04.12.2025
Stört die Anwesenheit von Nazis den Betriebs­frieden?

Arschlöcher, Arbeitsrecht und Antifaschismus

Antifa bleibt Eigenbau. Das gilt auch am Arbeitsplatz.

Gegen Arschlöcher ist das Arbeitsrecht leider meistens machtlos. Ein Arschloch muss sich an seinem Arbeitsplatz schon sehr deutlich rassistisch, sexistisch oder volksverhetzend äußern, damit es mit Konsequenzen zu rechnen hat. Dafür muss das Arschloch nämlich den (so heißt das wirklich) Betriebsfrieden gefährden. Bis das der Fall ist, muss schon eine Menge passieren.

In Deutschland gilt die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 GG) und die der Vereinigung, worunter auch Parteien fallen (Art. 9 GG). Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei – sei es SPD, CDU oder AfD – ist grundsätzlich Privatsache. Ein Arbeitnehmer darf sich also politisch engagieren und auch einer Partei angehören, deren Positionen menschenfeindlich sind – solange er dabei keine Pflichten verletzt, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben. Solange das Bundesverfassungsgericht die AfD nicht als verfassungswidrig einstuft, ist eine Mitgliedschaft in der Partei auch verfassungsrechtlich geschützt.

Es bleibt nur, den ollen Nazi aus dem Büro zu ekeln.

In Köln versuchte ein Arbeitgeber 2024, einem Mitarbeiter zu kündigen, weil der an einer sogenannten Remigrationskonferenz in Potsdam teilgenommen hatte. Das Arbeitsgericht wies die Kündigung aber ab: Die bloße Teilnahme reiche nicht aus, um sie zu rechtfertigen. Es müsse bewiesen werden, dass der Arbeitnehmer selbst verfassungsfeindliche Inhalte verbreitet oder vertreten habe. Da bleibt nur, den ollen Nazi aus dem Büro zu ekeln.

Im öffentlichen Dienst aber kann das Arbeitsrecht gegen Arschlöcher helfen. Ein AfD-Mitglied und Abgeordneter im Kreistag des thüringischen Kyffhäuserkreises bewarb sich auf eine Stelle als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beim thüringischen Landesverwaltungsamt. Das Innenministerium meldete Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers an und der Arbeitsvertrag kam nicht zustande.

Nicht mit Rechten reden

Der AfD-Mann klagte deshalb in Erfurt gegen seine Nichteinstellung. Ein Anspruch auf Einstellung bestehe zwar nicht, befand der Vorsitzende Richter, einen Fehler im Verfahren könnte die Thüringer Behörde aber trotzdem begangen haben. Falls ja, müsste sie Schadensersatz zahlen.

Dieser Nazi schafft es also nicht ins Büro. An vielen Arbeitsstätten trifft man aber immer wieder auf Menschen, die mit den Nazis reden und sie überzeugen möchten, dass ihre Haltung die falsche ist. Erfolg verspricht das nicht. Da sollte man die Repression doch besser selbst in die Hand nehmen, im Büro und auch sonst überall – ganz besonders auch zu Weihnachten. Selbst gemacht ist es doch am schönsten.