Abschottung mit Todesfolge
Ende Dezember 2024 ereignete sich an der bulgarisch-türkischen Grenze eine Tragödie, weswegen Menschenrechtsorganisationen erneut thematisierten, dass die Fluchtwege entlang der Balkan-Route häufig lebensgefährlich sind. Damals beschuldigten die NGOs No Name Kitchen (NNK) und Collettivo Rotte Balcaniche die bulgarischen Behörden in einem Bericht, die Versuche zur Rettung des 17jährigen Ahmed Samra, des 16jährige Ahmed Elawdan und des 15jährigen Seifalla Elbeltagy behindert zu haben. Die drei Jungen hatten in eisiger Kälte zu Fuß die Grenze von der Türkei nach Bulgarien überquert und waren in Not geraten.
Die Hilfsorganisationen dokumentierten damals insgesamt fünf erfolglose Rettungsversuche, bei denen ihre Teams immer wieder von bulgarischen Grenzkräften aufgehalten wurden. Fahrzeuge der Grenzpolizei hielten die Helfenden an, kontrollierten ihre Papiere und eskortierten sie weg vom Einsatzgebiet. Ein Rettungsteam, das sich sogar zu Fuß auf den Weg gemacht hatte, wurde angewiesen, zehn Kilometer zum nächstgelegenen Ort zurückzulaufen.
Diese Verzögerungen führten dazu, dass die Jugendlichen zu spät gefunden wurden, um ihr Leben zu retten – der letzte erst nach knapp 60 Stunden. Die bulgarischen Behörden wiegelten damals ab. Die von den Organisationen übermittelten Koordinaten seien falsch gewesen, die Leichen seien an einem anderen Ort gefunden worden.
Dem Grundrechtebüro zufolge wären die Behörden verpflichtet gewesen, die jungen Menschen zu retten.
Der kürzlich veröffentlichte »Final Serious Incident Report« des Frontex-Grundrechtebüros bestätigt zentrale Vorwürfe der NGOs. Demnach lagen den bulgarischen Behörden ausreichende Informationen über die Lage der Minderjährigen vor – einschließlich ihrer Koordinaten. Das Grundrechtebüro hält es für erwiesen, dass die Behörden verpflichtet gewesen wären, die jungen Menschen zu retten.
Dass unabhängige Teams daran gehindert wurden, bewertet der Bericht als besonders schwerwiegend. Da es sich um Minderjährige handelt, spricht Frontex von einer Verletzung von Kinderrechten. Zwar wird das Verhalten nicht als vorsätzliche Unterlassung gewertet, aber als »grobe Fahrlässigkeit« – und als Teil eines bekannten Musters. Das Grundrechtebüro berichtet von wiederholten Hinweisen darauf, dass bulgarische Grenzkräfte nicht angemessen auf Notrufe reagieren.
Überraschend moderat fallen die Empfehlungen des Frontex-Berichts aus: Bulgarien wird darin aufgefordert, die Zusammenarbeit mit der EU-Grenzagentur zu intensivieren und »robuste und gewissenhafte Untersuchungen« aller Berichte über fehlgeschlagene Rettungseinsätze einzuleiten. An die eigene Agentur richtet der Bericht lediglich den Appell, in Regionen mit »hohem Migrationsdruck« und wiederholt gemeldeten Grundrechtsverletzungen vermehrt einzuschreiten. In diesem Jahr konzentrierte sich die Agentur jedoch auf Abschottung. So hat sie zum Beispiel im ersten Halbjahr ein Pilotprojekt mit Drohnen abgeschlossen, das Echtzeitaufnahmen weiterleiten soll, um den Einsatz an der Grenze effektiver zu gestalten.
Bereits seit März 2023 läuft ein weiteres Pilotprojekt mit der EU-Kommission, das vorsieht, Ablehnungs- und Rückkehrentscheidungen gleichzeitig zu erlassen. Ein neues »freiwilliges Rückkehrprogramm« soll es den Menschen einfacher machen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Doch immer häufiger berichten Geflüchtete, dass sie zu einer Teilnahme gedrängt oder praktisch gezwungen werden.
»Freiwillige Rückkehr« unter erheblichem Druck
Finanziert werden derzeit »Kauf und Lieferung von Flugtickets« im Rahmen des Projekts »Information und Unterstützung für die freiwillige Rückkehr und Reintegration«, aus dem Programm der Republik Bulgarien im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU. Doch während die Gespräche und die Beratung zur freiwilligen Rückkehr bisher ausschließlich die International Organization of Migration (IOM) führte, übernimmt diese Aufgabe nun auch Frontex selbst. Die Agentur führte im Jahr 2024 insgesamt 976 Rückkehrgespräche für abgelehnte Asylsuchende, in den ersten acht Monaten 2025 bereits 1.152.
Die Zahl lässt vermuten, dass eine »freiwillige Rückkehr« vielfach unter erheblichem Druck zustande kommt. Bereits 2024 dokumentierte NNK, dass syrische Geflüchtete im Aufnahmezentrum Harmanli zur Unterschrift sogenannter freiwilliger Rückkehrpapiere bewegt wurden. Eine spätere Recherche der britischen Tageszeitung Guardian bestätigte, dass systematisch so vorgegangen wird.
Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum am 1. Januar 2025 wurde der Schutz der bulgarischen Außengrenze zu einem vordringlichen EU-Projekt.
Gleichzeitig lehnt die bulgarische Asylbehörde seit dem Fall des syrischen Diktators Bashar al-Assad im Dezember 2024 nahezu alle Anträge syrischer Geflüchteter ab. Zudem gab es in Bulgarien zwischen Januar und Juni dieses Jahres Eurostat zufolge bereits 50 sogenannte assistierte erzwungene Rückkehrungen von syrischen Staatsangehörigen.
Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum am 1. Januar 2025 wurde der Schutz der bulgarischen Außengrenze zu einem vordringlichen EU-Projekt. An den Grenzen operieren neben den 1.200 Grenzbeamten aus Bulgarien Hunderte Frontex-Beamte aus Bulgarien, Deutschland, Österreich, Rumänien und Ungarn. Im Jahr 2024 haben die bulgarischen Behörden 52.534 Personen daran gehindert, das Land zu betreten.
Kritikerinnen und Kritiker warnen, dass die zunehmend militarisierte Grenzpolitik die Risiken für Geflüchtete stark erhöht – während legale Zugangswege fehlen. Der Tod der drei Minderjährigen zeigt auf tragische Weise, wohin diese Entwicklung führen kann. Angesichts unzureichender Rettungsstrukturen, systemischer Abschottung und widersprüchlichen Behördenaussagen bleibt den Hinterbliebenen nur die Trauer um ihre Angehörigen.