Tödlicher Terror gegen Obdachlose
Als Lothar Fischer in der Silvesternacht auf den 1. Januar 1991 bereits verletzt und wehrlos am Boden lag, trat der rechtsextreme Skinhead noch mehrfach mit seinen Springerstiefeln gegen Kopf und Oberkörper des 31jährigen Wohnungslosen. Er sei einfach ausgerastet, sagte der zur Tatzeit 19jährige später vor Gericht. Zu seinen Motiven äußerte er sich nicht.
Dass er sich bereits seit einigen Jahren in der Flensburger Skinhead-Szene bewegte und mit Mitgliedern der rechtsextremen Kleinstpartei FAP in Kontakt stand, spielte im Prozess gegen ihn keine Rolle. Fischer, der umgehend auf der Intensivstation behandelt werden musste, verstarb zwei Wochen nach der Tat. Er hatte das Krankenhaus gegen ärztlichen Rat bereits nach einigen Tagen verlassen.
Fischer gilt als der erste Wohnungslose, den Rechtsextreme nach dem Beitritt der DDR zur BRD getötet haben.
Fischer gilt als der erste Wohnungslose, den Rechtsextreme nach dem Beitritt der DDR zur BRD getötet haben – so ist es unabhängigen Dokumentationen zu entnehmen, zum Beispiel jener der Amadeu-Antonio-Stiftung sowie einem Langzeitprojekt der Zeit. Dass er hingegen vom Staat bis heute nicht als Opfer rechtsextremer Gewalt anerkannt wurde, überrascht wenig.
Die Diskrepanz zwischen den offiziellen Zahlen und den unabhängigen Recherchen ist enorm: Erst im Februar 2025 gab die Bundesregierung bekannt, dass das Bundeskriminalamt seit 1990 insgesamt 117 Menschen als Todesopfer rechter Gewalt zählte. Im selben Zeitraum zählt die Langzeitrecherche der Zeit 203 Todesopfer sowie weitere 74 Verdachtsfälle.
Während das BKA hier von 17 Tötungsdelikten aus rechtsextremen Motiven an Wohnungslosen ausgeht, sind in der Chronik der Zeit insgesamt 35 Fälle enthalten. Schon 2010 stellten die Autor:innen der Liste fest, dass insbesondere Getötete aus »Randgruppen« auffällig oft nicht als Todesopfer rechter Gewalt erfasst würden.
Oft werden die Taten entpolitisiert. Die Täter schweigen entweder beharrlich vor Gericht – wie im Fall von Lothar Fischer – oder behaupten, aus Langeweile oder Frust gehandelt zu haben. Nur allzu oft folgen die Gerichte diesen Aussagen, als bedürfe es keiner weiteren Erklärung, dass alkoholisierte und frustrierte junge Männer Gewaltexzesse begehen, wenn sie einem obdachlosen Menschen begegnen.
Rechtsradikale Motive liegen auf der Hand
Dabei liegen rechtsradikale Motive oft auf der Hand. Wohnungs- und Obdachlose sind ein Feindbild der extremen Rechten. Schon in der Mehrheitsgesellschaft gilt Wohnungslosigkeit zumeist als Symptom persönlichen Versagens. Die Rechtsextremen treiben dies auf die Spitze, für sie sind Obdachlose völlig wertlos und ein Ballast für den »Volkskörper«. Während Rassismus bestimmte Menschen zu einer Bedrohung von außen erklärt, gelten Obdachlose als innere Gefahr für die Gemeinschaft. So sagte einer der Mörder des 2000 in Greifswald getöteten Eckhard Rütz in Vernehmungen, dass dieser als Obdachloser »dem deutschen Steuerzahler auf der Tasche« gelegen habe.
Gleichzeitig instrumentalisiert die extreme Rechte die Situation deutscher Obdachloser, um gegen Flüchtlinge zu hetzen. Flüchtlinge würden Geld und Wohnungen vom Staat kriegen, während Deutsche auf der Straße leben müssten, heißt es oft. Dass dieselben Rechtsextremen Obdachlose genauso verachten wie Flüchtlinge, zeigt sich jedoch immer wieder.
AfD will geschlossene Arbeitslager
Die AfD in Düsseldorf schlug kürzlich vor, auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne eine Art geschlossenes Arbeitslager einzurichten, für Asylbewerber und »drogensüchtige Obdachlose«. Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert in einem Positionspapier die Abschiebung ausländischer Obdachloser sowie unter dem Schlagwort »Sauberkeit ist Ehrensache« die sofortige Räumung sämtlicher »illegalen Obdachlosencamps«. Dass Obdachlose in der Stadt sichtbar sind, will die AfD offenbar nicht akzeptieren, egal welche Herkunft sie haben.
Nur ein Jahr nach dem Tod Lothar Fischers wurde in Flensburg erneut ein wohnungsloser Mann getötet. Am 19. März 1992 verprügelte ein Rechtsextremer den 31jährigen Ingo Finnern und stieß ihn anschließend ins Hafenbecken, wo er ertrank. Finnern hatte zuvor dem Täter widersprochen, als dieser »Ausländer raus« gerufen hatte, und sich als Sinto zu erkennen gegeben. Der 21jährige Täter war aus dem Gerichtsverfahren zum Mord an Lothar Fischer bekannt: Er war bei dieser Tat dabei gewesen.