abwarten will.

Stattdessen belächelt sie die Kritik an den katastrophalen Haftbedingungen in Budapest, weil T. »kurioserweise aus der Haft zugleich Videos auf Instagram posten kann«. Bei »rechten Netzwerken« agiere der Rechtsstaat »mit maximalem Einsatz«, wogegen »das Vorgehen gegen linksextreme Strukturen zögerlicher« erscheine.

Das ist eine kuriose Einschätzung in einem Land, in dem die Morde des NSU noch immer nicht grundlegend aufgeklärt sind und die Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremer ebenso deutlich gestiegen ist wie die Zahl und Schwere derer Straftaten. Die Polizei fahndet derzeit per Haftbefehl nach 535 Rechtsextremisten, wovon sich 115 nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Ausland befinden.