04.12.2025
Judith Porath, Verein Opferperspektive, im Gespräch über ausbleibende Finanzierungs­mittel

»Die einzige Anlaufstelle in der Lausitz, die die Perspektive der Opfer einnimmt, muss dann schließen«

Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg bietet Menschen, die Ungleichbehandlung erleben, eine unabhängige Anlaufstelle. Bisher hat sich die Beratungsstelle hauptsächlich über Fördermittel von Bund und Land finanziert, die nun aber auslaufen. Die »Jungle World« sprach darüber mit Judith Porath, der Geschäftsführerin des Opferperspektive e.V., unter deren Dach die Beratung stattfindet.

Warum braucht es die Beratung?
Wir wissen aus Studien, dass überall Diskriminierung stattfindet: auf dem Arbeitsmarkt, in der Freizeit, im Wohnbereich oder im Gesundheitswesen. Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Zwar können sich Menschen über das Gleichbehandlungsgesetz zur Wehr setzen, aber da ist versäumt worden, einen Rechtsanspruch auf Beratung im Gesetz zu verankern. Unsere Arbeit ist bedeutsam, weil wir die einzige Fachberatungsstelle für das gesamte Land Brandenburg sind, die zum Thema Diskriminierung berät, unterstützt und beispielsweise Bildungsveranstaltungen organisiert. Wir beraten bereits seit 2009 zu rassistischer Diskriminierung. Vorher gab es in Brandenburg keine allgemeine Antidiskriminierungsberatung.

Wie helfen Sie Menschen, die Diskriminierung erleben?
Wir bieten einen Raum für psychosoziale Entlastung. Menschen können erzählen, was ihnen passiert ist. Wir hören Betroffenen zu, ohne ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Häufig haben die Menschen daran Interesse, dass wir uns bei den für die Diskriminierung Verantwortlichen melden und die erlebte Diskriminierung vortragen.

»Viele der Beratungsstrukturen sind bereits jetzt nicht angemessen für das Diskriminierungsaufkommen in den jeweiligen Ländern ausgestattet.«

Sind auch andere Beratungsstellen vom Auslaufen der Fördermittel betroffen?
Brandenburg ist nicht das einzige Bundesland, das nicht bereit ist oder nichts unternommen hat, um die Strukturen der auslaufenden Bundesförderung in die Landesförderung zu übernehmen. Die Bundesförderung war gedacht für den Auf- und Ausbau sowohl von allgemeinen staatsunabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen als auch von Fachstellen, die zu einzelnen Diskriminierungsmerkmalen arbeiten. Viele der Beratungsstrukturen sind bereits jetzt nicht angemessen für das Diskriminierungsaufkommen in den jeweiligen Ländern ausgestattet. Eigentlich braucht es wohnortnahe, schnelle Zugangsmöglichkeiten für Betroffene, um Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist mit der Förderung, die wir bisher bekommen haben, so nicht möglich.

Was unternehmen Sie gegen die auslaufende Finanzierung?
Uns geht es nicht um sehr viel Geld für den Betrieb einer landesweiten Fachberatungsstelle und auch nicht nur um Fördergelder für 2026, sondern um Verstetigung einer unabhängigen allgemeinen Antidiskriminierungsberatung in Brandenburg. Gemeinsam mit verschiedenen gesellschaftlich relevanten Organisationen haben wir uns an Ministerpräsident Dietmar Woidke gewandt und ihn aufgefordert, eine Lösung zu finden. Dazu haben wir eine Petition ins Leben gerufen, die wir an den Ministerpräsidenten übergeben wollen.

Wie ist der Stand?
Wir haben nicht mehr viel Zeit. Bis Ende Januar läuft die Förderung und nach derzeitigem Stand der Dinge müssen wir dann vier Kolleg:innen, die in dem Projekt gearbeitet haben, entlassen. Unser Standort in Cottbus, die einzige Anlaufstelle in der Lausitz, die die Perspektive der Opfer einnimmt, muss dann schließen. Menschen aus allen Ecken des Landes haben sich bei uns gemeldet. Viele davon sind überzeugt, dass die Kürzungen gravierende Auswirkungen haben werden, weil genau diese Strukturen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gebraucht werden.